Wohnungsabgabe, die 2.!!

Ragiba00

Mitglied
24. Juli 2006
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Hallo

Heute bekamen wir von der Verwaltung das Bestätigungsschreiben,

dass der Nachmieter akzeptiert ist und dieser noch den Vertrag unterschreiben

muss und wir danach entlassen sind aus den Verpflichtungen. /emoticons/default_additional/46.gif

Als Beilage legten Sie ein Blatt dazu über die Wohnungsabgabe. Dabei stossen

mir div. Punkte auf. Ich notiere mal die, die mir in Sinn kommen. Das Blatt liegt

eben zu Hause und ich bin im Geschäft /emoticons/default_additional/174.gif

1. Geschirrspüler, Backofen, WM/Tumbler, Kühlschrank, müsse gewartet

werden, Service gemacht und das mit Quittung belegt werden können

2. alle Dichtungen austauschen und Filter

3. Den Boden durch den Fachmann reinigen lassen, ebenfalls mit Quittung beweisen

lassen

4. WC bis zurück in die Hauptleitung reinigen /emoticons/default_additional/206.gif (Wie geht das??)

5. usw.

War das bei euch so krass? Muss das dann noch mit weiteren Punkten

ergänzen, fällt mir aber nix mehr ein......... /emoticons/default_additional/78.gif

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Bei der letzten Wohnung konnten wir die Wohnung selber reineigen. Wir mussten nur beim Geschirrspüler einen Service machen lassen, den Rest der Wohnung haben wir einfach gründlich geputzt und die Wasserhähne entkalkt. Aber was Du sonst noch für komische Sachen geschrieben hast habe ich noch nie gehört:confused:????

Ihr seid ja keine Profireiniger, oder?????

Liebe Grüsse Hüslibauer

 
.... und renovieren musst du bestimmt auch noch.......klar, oder?

Ich kenne deinen Mietvertrag ja nicht - aber irgendwie kommt mir das Ganze schon wie Abzocke vor. Guck mal in den Mietvertrag rein. Meist ist da GANZ klein was geschrieben......

 
Hallo

der Mietvertrag ist Standard. Das ist das normale Formular

"Luzerner Mietvertrag".

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Je mehr ich über Wohnungsabgaben hier lese umso mehr muss ich sagen, dass wir eigntlich mit all unseren Wohnungen (waren doch schon 3 Stk) Glück hatten..

Wie mussten nie irgendetwas bezahlen, Auch keine Reinigungsfirma einstellen und auch keine Sachen vom Fachmann mit beleg machen lassen../emoticons/default_additional/44.gif

Finde ich auch etwas sehr viel verlangt.

Wie lange habt ihr da gewohnt?

Gehören diese Sachen nicht zu den Aufgaben vom Vermieter?

Hoffe jemand kennt sich da gut aus und kann euch weiterhelfen..

Little

 
Ragiba

Ich weiss von unserem ehemaligen Nachbarn, dass er mit unserer Verwaltung mächtig Aerger hatte wegen solchen Sachen wie Wartung der Geräte, reinigung vom Parkett usw. Der erste Abgabetermin ist geplatzt weil man sich nicht einig wurde. Beim 2. Termin hat er einen Vertreter der Hausratversicherung mitgenommen und schon war alles viel leichter. Werden wir auch so machen. Würde dir vielleicht auch helfen.

Wie lange seit ihr denn schon in der Wohnund?

 
den Mietvertrag genau lesen - wenn der gegenseitig unterschrieben wurde und das drin steht, musst Du es tun - ansonsten nicht, so einfach ist das /emoticons/default_smile.png

Grundsätzlich finde ich das ganze aber schon übertrieben und ist sicherlich nicht üblich. Eine Geräteinspektion (für Waschmaschine, Tumbler etc.) mussten wir aber auch machen (Stand auch so im Mietvertrag), kostete aber keine 100 Franken.

 
Was steht im Mietvertrag betreffend Wohnungsabgabe bzw. der Reinigung. Reinigungspauschale oder besenrein oder was anderes?

Einzig mit Punkt 4 habe ich ein bischen Probleme. Den Rest finde ich jetzt - je nach Vertragsabmachung - nicht so aussergewöhnlich. Hatten wir auch schon mal. Wir haben uns dann ein Reinigungsinstitut gegönnt, da - wenn jemand jetzt schon so pingelig ist - dies bei der Abnahme sicher auch ist. So war das Reinigungsinstitut bei der Abnahme dabei und konnte sogleich nachputzen und wir haben keinen Rappen mehr bezahlt. Am Schluss kam es uns so wahrscheinlich nicht viel teurer als wenn wir es selbst gemacht hätten.

 
Hallo,

wir sind seit knapp 5 Jahren in dieser Wohnung. Mein Problem ist, dass der

alte Verwalter (bzw. Angestellte der Firma) die Wohnung anders übergeben hat.

Also da wurde nicht jeder Filter getauscht, keine Geräte gewartet, keine

Quittungen von unserem Vormieter vorgelegt. Muss das mal ansprechen mit

der neuen Frau.... /emoticons/default_eek.png Wie das wohl gemeint ist?!?!

Gem. Bestimmungen des Luz. Mietvertrag muss die Wohnung vollständig geräumt

und einwandfrei gereinigt sein. Alle Schlüssel müssen zurückgegeben werden.

Muss denn nicht meine Versicherung die Wohnung zuerst besichtigen, bevor ich

malen lasse etc.? Oder etwas ersetzen lasse? Die zahlen doch sonst nie /emoticons/default_additional/44.gif

1. Ersetzen von zerbrochenen Festerscheiben (das ist ja logisch, haben wir nicht)

2. Reinigen der Fenster, Fensterläden, Lamellenstoren und Rolläden. (logisch)

3. Reparatur an Schlössern, Fenster- und Türverschlüssen, Scharniere, Türfallen,

ähnliche Einrichtungen

4. Ersetzen von Dichtungen an Hahnen, Reparaturen an Spülkästen, alles Entkalken

5. Reinigen Siphons, Abläufe, WC bis zur Hauptleitung

6. Reparatur/Ersatz elektr. Schalter, Steckdose etc.

7. Ersatz von Aufzuggurten und Kurbeln inkl. Halterung an Rolladen und Storen

8. Ersatz von Brauseschläuchen und WC Brillen

9. Reinigen Sonnenstore

10. Reinigen Bodenbeläge vom Fachmann (Quittung ist vorzulegen)

11. Reinigen von Türen und deren Rahmen inkl. Sockelleiste

12. Fachmännisches Ausbessern sämtlicher Dübel- und Nagellöcher.

13. Küche reinigen, inkl. allem

14. Geschirrautomat, WM / Tumbler etc. Wartungskosten und Service

übernehmen und mit Quittung belegen vorweisen

Entstehen diesbezüglich Verzögerungen, haftet der ausziehende Mieter.

 
Ach ja noch ne Frage:

Kann ich mich an Mieterverband wenden, wenn ich da nicht Mitglied bin??

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Es gibt die Schlichtungsstelle und die sind für Mieter kostenlos. Habe ich auch gemacht.

Das Problem, das ich hier etwas sehe, ist, dass man bei Wohnungsübergabe hätte im Vertrag festhalten sollen, dass die Wohnung nur besenrein übergeben wurde und demnach bei Auszug auch nur besenrein abgegeben werden muss. Das habt ihr aber anscheinend verpasst. Von dem her bin ich mir nicht sicher, ob ihr da was machen könnt. Schlussendlich habt ihr ja den Mietvertrag so unterschrieben??!!

Wir haben dies damals so im Mietvertrag vermerken lassen, da wir in der gleichen Situation waren. Von dem her mussten wir nur besenrein zurückgeben.

Aber versuchs doch mal bei der Schlichtungsstelle.

 
Ich denke da könnt ihr tatsächlich nicht sehr viel machen.. wenn das tatsächlich so in dem von euch unterzeichneten mietvertrag steht...

Vielleicht bei der Schlichtungsstelle mal Nachfragen... aber wenn es so drin steht ist es schon ziemlich genau beschrieben, da kann man nicht gross wanken.

Little

 
Hallo,

nein bei uns steht einfach im Mietvertrag einwandfrei gereinigt.

Die Frage ist wohl, was ist einwandfrei /emoticons/default_sad.png

 

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