Hoi Zämä
Wir haben eine Wohnung im Neubau von einem GU gekauft.
Nun sind wir uns nicht einig über die Höhe der Mehrkosten.
Der Vertrag sieht vor, dass Änderungen nur erfolgen, wenn der Käufer (wir) die Offerte schriftlich bestellen.
Das haben wir auch so gemacht, nur will der Verkäufer jetzt bei zwei Optionen mehr Geld als offeriert.
Die Offerten haben nirgends den Text "nach Regie" oder "nach Aufwand".
- Wie viel darf er über den offerierten Betrag gehen?
Wir haben eine Wohnung im Neubau von einem GU gekauft.
Nun sind wir uns nicht einig über die Höhe der Mehrkosten.
Der Vertrag sieht vor, dass Änderungen nur erfolgen, wenn der Käufer (wir) die Offerte schriftlich bestellen.
Das haben wir auch so gemacht, nur will der Verkäufer jetzt bei zwei Optionen mehr Geld als offeriert.
Die Offerten haben nirgends den Text "nach Regie" oder "nach Aufwand".
- Wie viel darf er über den offerierten Betrag gehen?