Windschaden an Sonnenstoren. Wer haftet?

reti2000

Mitglied
Hallo Zusammen, bin neu hier.

Der Titel beschreibt eigentlich schon ziemlich genau was passiert ist.

Ich bin übers Wochenende für drei Tage verreist und habe die Sonnenstoren vergessen einzuziehen. Komme am Montag zurück und...Ach du schei...!!!

Die beiden "Ausleger"(falls man die so nennt) sind auf beiden Seiten gebrochen.

Ganz klar mein Fehler, ist mir auch peinlich. Jedoch nicht so schlimm weil es gibt ja die gute alte Mobiliar:-)

Bin übrigens Mieter.

Nur was mir keine Ruhe lässt ist dieser WINDSENSOR. Der ja dazu da ist um genau so was zu verhindern.

Bin ich nun wirklich ganz alleine schuld? Trägt der Storenmonteur, der offenbar seine Arbeit nicht richtig gemacht hat, keine Haftung? Oder der Vermieter, weil er mich bei der Wohnungsübergabe darauf aufmerksam gemacht hat dass die Store bei starkem Wind automatisch eingeogen wird?

Hat jemand schon eine ähnliche Erfahrung gemacht? Oder ist jemand Storenmonteur und/oder kennt die Vorschriften.

So etwas kann schliesslich auch ins Auge gehen, da muss es doch Regeln geben die verhinder das so was passiert.

Gruss

 
Ich kenne die rechtlichen Grundlagen nicht, würde aber behaupten, dass der Storenmonteur sehr wahrscheinlich nichts dafür kann.

Bei böenartigen Winden (so wie letztes Wochenende), nützt der Windsensor nichts, da schon zu spät. Und die Storen sollen ja auch nicht bei jedem lauen Lüftchen hochgehen. Uns hat der Storenmonteur darauf angesprochen, weil wir grossen Storen haben.

Aber überprüfen lassen würde ich die Installation schon. Hat es denn bis jetzt funktioniert?

Gruss

Ritchie

 
Hallo Ritchie, danke für deine Antwort.

Die Store war noch ausgefahren als ich nach Hause kahm. Es handelt sich um einen neu Bau(2009) Hatte bisher nie die Gelegenheit das ganze auf Herz und Niere zu Testen, resp. habe die Storen immer manuell eingezogen wenn es windig wurde, aber auch dann hatte ich den Eindruck dass dieser Sensor nicht funktioniert. Ich gehe davon aus dass er nie getestet wurde.

 
Es handelt sich um einen neu Bau(2009)...

...Ich gehe davon aus dass er nie getestet wurde.
Dann würde ich auf Garantieleistung des Erstellers / GU pochen! (Was in Deinem Fall - als Mieter - Sache des Vermieters wäre...)
Grüssle

Arcuos

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bei der Montage unsere Markise machte uns der Storenmonteur darauf aufmerksam, dass wir den Windsensor im Gegensatz zum Lichtsensor nicht ausschliessen könnten. Ebenfalls sagte er, dass ohne Windsensor keine Versicherung für einen Schaden haften würde. Tja er ist ja kein Schadeninspektor: aber ich schloss daraus, Windsensor - gedeckt durch die Versicherung.

Auch bei uns kommen häufig böenhafte Winde. Der Windsensor hat jedesmal darauf reagiert. Die Markise ist Nord-, West-, Süd-Wind ausgesetzt. Bei einer Neuinstallation würde ich mit Sicherheit die Funktionalität des Sensors prüfen lassen.

 
Hallo Zusammen, bin neu hier.

Der Titel beschreibt eigentlich schon ziemlich genau was passiert ist.

Ich bin übers Wochenende für drei Tage verreist und habe die Sonnenstoren vergessen einzuziehen. Komme am Montag zurück und...Ach du schei...!!!

Die beiden "Ausleger"(falls man die so nennt) sind auf beiden Seiten gebrochen.

Ganz klar mein Fehler, ist mir auch peinlich. Jedoch nicht so schlimm weil es gibt ja die gute alte Mobiliar:-)

Bin übrigens Mieter.

Nur was mir keine Ruhe lässt ist dieser WINDSENSOR. Der ja dazu da ist um genau so was zu verhindern.

Bin ich nun wirklich ganz alleine schuld? Trägt der Storenmonteur, der offenbar seine Arbeit nicht richtig gemacht hat, keine Haftung? Oder der Vermieter, weil er mich bei der Wohnungsübergabe darauf aufmerksam gemacht hat dass die Store bei starkem Wind automatisch eingeogen wird?

Hat jemand schon eine ähnliche Erfahrung gemacht? Oder ist jemand Storenmonteur und/oder kennt die Vorschriften.

So etwas kann schliesslich auch ins Auge gehen, da muss es doch Regeln geben die verhinder das so was passiert.

Gruss
Ich kenne mich damit aus.

Die gute alte Mobiliar wird dir da nicht helfen. Es wird dir auch keine andere Versicherung helfen, insbesondere auch keine Gebäudeversicherung. Die schliessen nämlich Storen expizit in ihrem Haftungsbereich aus.

Und auch dem Storenmonteur musst du mal beweisen, dass der Windwächter nicht in Ordnung ist. (Abgesehen davon, dass niemand einem Wind- oder Regenwächter trauen sollte).

Tut mir leid keine Hoffnungen machen zu können, aber auf dem Schaden bleibst du höchstwahrscheinlich sitzen.

Gruss

Vetruv

 
Dann würde ich auf Garantieleistung des Erstellers / GU pochen! (Was in Deinem Fall - als Mieter - Sache des Vermieters wäre...)

Grüssle

Arcuos
Versuchen kann mans aber ich sehe hier keine Chance. Und wenn dann nicht pochen! sondern erst mal den Kontakt suchen.

 
Ich kenne mich damit aus.

Die gute alte Mobiliar wird dir da nicht helfen. Es wird dir auch keine andere Versicherung helfen, insbesondere auch keine Gebäudeversicherung.
was ist mit der privathaftpflichtversicherung, mieterschäden? reti2000 gibt ja schon mal an, dass es klar sein fehler ist. wobei die haftung durch die mobi ja überprüft wird. hätte er mit wind/sturm rechnen müssen? ev. verschuldens-, vertragshaftung? u.U. grobfahrlässigkeit?

im weiteren, versichern nicht alle versicherungen das selbe (sei es grundversicherung oder zusatzdeckungen), wobei über eine Sachversicherung schon ein Elementarereignis vorliegen müsste.

was ich hiermit sagen will: wenn man schon eine versicherung hat, kann man dort mal anmelden (oder zumindest nach der deckung fragen). besteht deckung, prüfen diese direkt ob sie zahlen können/müssen oder ev. einen anderen haftbar machen können.

bin hier also anderer meinung als vetruv. fall könnte gedeckt/versichert sein.

 
...Die beiden "Ausleger"(falls man die so nennt) sind auf beiden Seiten gebrochen...

Bin übrigens Mieter.

...Nur was mir keine Ruhe lässt ist dieser WINDSENSOR. Der ja dazu da ist um genau so was zu verhindern.

Bin ich nun wirklich ganz alleine schuld?

...Oder der Vermieter, weil er mich bei der Wohnungsübergabe darauf aufmerksam gemacht hat dass die Store bei starkem Wind automatisch eingeogen wird?
@all: Bevor Ihr meint, dass alles zu Unkosten von reti2000 ist, bleibt mal festzuhalten:
1) Es ist ein Neubau/Neuinstallation - darauf hat man Garantie. Wie und wo genau die Ausleger "gebrochen" sind kann ich zwar nicht beurteilen - aber gleich "brechen" dürfen die nicht! Bis Windstärke 8 (</=Sturm), was einer Windgeschwindigkeit von ca. 65-75 km/h entspricht, sollte die Mechanik einer Markiese standhalten!

2) Der Threadsteller ist Mieter also wäre höchstens seine Haftpflichtversicherung gegenüber dem Vermieter zuständig.

3) Sofern ihm wirklich ein grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann(!), könnte seine Haftpflichtvers. Regress nehmen. Dies bezweifle ich jedoch, da von Vermieterseite ja extra ein Windsensor eingebaut und auch darauf hingewiesen wurde, dass sowas eigentlich nicht vorkommen kann! Somit ist ein grobfahrlässiges Verschulden eigentlich ausschliessbar.../emoticons/default_wink.png

Ich sehe das als klassischen Haftpflichtversicherungsfall! Auf wen diese Versicherung Regress nimmt (Vermieter, dessen Versicherung, Ersteller der Markiese - Garantie usw.), braucht reti2000 schlussendlich nicht zu interessieren./emoticons/default_wink.png

Grüssle

Arcuos

 
@all: Bevor Ihr meint, dass alles zu Unkosten von reti2000 ist, bleibt mal festzuhalten:

1) Es ist ein Neubau/Neuinstallation - darauf hat man Garantie. Wie und wo genau die Ausleger "gebrochen" sind kann ich zwar nicht beurteilen - aber gleich "brechen" dürfen die nicht! Bis Windstärke 8 (</=Sturm), was einer Windgeschwindigkeit von ca. 65-75 km/h entspricht, sollte die Mechanik einer Markiese standhalten!

2) Der Threadsteller ist Mieter also wäre höchstens seine Haftpflichtversicherung gegenüber dem Vermieter zuständig.

3) Sofern ihm wirklich ein grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen werden kann(!), könnte seine Haftpflichtvers. Regress nehmen. Dies bezweifle ich jedoch, da von Vermieterseite ja extra ein Windsensor eingebaut und auch darauf hingewiesen wurde, dass sowas eigentlich nicht vorkommen kann! Somit ist ein grobfahrlässiges Verschulden eigentlich ausschliessbar.../emoticons/default_wink.png

Ich sehe das als klassischen Haftpflichtversicherungsfall! Auf wen diese Versicherung Regress nimmt (Vermieter, dessen Versicherung, Ersteller der Markiese - Garantie usw.), braucht reti2000 schlussendlich nicht zu interessieren./emoticons/default_wink.png

Grüssle

Arcuos
Die Hoffnung stirbt zuletzt und die Versicherungen aktivieren wird nicht schaden, insbesondere die eigene Haftpflicht.

Nur bevor hier von Windgeschwindigkeiten geredet wird muss man die Sache auf das den kleinsten Nenner bringen: Der verantwortngsbewusste Umgang mit Storen wird von den Nutzern erwartet. Und ich weiss das Gebäudeversicherungen und auch Vermieter genau deshalb das Dauerthema Storen nicht decken.

Wenn man nicht zu hause ist hat der Storen aufgerollt zu sein.

 

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