Hallo alle miteinander,
folgende Situation liegt vor:
Es kann eine Wohnung des verstorbenen Grossvaters übernommen werden. Es gibt noch Wohnungsschulden, die gezahlt werden müssen (also auf eben jene Wohnung). Kaufpreis würde keiner benötigt, es müsste aber ein gewisser Betrag in Renovation gesteckt werden.
Wohnungsschulden betragen etwa 300.000 Sfr.
Renovationskosten betragen etwa 100.000 Sfr.
Im Allgemeinen heisst es ja, dass man zum Immobilienkauf 20% Eigenkapital benötigt. Wie sieht es nun hier aus? Müssten lediglich die 20% von den Renovationskosten aufgebracht werden, oder zählen die übernommenen Schulden auch dazu?
Ich hoffe, dass meine Frage richtig verstanden werden kann, ich kenne mich in dem Gebiet nicht so sehr aus (betr. Fachbegriffe etc.).
Vielen Dank für eine Antwort /emoticons/default_smile.png
Nell
folgende Situation liegt vor:
Es kann eine Wohnung des verstorbenen Grossvaters übernommen werden. Es gibt noch Wohnungsschulden, die gezahlt werden müssen (also auf eben jene Wohnung). Kaufpreis würde keiner benötigt, es müsste aber ein gewisser Betrag in Renovation gesteckt werden.
Wohnungsschulden betragen etwa 300.000 Sfr.
Renovationskosten betragen etwa 100.000 Sfr.
Im Allgemeinen heisst es ja, dass man zum Immobilienkauf 20% Eigenkapital benötigt. Wie sieht es nun hier aus? Müssten lediglich die 20% von den Renovationskosten aufgebracht werden, oder zählen die übernommenen Schulden auch dazu?
Ich hoffe, dass meine Frage richtig verstanden werden kann, ich kenne mich in dem Gebiet nicht so sehr aus (betr. Fachbegriffe etc.).
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Nell