Wissenswertes zu Grenzmauer/-zaun

Poker08

Mitglied
29. Juli 2008
28
0
0
Beispiel:

Mein Grundstück wird vom Nachbargrundstück durch eine Mauer abgegrenzt. Die Mauer muss repariert werden. Mein Nachbar verlangt einen Kostenbeitrag. Ich bin damit nicht einverstanden; von mir aus könnte man die Mauer auch weglassen.

Art. 670 ZGB

Stehen Vorrichtungen zur Abgrenzung zweier Grundstücke, wie Mauern, Hecken, Zäune, auf der Grenze, so wird Miteigentum der beiden Nachbarn vermutet.

Gemäss Gesetz sind die Nachbarn Miteigentümer an den Mauern, Hecken, Zäunen, die sich auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken befinden; man kann aber etwas anderes vereinbaren. Bei Miteigentum kann einer allein nicht bestimmen.

Es gibt Kantone, in denen es kein Miteigentum an den Abgrenzungen gibt.

Mit freundlichen Grüssen

Poker08 /emoticons/default_smile.png

 
Hallo Pokor08

Steht die Mauer auf der Grenze, also hälftig bei Dir und dem Nachbar...? Wenn diese auf der Grenze steht, gibt es dazu einen Eintrag im Grundbuch...? Wie lange bist Du dort Grundbesitzer...? Wann wurde die Mauer gebaut...?

Um Deine Fragen zu beantworten muss man noch etwas mehr wissen, leider sind gerade solche Situation oft gröbere Konfliktfälle...

Gruss Bauexperte

 
Hallo Bauexperte,

ich denke, das war nur eine generelle Einstellung (rechtlicher Hinweis) von Poker 08, keine Anfrage und steht wohl in Bezug zu einem Thema von sisi.

Gruß vom Pfälzer

 
Pfälzer: hat recht, folgendes war rein informativ gedacht

Eine Forumsbesucherin (ev. Sisi ?, ich wusste nicht mehr, wer) hielt fest, dass ihre Nachbarn eine Mauer gezogen haben.

Die Mauer wurde aber mit einem Abstand von 1m zur Grenze gezogen.

Sie schrieb auch, dass ihr eigentlich eine andere Lösung zur Grenzmarkierung vorschwebte?

Da meine Interessen stark Richtung Recht gehen, und ich bei meiner Lektüre auf den nachstehenden Artikel gestossen bin, habe ich gedacht, dass dieser von Interesse sein könnte. /emoticons/default_rolleyes.gif

Aus diesem Artikel geht hervor, dass das Gesetz von Miteigentum von Grenzmauern-/zäune/-hecken spricht.

(Vorausgesetzt, die Bedingungen sind erfüllt, wie ?auf der Grenze? und ob der entsprechende Kanton dies auch so in seiner Gesetzesordnung hat.)

So ist es doch von grosser Wichtigkeit, mit den Nachbarn zu besprechen, wie oder mit was eine solche Grenze gezogen oder bepflanzt wird,

(Was ja auch Sisi?s Idee gewesen wäre)

ansonsten man unangenehme Überraschungen erleben kann (siehe Text Bauexperte) /emoticons/default_additional/54.gif

Mit freundlichen Grüssen

Poker08 /emoticons/default_smile.png

 

Statistik des Forums

Themen
27.540
Beiträge
257.926
Mitglieder
31.818
Neuestes Mitglied
Praveen_123