Hallo zusammen
ich kann mein Elternhaus übernehmen. Das Einfamilienhaus steht in einer Gewerbezone wo Wohnnutzung möglich ist. Es ist 100 Jahre alt und eine Sanierung wäre im Verhältnis zu einem Neubau viel zu teuer.
Unser Plan ist, das Haus abzureissen und einen Neubau zu realisieren.
Ich hatte nun telefonisch Kontakt mit der Bauverwaltung. Diese teilte mir mit, ein Neubau zur reinen Wohnnutzung sei nicht möglich.
Das Baugesetz des Kantons schreibt vor, dass die Gemeinde einen maximalen Anteil der Bruttogeschossfläche zu Wohnzwecken festzulegen hat. Gemäss dem Zonenreglement der Gemeinde sind aber mehr als 50% der Bruttogeschossfläche für Wohnnutzung zulässig. Müsste die Gemeinde nicht das Zonenreglement anpassen, damit sie unser Bauvorhaben verbieten kann?
Hat schon jemand das selbe Problem gehabt?
ich kann mein Elternhaus übernehmen. Das Einfamilienhaus steht in einer Gewerbezone wo Wohnnutzung möglich ist. Es ist 100 Jahre alt und eine Sanierung wäre im Verhältnis zu einem Neubau viel zu teuer.
Unser Plan ist, das Haus abzureissen und einen Neubau zu realisieren.
Ich hatte nun telefonisch Kontakt mit der Bauverwaltung. Diese teilte mir mit, ein Neubau zur reinen Wohnnutzung sei nicht möglich.
Das Baugesetz des Kantons schreibt vor, dass die Gemeinde einen maximalen Anteil der Bruttogeschossfläche zu Wohnzwecken festzulegen hat. Gemäss dem Zonenreglement der Gemeinde sind aber mehr als 50% der Bruttogeschossfläche für Wohnnutzung zulässig. Müsste die Gemeinde nicht das Zonenreglement anpassen, damit sie unser Bauvorhaben verbieten kann?
Hat schon jemand das selbe Problem gehabt?