Liebe Forums-Mitglieder
Wir haben vor wenigen Wochen unser neues Zuhause bezogen. Die Freude wird getrübt über finanzielle Streitigkeiten mit dem Architekten. Vielleicht weiss ja jemand von Euch Rat?
Folgendes ist passiert: Im Kaufpreis für das Haus war ein Budget für verschiedene Umbauten vorgesehen. Mit den Umbauten haben wir den Architekten betraut, der das Haus bereits erstellt hat. In seinem Kostenvoranschlag ist aufgeführt, dass er unter anderem, wie es explizit heisst, ohne Kosten dafür sorgt, dass im neuen Haus noch eine Waschmaschine und ein Tumbler zur Verfügung gestellt wird. Nachdem unser Einzugstermin näher rückte und sich nichts tat, haben wir nach Rücksprache mit dem Architekten selbst Waschmaschine und Tumbler gekauft. Die Rechnung läuft auf unseren Namen. Wir haben die Rechnung an den Architekten weitergeleitet, doch dieser zahlt nicht. Wir befürchten nun, auf den Kosten für Waschmaschine und Tumbler sitzen zu bleiben, denn wir werden die Rechnung demnächst bezahlen müssen.
Ein Druckmittel ist, dass wir die Honorarzahlungen an den Architekten an die Begleichung der Rechnung für die beiden Geräte knüpfen. Konkret: Der Architekt soll sein Honorar erst erhalten, wenn Waschmaschine und Tumbler wie im Kostenvoranschlag festgehalten von ihm bezahlt sind. Gleichzeitig möchten wir signalisieren, dass wir bereit sind, seine Honorarsumme ohne Abzug zu begleichen. Ich habe nun davon gehört, dass es im Falle von solchen Streitigkeiten eine Art Schiedsgerichtsstelle gibt, bei der man ein Treuhandkonto einrichten kann. Wir könnten also das Honorar des Architekten überweisen, es aber erst dann freigeben lassen, wenn auch die andere Seite ihre Pflicht erfüllt.
Habt Ihr eine Ahnung, wo ich eine solche Schlichtungsstelle finde? Oder wie kann ich sonst noch ein Sperrkonto einrichten, auf dem ich das Architektenhonorar "parken" kann, bis er die Geräte bezahlt hat? Ich habe im Internet recherchiert, aber nichts dergleichen gefunden. Tausend Dank im Voraus für Eure Ratschläge!!!
DieMiez
Wir haben vor wenigen Wochen unser neues Zuhause bezogen. Die Freude wird getrübt über finanzielle Streitigkeiten mit dem Architekten. Vielleicht weiss ja jemand von Euch Rat?
Folgendes ist passiert: Im Kaufpreis für das Haus war ein Budget für verschiedene Umbauten vorgesehen. Mit den Umbauten haben wir den Architekten betraut, der das Haus bereits erstellt hat. In seinem Kostenvoranschlag ist aufgeführt, dass er unter anderem, wie es explizit heisst, ohne Kosten dafür sorgt, dass im neuen Haus noch eine Waschmaschine und ein Tumbler zur Verfügung gestellt wird. Nachdem unser Einzugstermin näher rückte und sich nichts tat, haben wir nach Rücksprache mit dem Architekten selbst Waschmaschine und Tumbler gekauft. Die Rechnung läuft auf unseren Namen. Wir haben die Rechnung an den Architekten weitergeleitet, doch dieser zahlt nicht. Wir befürchten nun, auf den Kosten für Waschmaschine und Tumbler sitzen zu bleiben, denn wir werden die Rechnung demnächst bezahlen müssen.
Ein Druckmittel ist, dass wir die Honorarzahlungen an den Architekten an die Begleichung der Rechnung für die beiden Geräte knüpfen. Konkret: Der Architekt soll sein Honorar erst erhalten, wenn Waschmaschine und Tumbler wie im Kostenvoranschlag festgehalten von ihm bezahlt sind. Gleichzeitig möchten wir signalisieren, dass wir bereit sind, seine Honorarsumme ohne Abzug zu begleichen. Ich habe nun davon gehört, dass es im Falle von solchen Streitigkeiten eine Art Schiedsgerichtsstelle gibt, bei der man ein Treuhandkonto einrichten kann. Wir könnten also das Honorar des Architekten überweisen, es aber erst dann freigeben lassen, wenn auch die andere Seite ihre Pflicht erfüllt.
Habt Ihr eine Ahnung, wo ich eine solche Schlichtungsstelle finde? Oder wie kann ich sonst noch ein Sperrkonto einrichten, auf dem ich das Architektenhonorar "parken" kann, bis er die Geräte bezahlt hat? Ich habe im Internet recherchiert, aber nichts dergleichen gefunden. Tausend Dank im Voraus für Eure Ratschläge!!!
DieMiez