Hallo zäme,
Gemäss Gemeindeangabe hat die Wohnzone W1A folgende Details:
Geschosszahl: 1
maximale Ausnützungsziffer: 0.15
Grenzabstand: 6.00 m
maximale Gebäudelänge: 12.00 m
Fassadenhöhe: 4.50 m
Firsthöhe: 7.00 m
Grundstückgrösse ist 784qm, was mit der AZ von 0.15 ein Haus mit 117.6qm erlauben würde. Ist dies nun Brutto- oder Nettowohnfläche?
Nun wäre es also möglich ein Haus zu bauen mit EG und einem Dachgeschoss darüber. Entweder mit Satteldach, oder mit einem Attikageschoss (das 50% der darunter liegenden Fläche nicht überschreiten darf)
Da Attikageschosse nicht zur anrechenbaren Wohnfläche zählen (Premisse < 50%), könnte man die 117.6qm vollumfänglich im EG planen und darüber im Attikageschoss nochmals 58.8qm Wohnfläche planen. Ist diese Denkweise korrekt?
Man hätte also anstatt 117.6qm, eine totale Wohnfläche von 176.4qm ???
Danke für eure Inputs und Gruss,
TomV
Gemäss Gemeindeangabe hat die Wohnzone W1A folgende Details:
Geschosszahl: 1
maximale Ausnützungsziffer: 0.15
Grenzabstand: 6.00 m
maximale Gebäudelänge: 12.00 m
Fassadenhöhe: 4.50 m
Firsthöhe: 7.00 m
Grundstückgrösse ist 784qm, was mit der AZ von 0.15 ein Haus mit 117.6qm erlauben würde. Ist dies nun Brutto- oder Nettowohnfläche?
Nun wäre es also möglich ein Haus zu bauen mit EG und einem Dachgeschoss darüber. Entweder mit Satteldach, oder mit einem Attikageschoss (das 50% der darunter liegenden Fläche nicht überschreiten darf)
Da Attikageschosse nicht zur anrechenbaren Wohnfläche zählen (Premisse < 50%), könnte man die 117.6qm vollumfänglich im EG planen und darüber im Attikageschoss nochmals 58.8qm Wohnfläche planen. Ist diese Denkweise korrekt?
Man hätte also anstatt 117.6qm, eine totale Wohnfläche von 176.4qm ???
Danke für eure Inputs und Gruss,
TomV