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Im Zonenreglement steht meistens, dass ein Wintergarten bis zu einer gewissen Anzahl an m2 nicht zur Bebauungsziffer zählt. Wie ist es aber, wenn das Dach des Wintergartens als begehbare Terrasse benützt wird? Wird dann die Fläche des Wintergartens auch zum äusserste Umriss der Bauten, also zur Bebauungsziffer, gezählt? Hat da jemand Erfahrung?
Link zum Zonenreglement Oberwil BL
Viele Dank im Vorus!
Michael
(Auch würde mich interessieren, wenn man anstatt eines Wintergartens einen überdeckten Sitzplatz hätte. Diese zählen laut Reglement bis max. 7% der massgebenden Parzellenfläche nicht zur Bebauungsziffer. Wäre es möglich, eine Terrasse über dem gedeckten Sitzplatz zu realisieren, ohne dass es zur Bebauung zählt?)
Im Zonenreglement steht meistens, dass ein Wintergarten bis zu einer gewissen Anzahl an m2 nicht zur Bebauungsziffer zählt. Wie ist es aber, wenn das Dach des Wintergartens als begehbare Terrasse benützt wird? Wird dann die Fläche des Wintergartens auch zum äusserste Umriss der Bauten, also zur Bebauungsziffer, gezählt? Hat da jemand Erfahrung?
Link zum Zonenreglement Oberwil BL
Viele Dank im Vorus!
Michael
(Auch würde mich interessieren, wenn man anstatt eines Wintergartens einen überdeckten Sitzplatz hätte. Diese zählen laut Reglement bis max. 7% der massgebenden Parzellenfläche nicht zur Bebauungsziffer. Wäre es möglich, eine Terrasse über dem gedeckten Sitzplatz zu realisieren, ohne dass es zur Bebauung zählt?)