Wiviel ist ein Vorvertrag wert?

azzi

Mitglied
13. Sep. 2012
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Hallo,

Wiviel ist ein nicht Notariell beglaubigter Vorvertrag wert?Es geht um Kauf von Bauland.Kann der Verkäufer ohne probleme davon zurücktreten wen nichts disbezüglich drinsteht.Oder ist ein Vorvertrag bindent.

Gruss

 
ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag nicht bindend, denn es ist kein gueltiger Vertrag solange er nicht beurkundet wird von einem Notar.

Aber etwas schriftlich festzuhalten kann schon etwas wert sein, vielleicht steigt dadurch ein wenig die Schwelle, dass die andere Partei wieder abspringt. Aber eben, darauf verlassen kann man sich nicht.

 
ohne notarielle Beurkundung ist der Vertrag nicht bindend, denn es ist kein gueltiger Vertrag solange er nicht beurkundet wird von einem Notar.
falsch.Ein Vertrag verpflichtet beide Parteien.

Hält eine Partei den Vertrag nicht, kann die andere Schadenersatz verlangen (der Schaden ist zu beweisen).

Wird bei bestimmten Rechtsgeschäften die notarielle Beurkundung verlangt, so tritt ohne diese die Rechtsfolge nicht ein (d.h. ohne notariell beglaubigten Kaufvertrag wird man nicht ins Grundbuch eingeschrieben und ohne das ist man nicht Grundstückseigentümer.)

Das heisst aber nicht, dass ein Vorvertrag über Landkauf wertlos oder nicht bindend ist.

Was man aus dem nicht erfüllten Vertrag herausholen kann, weiss eine Anwalt, nachdem er den Inhalt des Vertrages gelesen hat.

Sinnigerweise enthalten Vorverträge Rücktrittsklauseln; der Sinn ist ja dass der Verkäufer nicht an einen anderen verkauft bis die Finanzierung usw. vorbereitet ist.

 
falsch.

Ein Vertrag verpflichtet beide Parteien.

Hält eine Partei den Vertrag nicht, kann die andere Schadenersatz verlangen (der Schaden ist zu beweisen).

Wird bei bestimmten Rechtsgeschäften die notarielle Beurkundung verlangt, so tritt ohne diese die Rechtsfolge nicht ein (d.h. ohne notariell beglaubigten Kaufvertrag wird man nicht ins Grundbuch eingeschrieben und ohne das ist man nicht Grundstückseigentümer.)

Das heisst aber nicht, dass ein Vorvertrag über Landkauf wertlos oder nicht bindend ist.

Was man aus dem nicht erfüllten Vertrag herausholen kann, weiss eine Anwalt, nachdem er den Inhalt des Vertrages gelesen hat.

Sinnigerweise enthalten Vorverträge Rücktrittsklauseln; der Sinn ist ja dass der Verkäufer nicht an einen anderen verkauft bis die Finanzierung usw. vorbereitet ist.
Bist du da sicher? Ich dachte immer, dass ohne Beurkundung der Vertrag formungueltig ist und somit nichtig. Schadenersatz hilft ja nicht viel, wenn man gerne das Grundstueck haette. Wenn der Reservationsvertrag bindend waere, dann koennte ich doch Erfuellung verlangen, naemlich die Eintragung im Grundbuch. Aber das geht ja nicht ohne Beurkundung.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe mich bezüglich meines Hausverkaufes und auch dem Kauf des neuen Grundstückes damit befasst.

Ohne beglaubigten Kaufvertrag kann bei Rücktritt des Käufers der Verkäufer eine Entschädigung für seine Leistungen/Reservation bis CHF 5´000.00 gerichtlich durchsetzen.

Tritt der Verkäufer zurück wird es für den Käufer schwieriger seine Unkosten, resp. eine Entschädigung gerichtlich durchzusetzen.

Logische Folgerung: nur ein beglaubigter Vorvertrag mit klaren Rücktrittsklauseln und Fristen bring Rechtssicherheit.

Gruss

Raimondo

 
Aber warum schwirig?Wen ich eine Lebensvericherung oder einen Baukreditvertrag abschliesse oder ein Auto kaufe sind diese Verträge ja auch nicht Notariell beglaubigt.

Gruss azzi

 
Du musst einen Schaden nachweisen können.

Als Verkäufer sind das die bis dahin geleisteten Aufwände für kundendpezifische Planungsaufgaben ...

Welche geleisteten Aufwände willst Du geltend machen?

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Im Unterschied zur Versicherung müssen Grundstückkäufe notriell beglaubigt werden.

Falls du wirklich ein Interesse hast, lass den Vertrag von jemanden überprüfen, der was versteht davon.

Gruss

 
Damit hier keine Verwirrung besteht: Ein Vertrag ist eine für beide Parteien verpflichtende Willensvereinbarung. Der muss nicht einmal schriftlich sein, Handschlag geht auch. Weil es aber ohne Schriftstück schwierig wird, den Vertragsinhalt zu beweisen, und weil man beweisen muss, was man durchsetzen will, gilt "wer schreibt der bleibt"

Manche Rechtsgeschäfte, z.B. Grundstückskauf, bedürfen der Beurkundung (je nach Kanton durch Notar oder Katastersekretär) und sind erst nach Eintrag ins Grundbuch wirksam.

Wird ein Vertrag nicht eingehalten, so kann die andere Partei auf Erfüllung oder Schadenersatz klagen. Den Schaden hat man zu beweisen.

Bei Vorverträgen zum Grundstückskauf ist der Zweck, dass beide Parteien Zeit haben, den eigentlichen Vertrag sowie die Finanzierung auszuarbeiten, ohne das Risiko eingehen zu müssen, dass der andere inzwischen nicht mehr will. Der Verkäufer wird z.B. nach abgeschlossenem Vorvertrag anderen Interessenten absagen. Diesen Aufwand würde man nur machen, wenn sicher ist, dass der Vertrag zustande kommt. Deshalb schliesst man Vorverträge nicht ab über Kleinigkeiten und deshalb gehören in einen Vorvertrag Klauseln, was geschehen soll, wenn eine Partei zurücktritt, sowie wenn der Vertragsgegenstand rechtliche oder sachliche Mängel hat (bei Grundstücken z.B. Altlasten, ungeklärte Eigentumsverhältnisse, Vorkaufsrecht eines Dritten usw.) oder wenn die Finanzierung nicht zustande kommt. Beurkundet werden muss nur der eigentliche Kaufvertrag.

Dafür gibt es Musterverträge. Die kosten wenig und sparen viel Ärger.

... lass den Vertrag von jemanden überprüfen, der was versteht davon
Ein sehr guter Rat, vor allem wenn man es VORHER macht. Gilt auch für GU-Verträge ...
 
Hallo Emil17

Jetzt sorgst aber eher du für Verwirrung mit deinen sehr allgemeinen Aussagen von wegen Handschlag geht auch und so.

Wird ein Vertrag nicht eingehalten, so kann die andere Partei auf Erfüllung oder Schadenersatz klagen. Den Schaden hat man zu beweisen...
Das stimmt bei vielen Verträgen ist aber falsch beim Grundstückskaufvertrag. Erfüllung kannst du eben gerade nicht durchsetzen, weil der Reservationsvertrag als Vorvertrag in der gleichen Form abgeschlossen werden muss wie der Kaufvertrag, nämlich beurkundet. Fehlt die Beurkundung ist der Vertrag formungültig und der Anspruch aus dem Vertrag vor Gericht nicht durchsetzbar. Siehe OR Art 216:

1 Kaufverträge, die ein Grundstück zum Gegenstande haben, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung.

2 Vorverträge sowie Verträge, die ein Vorkaufs-, Kaufs- oder Rückkaufsrecht an einem Grundstück begründen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung.

Beurkundet werden muss nur der eigentliche Kaufvertrag. Dafür gibt es Musterverträge. Die kosten wenig und sparen viel Ärger.
Falsch. Wer Sicherheit haben will, muss auch den Reservationsvertrag beurkunden lassen. Alles andere bringt keine Rechtssicherheit. Kommt ein weiterer Interessent, der mehr bezahlt, dann ist man auf verlorenem Posten mit einem nicht beurkundeten Reservationsvertrag. Das bisschen Schadenersatz ist dann ein sehr schwacher Trost, wenn einem jemand das Grundstück wegschnappt.

Gruss

 
Du musst einen Schaden nachweisen können.

Als Verkäufer sind das die bis dahin geleisteten Aufwände für kundendpezifische Planungsaufgaben ...
genau oder eben als Verkäufer die Inserationskosten oder den Verlust weil Du es auf Termin verkaufen musstest, Dir der Folgekäufer aber weniger bezahlt hat.

Als Käufer hast Du wohl kaum irgendwelche Schäden, die Du belegen kannst.

 
Ich bin der Käufer und meine Aufwände sind Planung Arichtekt Baueingabe,Bauwisiere etc..

 
Warum hast du, wenn du auf diesem Grundstück bauen willst, das Land nicht schon gekauft. Man macht doch nicht ein Planung bis zur Baueingabe ohne das Land zu besitzen? Bzw. wennschon, dann macht man in so einem Fall wirklich einen Vorvertrag mit Notar und Grundbuch.

 

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