Beispiel:
Mein Grundstück wird vom Nachbargrundstück durch eine Mauer abgegrenzt. Die Mauer muss repariert werden. Mein Nachbar verlangt einen Kostenbeitrag. Ich bin damit nicht einverstanden; von mir aus könnte man die Mauer auch weglassen.
Art. 670 ZGB
Stehen Vorrichtungen zur Abgrenzung zweier Grundstücke, wie Mauern, Hecken, Zäune, auf der Grenze, so wird Miteigentum der beiden Nachbarn vermutet.
Gemäss Gesetz sind die Nachbarn Miteigentümer an den Mauern, Hecken, Zäunen, die sich auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken befinden; man kann aber etwas anderes vereinbaren. Bei Miteigentum kann einer allein nicht bestimmen.
Es gibt Kantone, in denen es kein Miteigentum an den Abgrenzungen gibt.
Mit freundlichen Grüssen
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Mein Grundstück wird vom Nachbargrundstück durch eine Mauer abgegrenzt. Die Mauer muss repariert werden. Mein Nachbar verlangt einen Kostenbeitrag. Ich bin damit nicht einverstanden; von mir aus könnte man die Mauer auch weglassen.
Art. 670 ZGB
Stehen Vorrichtungen zur Abgrenzung zweier Grundstücke, wie Mauern, Hecken, Zäune, auf der Grenze, so wird Miteigentum der beiden Nachbarn vermutet.
Gemäss Gesetz sind die Nachbarn Miteigentümer an den Mauern, Hecken, Zäunen, die sich auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken befinden; man kann aber etwas anderes vereinbaren. Bei Miteigentum kann einer allein nicht bestimmen.
Es gibt Kantone, in denen es kein Miteigentum an den Abgrenzungen gibt.
Mit freundlichen Grüssen
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