Wir sind drei Parteien und haben ein Garagengebäude im Miteigentum. Das Garagengebäude grenzt an das Land eines Miteigentümers und auf dessen Wunsch haben wir das Gebäude rund herum neu gestrichen und die Kosten geteilt. Die ganze Garagenmauer grenzt an sein Grundstück. Jetzt hat er einfach Kletterreben an die neu gestrichene Garagenwand gepflanzt und wir fragen uns, weshalb er uns neu streichen lassen hat, wenn er jetzt einfach Kletterreben planzt. Darf er das? Die Reben werden wie Wand beschädigen und ev. auf Flachdach wachsen.