Wohnung wurde ev. nicht bewilligt ausgebaut - wie weiter?

Aude

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21. Okt. 2009
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Hallo Zämä

Wir haben 2008 eine (vermeintliche???) 5 1/2 Zimmer Eigentumswohnung (Baujahr 2002) gekauft, mit dem Ziel noch mehr Kapital anzusparen und ca. 5 jahre später die Wohnung weiterzuverkaufen und dann ein Haus zu bauen.

Da wir bereits jetzt die Möglichkeit hätten unseren Traum vom Haus zu realisieren, wollten wir mit einem Immobilienfachmann den ungefähren Wert der Wohnung schätzen lassen.

Wir haben dem Herrn unsere Grundbuchunterlagen vorgelegt. Dieser hat uns dann sogleich darauf aufmerksam gemacht, dass im Grundbuch ja eine 3 1/2 Zimmer Wohnung eingetragen sei und nicht eine 5 1/2 Zimmer Wohnung.

Wir haben das selbstverständlich gewusst. Der Vorbesitzer der Wohnung hat bei Erstellung des Gebäudes zusammen mit dem Architekten zwei weitere Zimmer die ursprünglich als Keller / Waschküche gedacht waren mit grossen Fenstern versehen und diese als Wohnräume ausbauen lassen. Uns wurde erklärt, dies sei alles legal und bewilligt erstellt worden und es sei einfach super, da wir Nebenkosten nur für 3 1/2 Zimmer und nicht für 5 1/2 Zimmer bezahlen müssen. Bei der Verschreibung auf dem Grundbuchamt habe ich nachgefragt, ob dieser Sachverhalt bei einer neuen amtlichen Schätzung keine Probleme verursachen kann. Leider haben wir nichts schriftliches, was nun vermutlich unser grösster Fehler ist...

Auch der Immobilienschätzer, von dem wir vor dem Kauf die Wohnung beurteilen liessen hat uns nicht auf einen solchen Mangel hingewiesen. Obwohl in der Schätzung ganz klar einen 5 1/2 Zimmer Wohnung beschrieben wird und der Schätzer den Grundbucheintrag für die 3 1/2 Zimmer Wohnung eingesehen hat. Auch diese Schätzung ist daher nicht ganz klar...

Nun meint unser Experte, dass es gut möglich sein könnte, dass der Ausbau der zwei Zimmer ohne Bewilligung einfach gemacht wurde. Sowas wäre natürlich eine Katastrophe für uns, rein auch finanziell, da wir natürlich eine 5 1/2 Zimmer Wohnung bezahlt haben und keine 3 1/2 Zimmer Wohnung.

-Hat hier im Forum vielleicht jemand ähnliches erlebt?

-Wie seid ihr vorgegangen bei der Klärung der Situation?

-An welche Stelle / Amt sollen wir uns wenden, sollen wir gleich zur Baupolizei gehen und uns quasi selber anzeigen?

-Hätten wir im schlimmsten Fall eine Chance den Vorbesitzer der Wohnung auf Täuschung zu verklagen? Er hat nämlich die Wohnung beim Verkauf als 5 1/2 Zimmer-Wohnung ausgeschrieben (Unterlagen dazu haben wir noch)

-Wer trägt den finanziellen Schaden? Wir alleine, wir und der Vorbesitzer gemeinsam oder kann man auch den Architekten noch belangen?

-Gibt es Verjährungsfristen im Baurecht? Verjährt ein solcher nicht bewiligter Ausbau? Wenn ja, nach wievielen Jahren?

Für uns ist klar, dass wir diese Situation bereinigen wollen und mit dieser Ungewissheit die Wohnung nicht weiterverkaufen werden.

Wir hoffen einfach, dass der finanzielle Schaden nicht zu gross sein wird. Wir haben nach unserem besten Wissen und Gewissen gehandelt, liessen das Objekt vor dem Kauf durch einen Schätzer beurteilen um allfällige Mängel aufzudecken... Und nun kommt sowas.... Ich habe einfach nur noch Panik im Moment...

Herzlichen Dank für Eure Antworten

 
Hallo

Zuerers teinmal würde ich auf der Gemeinde / Bauamt den genauen Sachverhalt klären und z.B. die Baubewilligung überprüfen ... und bei Bedarf einen spezialisierten Anwalt (Baurecht) einschalten.

 

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