Wie vorgehen bei eindringendem Ofenrauch in Wohnungen?

DMR

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14. Okt. 2009
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Guten Abend,

wir haben via GU Stockwerkeigentum erworben (Minergie mit KWL, Ofen mit externer Frischluftversorgung). Darin haben wir auch einen Schwedenofen, wie alle anderen Käufer auch in ihren Wohnungen. Nun haben wir das Problem, dass die Kamine wohl zu nah beeinander sind (unsere Vermutung) und sobald einer seinen Ofen feuert, der Rauch in allen anderen Wohnungen via Kamin/Ofen reinkommt. Ich habe bisher den Ansprechpartner beim GU mehrfach via Email informiert, dass dies unzumutbar ist, aber bisher keine akzeptable Reaktion erhalten. Einer der Miteigentümer hat wohl mit dem Lüftungsbauer gesprochen und dieser hat erklärt, den GU bereits bei der Ausschreibung darauf hingewiesen zu haben, dass die acht eng beeinander angeordneten Kamine zu Problemen führen würden. Der GU hat das wohl ignoriert und trotzdem so bauen lassen.

Nun stellt sich die Frage, wie kann man als Eigentümer(gemeinschaft) möglichst viel Druck auf den GU aufbauen, um diese Rauchbelästigung baldmöglichst beheben zu lassen? An den Abenden können wir Wohn-/Esszimmer nicht wirklich brauchen, man fühlt sich wie wenn man am Lagerfeuer sitzt.... Die Abnahmen der individuellen Wohnungen sind bereits alle vorbei, aber die Abnahme der allgemeinen Abnahmen wird erst Ende April erfolgen. Das ist aber zu spät aus meiner/unserer Sicht, da es nochmal mindestens zwei Wochen im Rauch bedeuten würde.

Wie kann man hier am besten vorgehen, um eine Lösung zu erreichen? Was kann man hier als Frist setzen für eine Reaktion? Und am besten schickt man das dann als eingeschriebenen Brief oder?

Danke im Voraus & Grüsse

DMR

 
Hallo DMR

Wer wird als Verkäufer auf eurem Kaufvertrag aufgeführt ?

Dieser Verkäufer hat euch eine Wohnung mit mind. einem technischen Mangel verkauft.

Mit eingeschriebenem Brief (möglichst von allen Parteien unterschrieben - damit der Druck höher wird) auf Nachbesserung innerhalb einer vorgegebenen Frist bestehen.

Wenn Rauch von aussen in die Wohnung eindringt sind die Druckverhältnisse der KWL falsch eingestellt - somit zweiter technischer Mangel durch den auch der Rauch aus dem Cheminéeofen in eure Wohnräume eindringen würde.

Durch diesen Mangel tritt unweigerlich kalte Luft von aussen in eure beheizten Räume ein.

CO2-Anreicherung etc. lassen wir in diesem Zusammenhang und die dazu geltenden Vorschriften der Baubewilligung vorerst ausser Acht.

Andy

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Andy,

sowas hatte ich schon gedacht, aber wasfür eine Frist kann man denn dabei setzen? Was gilt als angemessen (nichtzu kurz, aber aus unserer Sicht trotzdem möglichst bald)?

Danke & Grüsse

DMR

 
Hallo DMR

Es handelt sich hier zu 99% um einen Baumangel. Es ist anzunehmen das die KWL einen Unterdruck herstellen, hierdurch wird über die externe Frischluft, welche wahrscheinlich auch über den Kamin läuft, der Rauch in die Wohnungen gezogen. Für diesen Aufbau ist in den SIA Normen ein maximaler Unterdruck von 8 Pascal festgelegt. Es darf auch durch andere Lüftungsbauteile kein Unterdruck entstehen. Der Feuerstätten Beauftragte der Gemeinde dürfte wenn diese Parameter nicht eingehalten sind die Feuerstätten nicht zugelassen haben. Da diese jedoch nicht über das notwendige Messinstrumentarium verfügen, wird da einfach etwas für OK befunden, was es eben nicht ist. Um diesen Baumangel nachzuweisen sind relativ Aufwendige Messungen und Prüfungen notwendig. Für weitere Details müsste man sich dies vor Ort ansehen.

Gruss Bauprofi

 
Hallo DMR

Würde mich mit dem zuständigen Kaminfeger austauschen.

Er ist der verlängerte Arm der Gebäudeversicherung und zuständig für den einwandfreie Ausführung von Feuerungsstätten.

Aufgrund der Gefährdung von euren Leben würde ich auf eine sehr rasche Nachbesserung bestehen.

Der Kaminfeger sollte dies eigentlich bestätigen.

Andy

 
Hallo Andy

Der Kaminfeger und der Prüfer für die Feuerungsanlagen muss nicht die gleiche Person oder Firma sein. Dies liegt in der jeweiligen Gemeindesatzung fest. Meine Kontakte zu den Gebäudeversicherungen bestätigen leider, dass was ich geschrieben habe. Da es für solche Messungen sehr teure Messgeräte benötigt und dieses Thema noch recht neu ist, verfügen diese Leute nicht über diese Geräte. Für DMR geht es jetzt sicher mal darum, dass eine schnelle Lösung herbeigeführt wird. Mit den entsprechenden Messungen, kann man direkt zur Gebäudeversicherung gelangen und die Feuerungsstätten werden von Amtswegen dann stillgelegt. Dies ist dann auch ein eindeutiger Beweis für den Mangel. Dann kann der GU eben auch keine Ausflüchte mehr machen. Die Messungen würden dann auch klar aufzeigen, ob der Lüftungsbauer seinen Job wirklich genau gemacht hat und die Anlagen korrekt eingeregelt hat. Wenn der Unterdruck zu gross ist, dann muss er nachbessern. Wenn die Auslegung nicht stimmt, dann sitz der Planer mit im Boot.

Gruss Bauprofi

 
Hallo DMR

Habt Ihr das Minergie Zertifikat bereits?

Wer hat das denn Ausgestellt?

Gruss Bauprofi

 
Hallo Bauprofi,

bisher haben wir nur ein provisorisches/vorläufiges Zertifikat (was der Bank für die Minergie Hypothek genügt hat), aber so wie ich es verstehe, sollte noch ein finales kommen. Der Bau wurde erst Ende März an die Käufer übergeben, die allgemeinen Teile auserhalb des Hauses sind noch immer Baustelle, sollen aber bis Ende April fertiggestellt werden. Ich weiss nicht, wann ein Minergie Zertifikat üblicherweise erstellt wird. Kann das vor Bauabschluss erstellt werden (basierend auf der Planung) oder muss dazu eine Prüfung/Abnahme am fertigen Objekt gemacht werden?

Grüsse

Dirk

 
Hallo DMR

Jetzt muss ich aber noch was fragen. Habt Ihr die erste Bauabnahme bereits gemacht? Du weisst das dies das wichtigste ist und das Du nur 30 Tage Zeit hast. Wenn nicht solltest Du hier sofort und heute aktiv werden. Es gehen Dir sonst Mängelrechte verloren und zwar unwiderruflich. Wenn Du jetzt schon solche schweren Mängel hier schreibst, dann gibt es in aller Erfahrung nach noch mehr. Am besten holst Du dir einen Fachmann hinzu.

Zum Minergie Zertifikat, hier muss dann schon noch die Prüfung vor Ort kommen. Wird aber leider nicht immer einheitlich gehandhabt.

Gruss Bauprofi

 
Hallo Bauprofi,

wir hatten unsere Wohnungsabnahme am 22.03.10, begleitet von einem Berater von ImmoPro. Weiterhin hatten wir eine Woche vorher eine Vorabnahme mit HBQ gemacht. Beide haben keine groben Mängel entdeckt und waren soweit zufrieden mit der Bauausführung. Die von beiden entdeckten Mängel haben wir bei der Abnahme alle platziert und auf dem Abnahmeprotokoll aufnehmen lassen zur Behebung (soll Ende April erfolgen). Allerdings hat an diesen Tagen eben noch keiner der Nachbarn seinen Ofen in Betrieb gehabt....

Gruss

Dirk

 
Hallo Dirk

Ok dann hast Du ja dort bereits Fachleute bei Dir gehabt. Gut gemacht, denn das sind wirklich wichtige Termine.

Nun gilt es den Rauch aus deiner Wohnung zu bekommen. Wie bereist zuerst geschrieben ist es wichtig dies alles zu messen und zu prüfen.

Gruss Bauprofi

 

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