wohnungskauf mit "mieter"

HoppSchwiez

Gesperrt
24. März 2010
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hallo

folgendes problem.

ich beabsichtige eine whg zu kaufen.

nun ist da noch die tochter in der wohnung.

diese will ausziehen.

vater (eigentümer) will zum 1.oktober verkaufen.

notar termin vor dem 30 september.

"gekündigt" ist der tochter auf ende september.

nun bin ich etwas beunruhigt weil ich die wohnung in dem fall ja noch mit mieter kaufe.

wie seht ihr das?

ich bin ein alter pessimist:)

was mach ich wenn ich am 20ten zum notar gehe und das ding kaufe und der tochter am 25 einfällt das sie nichts neues hat?

schlichtungsbehörde und dann habe ich die junge mutter noch 4 jahre in meiner wohnung.

extreme kosten und ärger für mich.

im vorvertrag soll ich allerdings unterschreiben das wir bis spätestens 30 sep. zum notar gehe..

wie seht ihr das ganze?

bin ich zu vorsichtig oder ist das begründet und er "muss" das abändern wenn er "ehrlich" und ok ist?

 
Handänderung, Kündigungsfrist eingehalten, neuer Eigentümer hat Eigenbedarf - wo ist das Problem? Wenn die Frau nicht auszieht, wäre der Verkäufer schadenersatzpflichtig.

Da würde mich der bauliche Zustand der Wohnung, die neuen Nachbarn, Erneuerungsfonds und all das Zeug bei Stockwerkeigentum, was zuverlässig Ärger machen kann, mehr beschäftigen.

Als Pessimist hat man es sowieso schon schwer - was machst Du, wenn sich der Verkäufer auf dem Weg zum Notar überfahren lässt und er nicht mehr unterschreiben kann?

 
hallo emil

na weisst du, die tochter ist wohl etwas schwierig..

und sie hat erst jetzt mit suchen angefangen..

und ich weiss aus persönlicher erfahrung das es nicht grade einfach ist mal eben kurz eine mietwohnung zu finden.

besonders mit gehobenen ansprüchen..

da sind 8-12 wochen nicht viel zeit..

und ich weiss auch aus persönlicher erfahrung das wenn die nichts findet und zur schlichtungsbehörde geht die LOCKER 1 jahr aufschub bekommt wenn sie mag, spielt eigenbedarf keine rolle.

das macht mir schon etwas kopfzerbrechen.

weil wir in dem fall sau doof dastehen würden.

wie kommst du drauf das er schadensersatz pflichtig ist?

wäre ja wunderbar, nur sehe ich nicht wie er dann greifbar wäre?

erklärs mir?

er kann doch dann einfach sagen "ich habe die wohnung NOCH mit mieter verkauft... kann ja ich nichts dafür wenn sie nichts findet und die schlichtungsbehörde ihr recht gibt.. das ist jetzt ihr proble, so leid es mir tut".

bin gespannt wie du deine schadensersatz ansprüche KLAR begründest (also so das sie hohe aussicht auf erfolg haben).

wünsche einen schönen tag

 
Hoi,

Verträge sind doch verhandelbar. Warum nimmst Du nicht eine Klausel auf, nach der der Notartermin erst dann stattfindet, wenn die Tochter einen unterschriebenen neuen Mietvertrag vorlegen kann? Oder eine Klausel, dass die Wohnung zum 01.10.2010 nur unter der Voraussetzung gekauft wird, dass diese frei und unvermietet ist? Das sind ja keine unverschämten Forderungen und das kann jeder in Deiner Lage wohl auch nachvollziehen, dass Du ein Interesse daran hast, die gekaufte Wohnung dann auch schnellstmöglich nutzen zu können.

Hast Du die Kündigung an die Tochter eigentlich gesehen oder wurde das nur gesagt? Es müsste ja mit dem offiziellen Formular gekündigt worden sein, also kann man das auch nachfragen.

Falls der Verkäufer auf o. g. Dinge komisch reagiert, würde mir das zu denken geben. Man weiss ja nie, wie sich so eine "schwierige" Tochter kurz vor dem Auszugstermin verhält bzw. wie der Vater dann versucht, die Wogen in ihrem Sinne wieder zu glätten...

Liebe Grüsse,

maxi

 
So einen Vertrag möchte ich aber auch nicht unbedingt unterschreiben, denn wo gehe ich denn hin, wenn die Whg nicht leer ist und ich dann ohne Nichts dastehe?

 
So einen Vertrag möchte ich aber auch nicht unbedingt unterschreiben, denn wo gehe ich denn hin, wenn die Whg nicht leer ist und ich dann ohne Nichts dastehe?
Das Problem hättest sowieso, denn wenn die Mieterin nicht auszieht, brauch ich auch eine neue Wohnung.

 
Dann aber lieber einen Vertrag unterzeichnen, der den jetzigen Verkäufer ersatzpflichtig erklärt: Dann kannst Du ins Hotel gehen und erstmals abwarten, bis seine Tochter auszieht.

 
also irgendwie ist das etwas komisch.

hab nun versucht das wir das in den vertrag aufnehmen.

machen wir auch aber irgendwie windet er sich immer etwas und gibt mir das gefühl ich wäre übervorsichtig.

dann erzählt er mir was von käuferrecht bricht mieterrecht?

wisst ihr da was dazu?

andererseits wenn ich ihm dann entgegene das wenn das alles so locker und problemlos ist das ich dann keinen grund sehe der gegen so eine klausel spricht meint er das er ja letztlich nicht für dritte garantieren könnte.

das wiederspricht sich doch, oder!?

hat jemand praktische erfahrung?

wenn der dame fristgerecht gekündigt wurde und die wohnung verkauft wird..

nehmen wir einfach mal an sie zieht aber einfach nicht aus und sagt "ich habe halt noch nichts".

dann müsste ich sie wohl rausklagen?

das dauert doch sicher mindestens 6 monate, oder?

man braucht doch alleine schon locker 2-3 monate bis dann mal gerichtstermin ist und ich schätze auch dann werden die einer mutter mit kleinem kind noch ne menge aufschub geben oder?

hat da irgendwer erfahrung mit?

 
[quote=HoppSchwiez;112952

dann erzählt er mir was von käuferrecht bricht mieterrecht?

wisst ihr da was dazu?

 
gut, danke für eure meinungen.

wie würdet ihr denn einen etsprechenden vertragszusatz formulieren um da sicher zu gehen?

zumindest so das er für meinen schaden im zweifel haftet?

der verkäufer trägt verantwortung das die wohnung bis spätestens xx.xx.2010 von der mieterin frau ... geräumt wurde. sollte frau ... die wohnung über dieses datum hinaus nicht übergeben haben verpflichtet sich der verkäufer für jeden weiteren angefangenen monat einen schadensersatz in höhe von 1800 franken zu leisten.

gut? oder anders?

Danke!

 
"Kauf bricht Miete" war soviel ich weiss viel früher mal.

Heute gilt "Kauf bricht Miete nicht!"

Solche Sachen sind immer sehr schwierig, und es ist richtig, dass Du Dir darüber Gedanken machst.

An Deiner Stelle würde ich einerseits wie schon beschrieben eine Entschädigungs-Klausel aufnehmen.

Andererseits aber auch mal kurz bei den Schlichtungsbehörden fragen, ob eine Einzelperson überhaupt eine Verlängerung zugesprochen kommt. Meines Wissens gehts beim Mieterschutz hauptsächlich um Familien, und das ist auch gut so. Also Mietvertrag von Vater/Tochter zeigen lassen, kopieren und sich damit beraten lassen.

Gruss

Urs

 
der verkäufer trägt verantwortung das die wohnung bis spätestens xx.xx.2010 von der mieterin frau ... geräumt wurde. sollte frau ... die wohnung über dieses datum hinaus nicht übergeben haben verpflichtet sich der verkäufer für jeden weiteren angefangenen monat einen schadensersatz in höhe von 1800 franken zu leisten.

gut? oder anders?

Danke!
Formuliere es Personenneutral: Der Verkäufer sichert zu, dass die WHG beim Verkauf (Datum) ohne Mieter, geräumt und geputzt übergeben wird. Im Falle des Verzugs ist CHF / Monat bzw. Anteilig zu bezahlen. ..

Ich würde zur Sicherheit so einen Vertrag eh durch meinen Anwalt prüfen lassen...

 

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