Hallo Forumianer,
Ich versuche mal mein Problem zu beschreiben, falls es ein wenig holperig wird, sehe man es mir nach./emoticons/default_ohmy.png
Ich besitz eine 4,5 Zimmer Eigentumswohnung mit einem sehr grossen Estrich, welcher direkt von der Wohnung aus zu begehen ist.
Dieser Estrich hat nur ein kleines Standard Dachfenster/Luke. Dieses Dachfenster wirde ich gerne gegen ein großes Dachfenster ersetzen und gegebenenfalls
ein weiteres einbauen. Das habe ich damals bereits beim Kauf der Verwaltung angedeutet. Diese erzählte mir, dass das nicht möglich wäre, da mit einem Fenster der
Estrich zu Wohnfläche mutieren würde und so alle Verteiler etc. im Objekt neu aufgeteiult werden müssten etc.. . Hinzu käme, dass das Objekt nur einen bestimmetn Anteil
an Wohnfläche aufweisen dürfe und der wäre bereits ausgeschöpft.
Was macht Nichtwohnfläche denn zu Wohnfläche? Gibt es da eine Definition.
Wer schreibt denn vor, wieviel Wohnfläche ein Objekt haben darf?
Danke und Grüsse
Snow
Ich versuche mal mein Problem zu beschreiben, falls es ein wenig holperig wird, sehe man es mir nach./emoticons/default_ohmy.png
Ich besitz eine 4,5 Zimmer Eigentumswohnung mit einem sehr grossen Estrich, welcher direkt von der Wohnung aus zu begehen ist.
Dieser Estrich hat nur ein kleines Standard Dachfenster/Luke. Dieses Dachfenster wirde ich gerne gegen ein großes Dachfenster ersetzen und gegebenenfalls
ein weiteres einbauen. Das habe ich damals bereits beim Kauf der Verwaltung angedeutet. Diese erzählte mir, dass das nicht möglich wäre, da mit einem Fenster der
Estrich zu Wohnfläche mutieren würde und so alle Verteiler etc. im Objekt neu aufgeteiult werden müssten etc.. . Hinzu käme, dass das Objekt nur einen bestimmetn Anteil
an Wohnfläche aufweisen dürfe und der wäre bereits ausgeschöpft.
Was macht Nichtwohnfläche denn zu Wohnfläche? Gibt es da eine Definition.
Wer schreibt denn vor, wieviel Wohnfläche ein Objekt haben darf?
Danke und Grüsse
Snow