Wohnungsübernahme

jachyra

New member
29. Apr. 2013
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Hallo zusammen

Vielleicht kann mir jemand spontan weiterhelfen: meine Partnerin und ich (nicht verheiratet) können die Wohnung in der wir leben von ihren Eltern sehr günstig übernehmen. Als Beispiel sagen wir einmal der Wert ist 600`000 und wir können eine bestehende Hypothek von 250`000 übernehmen ohne Anzahlung etc. Die Wohnung wird zu je 50% in ihren und meinen Besitz übergehen.

Meine Frage nun: die Differenz von 350`000 ist ja eigentlich ein Geschenk der Eltern meiner Freundin - muss ich das irgendwie versteuern im Sinne einer Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer? Habe irgendwie keine Infos dazu gefunden...

Vielen Dank für Inputs... :)

 
Aus meiner Sicht gehört dir nie und nimmer "die Hälfte" der Wohnung. Zumindest würde ich das als deine Partnerin ganz sicher nicht zulassen. Die Differenz eines Verkehrswertes zum bezahlten Wert (hier im Beispiel 600 - 250 = 350) wäre für deine Partnerin ein Erbvorbezug resp. Schenkung.

Wenn ihr die 250 gemeinsam finanziert, dann gehört dir 125/600 und ihr 475/600. Mit dem hättet ihr - auch bei einer späteren Trennung (das ist wahrscheinlicher als du denkst) keine Probleme. Ihr würdet entsprechend diesen Anteilen an einer Wertsteigerung oder auch an einem Wertverlust partizipieren.

Ich kann deiner Partnerin nur empfehlen, das so festzuhalten (auch wenn das nicht unbedingt das war, was du hören wolltest).

 
Wichtig für diese Frage ist zu wissen, in welchem Kanton sich das Grundstück befindet.

In Ihrem Fall handelt es sich um eine sog. gemischte Schenkung, da Sie die Hypothek übernehmen. Schenkungssteuern fallen für Nachkommen in den meisten Kantonen keine an, für Schwiegerkinder hingegen schon.

Ihr Anteil von 50 % wird (zumindest im Kanton BE) sowohl mit der Schenkungs- als auch mit der Handänderungssteuer belastet. Wie hoch diese sind, ist kantonal verschieden.

Freundliche Grüsse

Thomas Winkler, Notar

 

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