Wintergarten anbauen

moeweli

Mitglied
09. Feb. 2009
45
0
0
Wir wollen einen Wintergarten anbauen,haben die Unterlagen bei der Gemeinde abgegeben,ich konnte es direkt der zuständigen Person von der Baukommission geben.Er hat die Unterlagen angeschaut,bei den Plänen hat er gefragt ob der Abstand zum einen Nachbarn stimme,ich habe ihm gesagt dass ich da ja gar nicht gross etwas machen könne,ausserdem sei der Nachbar einverstanden sei,er hat die Pläne vor der Eingabe gesehen und ich habe ihm alles erklärt.Kann mir die Baukommission wegen dem Grenzabstand ein Stein in den Weg legen oder genügt es wenn der Nachbar mit dem Abstand einverstanden ist,wir wohnen seit mehr als 30 Jahren hier und hatten noch nie Probleme mit der Nachbarschaft,wir haben uns immer mit den Nachbarn abgesprochen wenn etwas gebaut wurde. /emoticons/default_additional/214.gif

 
Hallo moeweli

Wenn der Grenzabstand zuwenig gemäss den gültigen Bauregeln ist, musst du mit dem Nachbar ein Näherbaurecht oder Grenzbaurecht vereinbaren, welches dann im Grundbuch eingetragen wird. Bei uns im Kanton Solothurn kriegst du ohne diesen Eintrag jedenfalls keine Baubewilligung. Auf dem Grundbuchamt geben sie dir sicher gerne Auskunft, wie auch auf der Bauverwaltung deiner Wohngemeinde.

Liebe Grüsse

Hüsli

 
Wenn der Bauabstand nicht eingehalten werden kann, so kann ein Näherbaurecht eingeräumt werden. Dies bedignt meines Wissens aber einen Vertrag zwischen dir und dem Nachbarn. Dieser muss vom Notar erstellt und im Grundbuch eingetragen werden. Ein solches Näherbaurecht kann gegenseitig sein oder es wird eine Entschädigung abgemacht oder auch nicht. Aber ohne Vertrag besteht aus meiner Sicht keine Rechstsicherheit.

 

Statistik des Forums

Themen
27.545
Beiträge
257.957
Mitglieder
31.824
Neuestes Mitglied
SaunaDampfbad