Wie werden Strassenerstellungskosten auf Strasseneigentümer bzw. Nutzer aufgeteilt?

hobbyhauser

New member
04. Nov. 2021
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Hallo zusammen

Unsere private Zufahrtsstrasse wurde beim Hausbau komplett durch uns finanziert, da wir die alleinigen Nutzer waren. An der Strassenparzelle haben auch die Eigentümer der angrenzenden Parzellen entsprechend grosse Anteile.

Wie sieht der Fall nun rechtlich aus, wenn ein Eigentümer einer weiteren Parzelle diese verbaut und die Strasse als Zufahrt nutzen möchte? Wie werden die ursprünglichen Erstellungskosten der Strasse verteilt, welche bislang durch einen Eigentümer alleine getragen bzw. vorfinanziert wurden?

Konkretes Beispiel: Nehmen wir an, die Parzellen A, B und C sind flächenmässig gleich gross und haben entsprechend alle 1/3 Anteil an der Strassenparzelle. Eigentümer der Parzelle B war bisher alleiniger Nutzer der Strasse und hat diese auch vollständig finanziert. Die Erstellungskosten beliefen sich vor 10 Jahren beim Hausbau auf total 30'000.-.

Nun baut der Eigentümer der Parzelle C ein Haus und benötigt die bereits erstellte Strasse, wo er 1/3 der Strassenparzelle besitzt. Eigentümer der Parzelle A baut nichts und benötigt die Strasse nicht. Es gibt keine vertraglich festgelegte Regelung der Kostenaufteilung der Strasse unter den Parteien.

Danke

Hausforum.png

 
Was steht im Grundbuch?

Ich nehme an, dass die Unterhaltskosten geteilt werden. 
 

Haben alle drei Parzellen (bereits vor dem Bau des neuen Hauses), Fuss- und Fahrwegrecht sowie Kehrrecht. 
Falls ja, dann würde ich persönlich keine Zahlung erwarten.

Wenn C bereits die Rechte hat, die er benötigt, sehe ich nicht ein wieso er zahlen sollte. 
 

Oder steht im Grundbuch etwas drin von allfälligen Neubauten und dass diese Kosten auslösen?

Ich bin auf diesem Bereich wohlgemerkt Laie.

 

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