Wohnung der Mutter in Deutschland geerbt ==> deutsche Erbschaftssteuern fällig, trotz Wohnsitz in der Schweiz?

Jodok

Mitglied
03. Sep. 2009
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Hallo zusammen

Meine Frau ist deutsche Staatsangehörige, ich bin Schweizer, wir leben seit 30 Jahren im Kanton Zürich. Die Mutter meiner Frau ist letztes Jahr in Deutschland verstorben. Meine Frau hat - zusammen mit ihren zwei in Deutschland wohnenden Schwestern - die Wohnung der Mutter in Deutschland geerbt. Meiner Frau wurden nun vom deutschen Staat die gleichen Erbschaftssteuern wie ihren zwei in Deutschland lebenden Schwestern belastet.

Wir haben uns nun gefragt, ob dies wirklich korrekt ist (denn nach der Schweizer Regelung wäre diese Erbschaft für meine Frau ja steuerfrei). 

Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema?

(eigentlich müsste dieser Fall ja im Doppelbesteuerungsabkommen D-CH geregelt sein... - ich habe darin dazu jedoch leider keine Hinweise gefunden...).

Viele Grüsse

Jodok

 
Hallo,

Ich bin kein Anwalt und gebe daher logischerweise keine Rechtsberatung.

Soweit ich weiss ist das Vorgehen so korrekt. Nicht bewegliches Vermögen wird im jeweiligen Staat besteuert.

Im Detail muss das aber mit einem Anwalt besprochen werden.

 
Hallo zusammen

Meine Frau ist deutsche Staatsangehörige, ich bin Schweizer, wir leben seit 30 Jahren im Kanton Zürich. Die Mutter meiner Frau ist letztes Jahr in Deutschland verstorben. Meine Frau hat - zusammen mit ihren zwei in Deutschland wohnenden Schwestern - die Wohnung der Mutter in Deutschland geerbt. Meiner Frau wurden nun vom deutschen Staat die gleichen Erbschaftssteuern wie ihren zwei in Deutschland lebenden Schwestern belastet.

Wir haben uns nun gefragt, ob dies wirklich korrekt ist (denn nach der Schweizer Regelung wäre diese Erbschaft für meine Frau ja steuerfrei). 

Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema?

(eigentlich müsste dieser Fall ja im Doppelbesteuerungsabkommen D-CH geregelt sein... - ich habe darin dazu jedoch leider keine Hinweise gefunden...).

Viele Grüsse

Jodok
scheint mir alles korrekt. Deutschland wendet ihr eigenes Steuerrecht an. Das DBA stellt sicher, dass allfällige Doppelbesteuerungen geregelt, beziehungsweise vermieden werden. In diesem Fall wird in der Schweiz keine Erbschaftssteuer fällig, daher auch keine doppelte Besteuerung.

 
Logischerweise untersteht die Immobile dem Recht das Landes, in dem sie sich befindet. Sonst verlege ich meinen Wohnsitz einfach zeitweise nach Korruptistan, wenn ich hier keine Steuern zahlen will.

Das Land garantiert mit Rechtspflege, Polizei, und Infrastrukturpflege ja auch den Nutzwert der Immobilie - ein Land wo das nicht funktioniert ist deshalb für Immobilienbesitzer völlig uninteressant. Das alles wird mit Steuern finanziert.

Bei einem Erbfall im Ausland muss man auch beachten, dass sich dadurch das Vermögen (und bei Vermietung das gesamte steuerbare Einkommen) erhöht, was den Steuersatz auch im Inland beeinflusst.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Deine Ehefrau und Ihre 2 Schwestern, haben bei der Erbschaftsteuer jeweils einen Freibetrag von 400000€

Gruss PIt

 

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