Damit hier keine Verwirrung besteht: Ein Vertrag ist eine für beide Parteien verpflichtende Willensvereinbarung. Der muss nicht einmal schriftlich sein, Handschlag geht auch. Weil es aber ohne Schriftstück schwierig wird, den Vertragsinhalt zu beweisen, und weil man beweisen muss, was man durchsetzen will, gilt "wer schreibt der bleibt"
Manche Rechtsgeschäfte, z.B. Grundstückskauf, bedürfen der Beurkundung (je nach Kanton durch Notar oder Katastersekretär) und sind erst nach Eintrag ins Grundbuch wirksam.
Wird ein Vertrag nicht eingehalten, so kann die andere Partei auf Erfüllung oder Schadenersatz klagen. Den Schaden hat man zu beweisen.
Bei Vorverträgen zum Grundstückskauf ist der Zweck, dass beide Parteien Zeit haben, den eigentlichen Vertrag sowie die Finanzierung auszuarbeiten, ohne das Risiko eingehen zu müssen, dass der andere inzwischen nicht mehr will. Der Verkäufer wird z.B. nach abgeschlossenem Vorvertrag anderen Interessenten absagen. Diesen Aufwand würde man nur machen, wenn sicher ist, dass der Vertrag zustande kommt. Deshalb schliesst man Vorverträge nicht ab über Kleinigkeiten und deshalb gehören in einen Vorvertrag Klauseln, was geschehen soll, wenn eine Partei zurücktritt, sowie wenn der Vertragsgegenstand rechtliche oder sachliche Mängel hat (bei Grundstücken z.B. Altlasten, ungeklärte Eigentumsverhältnisse, Vorkaufsrecht eines Dritten usw.) oder wenn die Finanzierung nicht zustande kommt. Beurkundet werden muss nur der eigentliche Kaufvertrag.
Dafür gibt es Musterverträge. Die kosten wenig und sparen viel Ärger.
... lass den Vertrag von jemanden überprüfen, der was versteht davon
Ein sehr guter Rat, vor allem wenn man es VORHER macht. Gilt auch für GU-Verträge ...