Wie und wo eröffne ich ein Sperrkonto?

DieMiez

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24. März 2011
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Liebe Forums-Mitglieder

Wir haben vor wenigen Wochen unser neues Zuhause bezogen. Die Freude wird getrübt über finanzielle Streitigkeiten mit dem Architekten. Vielleicht weiss ja jemand von Euch Rat?

Folgendes ist passiert: Im Kaufpreis für das Haus war ein Budget für verschiedene Umbauten vorgesehen. Mit den Umbauten haben wir den Architekten betraut, der das Haus bereits erstellt hat. In seinem Kostenvoranschlag ist aufgeführt, dass er unter anderem, wie es explizit heisst, ohne Kosten dafür sorgt, dass im neuen Haus noch eine Waschmaschine und ein Tumbler zur Verfügung gestellt wird. Nachdem unser Einzugstermin näher rückte und sich nichts tat, haben wir nach Rücksprache mit dem Architekten selbst Waschmaschine und Tumbler gekauft. Die Rechnung läuft auf unseren Namen. Wir haben die Rechnung an den Architekten weitergeleitet, doch dieser zahlt nicht. Wir befürchten nun, auf den Kosten für Waschmaschine und Tumbler sitzen zu bleiben, denn wir werden die Rechnung demnächst bezahlen müssen.

Ein Druckmittel ist, dass wir die Honorarzahlungen an den Architekten an die Begleichung der Rechnung für die beiden Geräte knüpfen. Konkret: Der Architekt soll sein Honorar erst erhalten, wenn Waschmaschine und Tumbler wie im Kostenvoranschlag festgehalten von ihm bezahlt sind. Gleichzeitig möchten wir signalisieren, dass wir bereit sind, seine Honorarsumme ohne Abzug zu begleichen. Ich habe nun davon gehört, dass es im Falle von solchen Streitigkeiten eine Art Schiedsgerichtsstelle gibt, bei der man ein Treuhandkonto einrichten kann. Wir könnten also das Honorar des Architekten überweisen, es aber erst dann freigeben lassen, wenn auch die andere Seite ihre Pflicht erfüllt.

Habt Ihr eine Ahnung, wo ich eine solche Schlichtungsstelle finde? Oder wie kann ich sonst noch ein Sperrkonto einrichten, auf dem ich das Architektenhonorar "parken" kann, bis er die Geräte bezahlt hat? Ich habe im Internet recherchiert, aber nichts dergleichen gefunden. Tausend Dank im Voraus für Eure Ratschläge!!!

DieMiez

 
In seinem Kostenvoranschlag ist aufgeführt, dass er unter anderem, wie es explizit heisst, ohne Kosten dafür sorgt, dass im neuen Haus noch eine Waschmaschine und ein Tumbler zur Verfügung gestellt wird.

DieMiez
Hallo Miez

So ein Kostenvoranschlag ist eigentlich nicht verbindlich!

Hast Du diesen Passus irgendwo im Architektenvertrag, oder einer sonstigen Vereinbarung, schriftlich getroffen?

Ist klar geschrieben, dass er die Kosten für die Geräte übernimmt?

Also...genau nachschauen bevor man weiter ginge.

Ansonsten solltest Du es nicht so kompliziert angehen.

 
Hallo Pfälzer

Danke für Deinen Hinweis! Es erstaunt mich doch, dass ein Kostenvoranschlag nicht verbindlich sein soll... er ist jedenfalls die Grundlage für die Umbaumassnahmen, mit denen der Architekt betraut ist. Und dort steht eben schriftlich unter dem Punkt Waschmaschine/Tumbler "ohne Kosten".

Weiterhin existiert ein Protokoll von einer Hausbegehung, bei dem der Architekt, mein Mann und der Makler anwesend war. Bei dieser Begehung wurden die Umbaumassnahmen und die Aufgaben festgelegt sowie erste Kostenschätzungen getroffen. Die beiden Geräte waren Teil der Besprechung.

Was heisst denn "nicht so kompliziert angehen"? Im Klartext den Ärger schlucken und die Geräte bezahlen?

Gruss

DieMiez

 
Hallo Miez

Verbindlich ist nur der Werkvertrag (egal nun mal für welche Leistung/Gewerke) und/mit den darin enthaltenen Positionen, auf Grundlage des vorgängig eingeholten Angebotes/Offerte, welches ggf. geändert oder ergänzt wurde.

Ein Kostenvoranschlag ist niemals verbindlich!

Man kann höchstens am Ende darüber streiten, ob ggf. die Abweichungen im erlaubten Rahmen sind oder nicht...aber auch nicht mehr!!

Bei Deinem Fall, liegt es dann ggf. etwas anderst... zumal dann, wenn ein Zeuge dabei war, der noch genau weiss, dass der Architekt es Euch zusagte, dass er die beiden Geräte kostenlos beizusteuern wird!

Im Idealfall hätte aber im Kostenvoranschlag stehen sollen, "Kosten übernimmt Architekt Herr...XY ", es werden geliefert Geräte Farbiakt "XY"

Der Rest per pn.

 

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