Wintergarten mit Terrasse auf dem Dach: zu Bebauungsziffer?

mikim

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29. Apr. 2015
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Hallo!  /emoticons/default_additional/148.gif

Im Zonenreglement steht meistens, dass ein Wintergarten bis zu einer gewissen Anzahl an m2 nicht zur Bebauungsziffer zählt. Wie ist es aber, wenn das Dach des Wintergartens als begehbare Terrasse benützt wird? Wird dann die Fläche des Wintergartens auch zum äusserste Umriss der Bauten, also zur Bebauungsziffer, gezählt? Hat da jemand Erfahrung?

Link zum Zonenreglement Oberwil BL

Viele Dank im Vorus!

Michael

(Auch würde mich interessieren, wenn man anstatt eines Wintergartens einen überdeckten Sitzplatz hätte. Diese zählen laut Reglement bis max. 7% der massgebenden Parzellenfläche nicht zur Bebauungsziffer. Wäre es möglich, eine Terrasse über dem gedeckten Sitzplatz zu realisieren, ohne dass es zur Bebauung zählt?)

 
Lieber Michael

Wenn das nicht aus dem Zonenreglement hervorgeht, macht der Link auch wenig Sinn.

Ich gehe mal davon aus, dass Du grundsätzlich ein paar Ideen hast, was Du gerne hättest. Geh damit mal auf der Gemeinde vorbei und besprich das mit dem Bausekretär. Zum einen ist es gut, wenn er Dich kennt (da Du ja bauen willst) und zum anderen ist es gut, wenn Du Dich auf seinen Input abstützen kannst.

Haba

 
Ich würde meinen, dass die Feststellung der maximal baubaren Wohnfläche mit diesen verschiedenen Varianten auf einer gegebenen Parzelle eine Leistung des Architekten sein sollte.

Rechtsverbindlich wäre eine Bauvoranfrage, aber die gibt nur Auskunft darüber, ob bestimmte Pläne grundsätzlich realisierbar sind.

Ob nun ein Wintergarten mit begehbarem Dach (250 kg/m2 plus Schneelasten?) noch ein Wintergarten oder schon ein Zimmer mit Glaswänden ist, dürfte nicht ganz einfach so am Schalter der Gemeindeschreiberei rechtsverbindlich zu entscheiden sein. Wo die Legaldefinitionen stehen und wie diese auf den konkreten Planungsfall anzuwenden sind (Bestandteil der beheizten Gebäudehülle oder nicht, zu regelmässigem oder nur gelegentlichem Aufenthalt bestimmt usw.) bzw. was noch als was durchgeht, würde ich dann doch dem Architekten zur Bearbeitung überlassen.

Auf die Schnelle zitiert Tante G***gle z.B. aus der Landesbauordnung Niedersachsen: "Seitlich großzügig verglaste Bauteile mit vorwiegend lichtundurchlässigem Dach sind keine Wintergärten. Eventuelle Lichtöffnungen im ansonsten kompakten Bau sind als Dachfenster, Lichtkuppeln oder Lichtbänder einzuordnen."

Ich weiss, CH ist nicht D und es gibt 26 Kantone.

Es stellt sich auch noch die Frage, ob solche Anbauten den Grenzabständen genügen müssen oder nicht.

 
Ich würde meinen, dass die Feststellung der maximal baubaren Wohnfläche mit diesen verschiedenen Varianten auf einer gegebenen Parzelle eine Leistung des Architekten sein sollte.

Rechtsverbindlich wäre eine Bauvoranfrage, aber die gibt nur Auskunft darüber, ob bestimmte Pläne grundsätzlich realisierbar sind.

Es stellt sich auch noch die Frage, ob solche Anbauten den Grenzabständen genügen müssen oder nicht.
Zwar Nachbargemeinde von Oberwil und anderer Kt. (SO), aber hier kommen die Grenzabstände bei einem Wintergartren/Sitzplatzüberdachung definitiv zum Tragen. Ein zweistöckiger Wintergarten wäre gemäss Reglement in dieser Zone sogar legal.

Und wegen Bebauungsziffer - gehe auf die Bauabteilung und lass Dich direkt beraten.

 
Hallo Michael.... Wir haben auch in Oberwil BL letzten Sommer einen beheizten Wintergarten realisiert... gemäss Baugesuch handelt es sich bei einem beheizten Wintergarten um eine eigentliche Wohnraumerweiterung. Dies mit all seinen Vorschriften die man einhalten muss...Realisiert haben wir das Projekt erfolgreich mit einem versierten Metallbauer ohne Architekt. Zum Thema Bebauungsziffer habe ich mich anfangs ganz einfach mit unserer Bauverwaltung in Verbindung gesetzt. Dort wurde ich sehr kompetent beraten. Kann dir auch nur empfehlen sich dort zu informieren. Mitlerweilen ist unser Projekt abgeschlossen und auch vom Bauinspektorat abgenommen....

 
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Ein Freund von mir hat letztes Jahr auch einen Wintergarten gebaut. Was Flightsim sagt ist auf jeden Fall ein sehr guter Weg. Ähnlich hat es mein Bekannter auch gemacht und alles lief super /emoticons/default_smile.png

 

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