Die Nettowohnfläche ist für die Mietpreisberechnung sehr wichtig. Wenn dieser Wert also nicht im Mietvertrag steht und auch nicht vom Vermieter erfragt werden kann, dann empfehlen wir Ihnen die Wohnung auszumessen. Beachten Sie folgende Hinweise bei der Messung:
Zur Nettowohnfläche gehören alle Flächen der Wohnung, also auch Treppen ohne Berücksichtigung der Innen- und Aussenwände.
Im Bereich von Dachschrägen empfehlen wir die Messung ab einer Höhe von 1,50 m.
Nicht zur Fläche gehören unbeheizte (nicht ausgebaute) Keller- und Dachräume, sowie Terassen, Balkon oder Gartenflächen.
Die Nettowohnfläche ist nicht überall einheitlich definiert. Die oben genannten Hinweise beziehen sich auf das Wohnung-Bewertungs-System WBS (Band 69, Schriftenreihe Wohnungswesen- Bundesamt für Wohnungswesen).
Gute Zusammenstellung, auch für Kostenberechnung:Bruttogeschossfläche
Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen einschliesslich der Mauern und Wände, abzüglich aller Flächen, die nicht fürs Wohnen oder Arbeiten verwendet werden können.
Bruttowohnfläche
Fläche aller Wohnräume, Nebenräume, Korridore und Treppen innerhalb einer Wohnung; nicht aber ausserhalb der Wohnung (Treppenhäuser, Terrassen, offene Balkone oder nicht bewohnbare Keller- und Dachgeschossräume).
Nettowohnfläche
Die Nettowohnfläche ist die Summe aller begeh- und belegbaren Bodenflächen innerhalb der Wohnung, inklusive wohnungsinterner Treppen, aber ohne Aussenwandquerschnitte, Tür- und Fensternischen sowie ohne Aussenbereiche und Raumteile, die weniger als 150 cm hoch sind. Diese Grösse ist vielfach die Basis für Berechnungen im Wohnungsbau. Nicht die Anzahl Zimmer ist also entscheidend, sondern deren Grösse!
Bruttogeschossfläche (BGF)
Die Bruttowohnfläche ist die Nettowohnfläche plus die Aussenwandquerschnitte.
Sie sagt für einen Käufer allerdings zu wenig aus, da ein Wohnungskäufer primär an der zum Wohnen benutzbaren Fläche interessiert ist.