Wohnungkauf - Grundpfandeintrag Sozialamt

Marchi

Mitglied
07. Juli 2006
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Wir sind am überlegen, eine Liegenschaft zu kaufen, aber dort hat es einen Grundpfandeintrag vom Sozialamt der Gemeinde.

Was ist in diesem Fall zu beachten, die Konstellation schaut etwa so aus:

Kaufpreis: 400'000

Grundpfandbank: 350'000

Sozialamt: 100'000

Heisst das, dass die Schuld vom Sozialamt nicht ganz gedeckt wird. 

Bleibt das dann als Schuld "an uns als Käufer kleben"? Oder geht das Sozialamt dann teilweise leer aus?

 
das Grundpfand wird beim Eigentumsübertrag gelöscht.

Sprich, mit dem Geld das Du dem Verkäufer gibst, werden die beiden Grundpfande gedeckt.

Du übernimmst die Grundpfande also nicht.

 
das Grundpfand wird beim Eigentumsübertrag gelöscht.

Sprich, mit dem Geld das Du dem Verkäufer gibst, werden die beiden Grundpfande gedeckt.

Du übernimmst die Grundpfande also nicht.


Das Grundpfand ist auch nur ein Zahlenwert auf einem Papier.

Wenn es heisst "Grundpfand 100'000.-, dann heisst das nicht gleichzeitig, dass effektiv 100'000 Schulden da sind."

Das gleiche bei der Bank. Evt ist die effektive Schuld ja auch dort nur noch 100 oder 150tCHF.

 
Und wenn der Kaufpreis nicht ausreicht um beide Grundpfandeintrage zu bedienen?

Im obrigen Beispiel würden im schlechtesten Fall 50'000 CHF fehlen.

 
Wie schon geschrieben, entscheidend ist nicht der Eintrag, sondern die tatsächliche Schuld.

Die Schuld sollte nicht übertragen werden (wäre ja analog einer Zwangsversteigerung), allerdings könnte wohl ein Verkauf durch die Gläubiger verhindert werden. 

 
Ich kann dir keinen Gesetzestext geben, aber alles andere würde ja keinen Sinn machen, schliesslich ist die Immobilie die Sicherheit der Gläubiger.

 
Aber den die Immo nicht genug bringt, dann kann das doch nicht das Problem des Käufers sein oder?

 
Es ist im Kaufvertrag zu regeln, was mit dem Schuldbrief passiert. Wird dieser nicht ausgehändigt (an deine Bank oder an dich) oder gelöscht, dann Finger weg. Dein Bankberater kann Dir hier aber sicher weiterhelfen, er hat ja sicher den Grundbuchauszug.

 
Heisst also, wenn der Schuldbrief nicht gelöscht wird, dann übernimmt der Käufer die Schulden.

Im Gegenzug kann es aber auch sein, dass der Schuldbriefinhaber so einen Verkauf verhindern kann, weil zuwenig Erlös rausspringt?

 
Hallo Marchi

Ich habe dir einen Link eingefügt, dort kannst du alles nachlesen. Den was hier zum Teil geschrieben wurde ist zwar nicht ganz falsch, aber meist auch nicht ganz richtig bzw. unvollständig. Sind dann einzelne Sachen noch unklar, kannst du gezielter fragen. Das ist etwas einfacher.

https://www.notariate.zh.ch/deu/grundbuch/

Gruss

Fipsli 

 

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