Im Bebauungsplan der Überbauung wurde jedem Hausteil ein bestimmter Parkplatz zugedacht. Der für unseren Hausteil wäre direkt am Haus/Weg quer vor Küchenfenster gewesen.
Der Parkplatz wurde nun einfach anderweitig verkauft ohne uns vorher zu fragen bzw. informieren um noch rechtzeitig reagieren zu können. Noch schlimmer ist nun, dass der Besitzer nun "Freie Sicht" fordert und uns dadurch massive Einschränkungen für 1/3 unseres Grundstücks bezüglich Bebauung & Bepflanzung entstehen. Ein Vorkaufsrecht bestand soweit bekannt nicht, aber diese Verkaufspraxis des GU´s kanns ja wohl nicht sein.
Welche Möglichkeiten zur Entschädigung, Umwandlung des Parkplatzes etc. gibt es für so einen Fall?
Der Parkplatz wurde nun einfach anderweitig verkauft ohne uns vorher zu fragen bzw. informieren um noch rechtzeitig reagieren zu können. Noch schlimmer ist nun, dass der Besitzer nun "Freie Sicht" fordert und uns dadurch massive Einschränkungen für 1/3 unseres Grundstücks bezüglich Bebauung & Bepflanzung entstehen. Ein Vorkaufsrecht bestand soweit bekannt nicht, aber diese Verkaufspraxis des GU´s kanns ja wohl nicht sein.
Welche Möglichkeiten zur Entschädigung, Umwandlung des Parkplatzes etc. gibt es für so einen Fall?