Wohnung vermieten?

caramelo

Mitglied
02. Nov. 2007
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Hallo zusammen

Ich will mir anfang nächstes Jahres eine WHG kaufen um sie anschliessend zu vermieten. Vermietet sonst noch jemand hier im Forum (s)eine WHG? Auf was muss man achten? Wieviel muss die Rendite betragen, damit man Gewinn erzielt? Wo kann ich nachschauen wieviel Mitzinns ich verlangen kann? Wie sieht es mit den Steuern aus?

Ich weiss es sind viele Fragen, aber vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Danke im voraus.

Gruss

Caramelo

 
Wir haben vor 2 Jahren eine 4.5z Wohnung gekauft als Anlage.

Solltest darauf achten, dass die Rendite min. 6% beträgt. Wichtig ist auch eine Wohngemeinde mit unterdurchschnittlichen Steuern, sowie eine zentrumsnahe Lage (Einkauf, Schulen, usw.).

Und vorallem ruhig und sonnig sollte es sein.

Mein Tip kauf keine Altwohnung, da kommen zuviele Sanierungen auch in der Gemeinschaft, das gibt nur Ärger mit den Mietern.

Irgendwie muss alles stimmen, wir hatten Glück mit unsern Mietern, wir haben ein super Verhältnis.

Zu unterschätzen sind keinesfalls die Nebenkosten der Gemeinschaft, denn man kann nur ca. 2/3 der Gesamtnebenkosten dem Mieter geltend machen.

Mietpreisbindungen gibt es keine, Nur Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Einfach mal die Inserate in der Zeitung studieren und abschätzen.

Wichtig sind langjährigr Mieter, damit man wenig Aufwand hat.

Mit vielen Wechseln hast Du auch viel Aufwand und Kosten, wegen den Renovationen und Inserate.

 
Danke für deine Antwort. Die WHG ist ca. 30 Jahre alt, aber vor 7 Jahre haben wir sie renoviert. (Fassade, Küche, Bad, Plättli-Boden)

Ab wann gilt den eine WHG als alt?

Ja, mit den Mietern muss man wirklich Glück haben.

 
Geh mal von einer Lebensdauer von 80-100 Jahre aus.

Gut und schön. Die Wonung ist renoviert. Das ist mal OK. Nur wie sieht es mit den Renovationen der Gemeinschaftlichen Teile aus. Ich wohne jetzt noch in einer Eigentumswohnung, da haben wir das Problem, dass viele Eigentümer bereits Ihre Nasszellen und Küche renoviert haben, nun stehen aber die Wassersteigleitungen an. Leider müssen diese dringenst ersetzt werden. Eine Innensanierung kommt nicht mehr in Frage, weil alles sehr verrostet ist. Jetzt müssen alle Badezimmer aufgespitzt werden( auch die bereits renovierten) um die neuen Leitungen einzusetzen.

Klär bei der Liegenschaftsverwaltung ab was alles bereits saniert wurde und was noch gemacht werden muss.Die haben sicher ein Investitionsplan. Zudem ist es wichtig wieviel Geld im Erneuerungsfond ist. Alle Faktoren bestimmen dann den Kaufpreis.

Und vor dem Kauf ist es auch wichtig zu sehen in welcher Gemeinschaft man sich einkauft. Daher verlange die Protokolle der Generalversammlungen, natürlich reichen die letzten drei. Da weisst Du schon einiges über die Gemeinschaft. Darum prüfe, wer sich bindet.

 
Kann man den einfach so die Sitzungsprotokolle und Investitionspläne verlangen? Und bei wem muss ich die verlangen, dem Eigentümer oder Verwaltung?

 
Kann man den einfach so die Sitzungsprotokolle und Investitionspläne verlangen? Und bei wem muss ich die verlangen, dem Eigentümer oder Verwaltung?
Klar kann man GV-Protokolle verlangen, der Hauseigentümerverband HBV rät auch dazu. Willst ja wissen

ob Du in eine STWE-Gemeinschaft kommst in welcher Friede oder Krieg herrscht.

Wenn der Eigentümer nich will dass Du sie siehst, dann ist etwas nicht OK.

 
Hallo franzmoni

Die WHG ist gekauft, ich werde kommende Woche zum Notar gehen.

Wie sieht es aus mit den Nebenkosten, welche kann man dem Mieter geltend machen? (Wasser-, Heizungskosten, Erneuerungsfond, etc.?)

Was ist besser, einen Mietzins mit pauschalen Nebenkosten oder detailiert verrechnen?

Gruss

Caramelo

 
Hallo franzmoni

Die WHG ist gekauft, ich werde kommende Woche zum Notar gehen.

Wie sieht es aus mit den Nebenkosten, welche kann man dem Mieter geltend machen? (Wasser-, Heizungskosten, Erneuerungsfond, etc.?)

Was ist besser, einen Mietzins mit pauschalen Nebenkosten oder detailiert verrechnen?

Gruss

Caramelo
Würde Dir von einem Vertrag inlusive NK/BK abraten. Jedenfalls in der heutigen Zeit. Bei Steigenden Kosten zahlst Du alles aus Deinem Sack.

UnzulassigeNebenkosten

Schau mal da rein.

Ich habe es mal für meine Wohnung ausgerechnet.

Beispiel letztes Jahr: Gesamte NK/BK als Eigentümer 6920Fr ( Sind jedoch noch 732Fr. Erneuerungssfond drin enthalten).

Geltent machen könnte ich: ca.4200Fr.

Verwaltungsaufwand für die Liegenschaftsverwaltung dürfen auch nicht geltend gemacht werden. Die alleine machen für meine Wohnung 915Fr. aus.

Hast Du bedacht, dass Du die Mieteinnahmen als Einkommen versteuern musst?

Achtung Progression!

 
Das ich die Mieteinnahmen als Einkommen versteuern muss, wusste ich schon.

Laut deiner Rechnung machst du 350.- pro Monat dem Mieter geltend, oder?

 
es interessiert mich wie das mit den steuern ist,möchte meine eigentumswohnung (kt zh)vermieten. da ich in einen andern kanton (kt sg)ziehe.

wird nun die ganze mieteinnahme zum einkommen dazu gezählt oder muss ich das im betreffenden kanton versteuern wo die liegenschaft liegt?

 
Die Mieteinnahmen werden ganz zu deinem Einkommen gezählt. Abzüge wie Hypo-Zins, etc.. kannst du dann abziehen.

Du wirst dann in SG die nornmalen Steuern bezahlen, dann wirst du mit der Steuerausscheidung die Einnahmen der WHG in ZH versteuern.

 

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