Wintergarten Flop

forelle

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11. Juni 2008
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Oder wie ein Wintergarten Traum zum Alptraum wurde!

Jetzt hat es auch uns erwischt! Der Discounter mit div. Filialen in der Schweiz versendet in regelmässigen abständen Flyer.

Die WG werden als Paket mit einem Systemboden und mit aktiver mithilfe billiger angeboten. In Ihren Dokumenten wird beste Qualität versprochen.

Dass die aktive mithilfe nur für Kräftige Staturen geeignet ist, wurde uns verschwiegen! (bin Rentner)

Nach einer Massnehmung des Vorplatzes eines Verkäufers bei uns zu hause wurde uns ein Modell mit den massen 4958x3504mm vorgeschlagen.

Eine andere Grösse stehe nicht zur Verfügung. Das die Türanlagen nicht hinter Fixteile verschiebbar sind wurde uns bewusst verschwiegen wie auch, dass ein nächst grösseres Modell mit den Abmessungen 5014x3564mm besser zu unserem haus gepasst hätte, und ein mehr preis für Dachvorsprung und mit unsichtbarer Dachrinne bereits beinhaltete.

Mit einem falsch angezeichneten Meter-riss und offenbar falsch bestellter Holzkonstruktion nahm dass unheil seinen weiter Verlauf.

Ein heftiger Westwind Sturm mit regen bewirkte, dass Wasser in denn WG floss.

Der anwesende Service Monteur bemerkte uns gegenüber, bei solchen Verhältnissen müsse damit gerechnet werden, da ein grosser Druck auf die Fenster einwirken! Ein paar tage später hat er auf befehl seines Chef Silikon Tupfer an den Fenster ecken angebracht!

Der Schneefall im März hat die Polycarbonat Dachbahnen durchgebogen.

Die Firma schreibt, dass auch das normal sei, sonst würden sie brechen!

Die garantierte Opal Einfärbung für ausreichenden Sonnenschutz ist ein weiterer Flop.

Ein Mitarbeiter der Gebäudeversicherung, der das Haus nachschätzen musste, kritisiert die schwache Baukonstruktion und die nicht Verankerung des WG mit dem unterbau. Der äusserste Holzpfosten, der vier fünftel der Dachkonstruktion tragen muss, ist am untersten teil ausgefräst und nur 78x78mm dick und steht nicht richtig auf dem unterbau!

Bei einem total schaden würde sich die Versicherung weigern uns zu entschädigen!

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass uns gegenüber die Informationspflicht von unqualifiziertem Mitarbeiter verletzt wurde und für uns der WG an derart erheblichen Mängel leidet, dass er für uns unbrauchbar ist! Wir weigern uns die restzahlung zu leisten!

Was meint ihr dazu?

 
Hallo Forelle

Durch die ausstehende Restzahlung ist der Vertrag noch nicht abgeschlossen. Aus deinen bisherigen Erfahrungen wäre eine Rüchführung in den Ursprungszustand und eine Rückerstattung der geleisteten Zahlungen der Idealfall. Der Verkäufer hat noch die Möglichkeit der Nachbesserung (das Vertragsverhältnis ist noch nicht abgeschlossen). Hast du gegenüber dem Verkäufer schon Forderungen gestellt.

Andy

 
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Werte Forumsteilnehmer

Gerne beantworte ich Ihre Fragen ausführlich.

Kosten: Bestelltes Modell mit Fixfenster 4958mmx3504mmm Fr. 25’971

System Boden Fr.5'910 Total preis: 31'881.

Nach dem wir wiederholt nachgefragt haben ob die Türanlage hinter die Fixverglasung verschiebbar ist und nie verneint wurde, haben wir per E-Mail noch einmal nachgefragt. Mit erstaunen mussten wir vernehmen, dass es nicht möglich ist.

Mit einem Mehrpreis von Fr. 4'881, weil die Holzkonstruktion wegen wegfallen von zwei Fixfenster verstärkt werden müsste, sei es möglich. Gesamtpreis fr.36'762.

Weil wir unwissend sind haben wir alles geglaubt. Leider viel zu lange.

Wie bereits einmal vermerkt, hätte der Verkäufer auf ein Modell mit den massen von 5.00x3, 56 m und zu einem Total Verkaufs Preis von Fr.32'443 ausweichen müssen.

Heute sind wir im besitz des betreffendes Modell, dass im Februar 2008 zu diesem Verkaufspreis angeboten wurde.

Das gleiche Modell wird heute mit 2 Schiebedächer ? öffnend zu einem Gesamtpreis von Fr. 32'517 angeboten!

Neu sind wir sind auch im besitz eines datenplattes, auf dem die Holzpfosten mit 118x118mm angegeben werden! An unserem WG wurden 88x88mm Pfosten montiert. Mit Ausfräsung 78x78mm!

In den Kaufverträgen sind keine technischen masse aufgeführt!

Mängel und Forderungen wurden mit eingeschriebenem Brief geltend gemacht.

Erst jetzt, nachdem wir uns weigern Restzahlungen zu leisten und wir einen Anwalt eingeschaltet haben will sich die Firma mit nachliefern von Informationen herausreden.Auf seine Darstellung und Forderung wird nicht eingegangen.

Erst wenn wir den ganzen Kaufbetrag bezahlt haben würden sie sich verpflichten Garantieansprüche zu überprüfen! Sicher ist, dass der mündlich zugegebene Fehler des Verkäufers und Rapportierung des Servicemonteurs an die Geschäftsleitung wegen dem damaligen Wassereintritt heute nicht mehr Gültig ist. Für diese Firma sind wir nicht Glaubhaft!

forelle

 
Hallo forelle,

hattest Du für die Erstellung des Wintergartens keine Baueingabeplanung machen müssen?

Wenn doch, müsst hierbei wohl eine statische Berechung der Konstruktion beiliegen? Hieraus lässt sich die Dimension der tragenden Teile erkennen und mit den örtlichen vergleichen.

Tragende Pfosten müssen immer auf dem Boden, oder einer Schwelle satt aufstehen und zugfest verankert sein. Gleich in welcher Form, nur gegen die Hauswand stellen, ganz ohne Befestigung, das geht wohl nicht.

Was meinst Du mit dem "Bodensystem"? Ist dies ein fertiges Bauteil das mitgeliefert und verlegt wurde, oder handelt es sich um eine örtlich hergestellte Beton-Bodenplatte?

Du solltest auch weiterhin keine Zahlungen leisten, da hier wohl ziemlich schlampig gearbeitet und argumentiert wird. Nachbesserungen (aber die möchten sie ja, ohne Erhalt der Restzahlung eh nicht ausführen) sollten zur Vorsicht von einem Fachmann begleitet und abgenommen werden. Aber egal was sie machen, es muss den statischen Anforderungen entsprechen. Wenn das System dies nicht hergibt, dann sollte man den Abriss verlangen.

Wenn sich das Unternehmen nicht mehr meldet, ggf. lieber auf die Restzahlung verzichtet, dann musst Du, bzw. der Anwalt, nochmals "nachlegen" sonst hättest Du ein nicht brauchbares System erworben, was sich so dauerhaft nicht nutzen lässt.

Dies wäre bei uns in Deutschland, die Beauftragung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen, der im Auftrag des Gerichts die Konstruktion fachlich überprüft und ggf. die Mängel entsprechend auflistet, welche wiederum vor Gericht als Grundlage dienen.

Wenn es Dir möglich ist, dann mache doch mal ein Foto der Konstruktion und stelle es hier ein. Auch um zu verstehen, was Du mit den "Silikon-Tupfern" meinst?

Dass sich die Dachplatten bei Schneelast durchbiegen ist normal. Die Frage ist hier nur, um wieviel? Bei Einscheiben-Platten, evtl. nur 6-8mm stark, ist die Durchbiegung nicht auszuschließen, aber man kann (bzw. muss!) sie in einem bestimmten, oder zulässigen Rahmen halten. Dazu sind die Dachfelder enger zu wählen oder die Platten stärker zu wählen bzw. tauscht man sie gegen andere Systeme aus. Nur behaupten das wäre so, ist hier natürlich zu wenig, scheint aber die Umgangsweise des Unternehmens mit seinen Kunden klar darzustellen.

Gruß vom Pfälzer

 
Hallo forelle

Da ist energisches Handeln angesagt... In jedem Fall gehört in den eingeschriebenen Brief folgender Satz: "Der Wintergarten als Bauwerk entspricht nicht den Regeln der Baukunst und Technik".

Fasse Dich in der Mängelrüge kurz, setze Frist zur Nachbesserung und lasse Dich eventuell von einer baurechtskundigen Person dazu beraten.

Es soll ja nicht eine Dauerbaustelle bleiben und irgendwann möchtest Du Freude am Wintergarten haben...

Gruss Bauexperte

 
Sehr geehrte Forumsteilnehmer

Zuerst recht herzlichen dank für die kompetenten Antworten.

Dank Euch untersuche ich die Konstruktion auf weitere Mängel!

Der erwähnte Discounter verkauft auch in Deutschland WG.

Unser Anwalt hat bereits geschrieben, dass der mangelhafte WG für uns unbrauchbar ist.

Wir mussten bei der örtlichen Baubehörde ein Baugesuch einreichen.

Statische Berechnungen der Konstruktion oder detail –Pläne sind weder vorhanden noch wurden sie von der Behörde verlangt!

Letzten Freitag wurden die durchgebogenen Dachbahnen von einer Firma die Polycarbonat Platten herstellt begutachtet:

Wie Pfälzer richtigerweise schon geschrieben hat sind Dachfelder zu gross und mit 16mm zu schwach und schlechter Qualität. Auch die Breite der Holzbalken auf der Sie befestigt sind sei mit nur 40mm zu schmal!

Wir werden deshalb weiterhin keine Zahlung leisten und den Abriss verlangen wenn uns sämtliche bisherigen Auslagen zurückerstattet sind!

Ich werde versuchen Fotos der Konstruktion zu machen und hier zur Ansicht zu stellen.

Besten dank für Eure weitere Hilfe

forelle

 

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