Hallo Zusammen!!
Ich bin neu hier, habe eine rechtliche Frage und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Die Situation ist folgendermassen:
Ich bin seit 14 Jahren ein Eigentümer einer Eigentumswohnung (1. OG) in einem Terrassenhaus. Neben diesem Terrassenhaus befindet sich noch ein weiteres. Als ich die Wohnung gekauft habe, waren noch ein weiteres Terrassenhaus und zwei MFH, die zwischen und vor den Terrassenhäusern liegen würden, geplant. Jedoch ging das Bauunternehmen, das so bauen wollte, Konkurs und musste das Land verkaufen. Der neue Besitzer will nun das Land wiederum verkaufen und hat einen potentiellen Käufer gefunden, der bauen will. Dieser hat gestern sein Bauvorhaben abgesteckt. Statt den zwei geplanten MFH will er nur noch ein MFH (3 Vollgeschosse) bauen. Das neue MFH würde genau vor meiner Wohnung stehen und ich würde dann nur noch eine Hausfassade sehen.
Ich habe mal die Situation skizziert, damit es klarer wird:
http://i.imgur.com/6QGuDnF.jpg
(Nebenbemerkung: Jedes Terrassenhaus bildet eine Parzelle, Garage/Spielplatz ist eine Parzelle und dort wo gebaut werden soll, bildet eine Parzelle)
Das neue Bauvorhaben soll direkt an die Garage/Spielplatz gebaut werden. Die Garage bzw. der Spielplatz gehört den Eigentümern der Terrassenhäuser. Im Grundbuchauszug wurde bei meinem Eigentum als Last festgehalten, dass ich das Grenzbaurecht für zwei Wohnhäuser laut Plan dem Grundstück gegeben habe, wo nun nur ein Wohnhaus nicht laut Plan gebaut werden soll. Diese Vereinbarung wurde natürlich noch mit dem konkurs gegangenen Bauunternehmen ausgehandelt.
Meine Frage daher: Kann das neue Bauvorhaben so durchgezogen werden?
Ich werde sowieso Einspruch einreichen (andere Eigentümer auch), wenn das Baugesuch bekannt gemacht wird. Zudem werde ich höchstwahrscheinlich noch einen Anwalt konsultieren.
Trotzdem würde ich gerne eure Meinung hören. Ich hoffe, meine Ausführung sind klar.
Merci
Ich bin neu hier, habe eine rechtliche Frage und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Die Situation ist folgendermassen:
Ich bin seit 14 Jahren ein Eigentümer einer Eigentumswohnung (1. OG) in einem Terrassenhaus. Neben diesem Terrassenhaus befindet sich noch ein weiteres. Als ich die Wohnung gekauft habe, waren noch ein weiteres Terrassenhaus und zwei MFH, die zwischen und vor den Terrassenhäusern liegen würden, geplant. Jedoch ging das Bauunternehmen, das so bauen wollte, Konkurs und musste das Land verkaufen. Der neue Besitzer will nun das Land wiederum verkaufen und hat einen potentiellen Käufer gefunden, der bauen will. Dieser hat gestern sein Bauvorhaben abgesteckt. Statt den zwei geplanten MFH will er nur noch ein MFH (3 Vollgeschosse) bauen. Das neue MFH würde genau vor meiner Wohnung stehen und ich würde dann nur noch eine Hausfassade sehen.
Ich habe mal die Situation skizziert, damit es klarer wird:
http://i.imgur.com/6QGuDnF.jpg
(Nebenbemerkung: Jedes Terrassenhaus bildet eine Parzelle, Garage/Spielplatz ist eine Parzelle und dort wo gebaut werden soll, bildet eine Parzelle)
Das neue Bauvorhaben soll direkt an die Garage/Spielplatz gebaut werden. Die Garage bzw. der Spielplatz gehört den Eigentümern der Terrassenhäuser. Im Grundbuchauszug wurde bei meinem Eigentum als Last festgehalten, dass ich das Grenzbaurecht für zwei Wohnhäuser laut Plan dem Grundstück gegeben habe, wo nun nur ein Wohnhaus nicht laut Plan gebaut werden soll. Diese Vereinbarung wurde natürlich noch mit dem konkurs gegangenen Bauunternehmen ausgehandelt.
Meine Frage daher: Kann das neue Bauvorhaben so durchgezogen werden?
Ich werde sowieso Einspruch einreichen (andere Eigentümer auch), wenn das Baugesuch bekannt gemacht wird. Zudem werde ich höchstwahrscheinlich noch einen Anwalt konsultieren.
Trotzdem würde ich gerne eure Meinung hören. Ich hoffe, meine Ausführung sind klar.
Merci