Wohnzone W1A

Tomv

Mitglied
02. Aug. 2011
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Hallo zäme,

Gemäss Gemeindeangabe hat die Wohnzone W1A folgende Details:

Geschosszahl: 1
maximale Ausnützungsziffer: 0.15
Grenzabstand: 6.00 m
maximale Gebäudelänge: 12.00 m
Fassadenhöhe: 4.50 m
Firsthöhe: 7.00 m

Grundstückgrösse ist 784qm, was mit der AZ von 0.15 ein Haus mit 117.6qm erlauben würde.                Ist dies nun Brutto- oder Nettowohnfläche?

Nun wäre es also möglich ein Haus zu bauen mit EG und einem Dachgeschoss darüber. Entweder mit Satteldach, oder mit einem Attikageschoss (das 50% der darunter liegenden Fläche nicht überschreiten darf)

Da Attikageschosse nicht zur anrechenbaren Wohnfläche zählen (Premisse < 50%), könnte man die 117.6qm vollumfänglich im EG planen und darüber im Attikageschoss nochmals 58.8qm Wohnfläche planen. Ist diese Denkweise korrekt?

Man hätte also anstatt 117.6qm, eine totale Wohnfläche von 176.4qm ???

Danke für eure Inputs und Gruss,

TomV

 
In unserem Baureglement steht:

Die Ausnützungsziffer ist die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren
Bruttogeschossfläche und der anrechenbaren Landfläche.

Muss aber nicht überall gleich definiert sein.

Ob das Attika wirklich nicht dazu zählt weiss ich nicht würde mich aber wundern, da es ja auch wohnraum darstellt.

Sofern ein gewisser Kniestock überschritten wird dürfte es ganz normal zur Ausnützung mit hinzu zu rechnen sein.

Im Zweifel kurzer Anruf bei der Gemeinde auf dem Bauamt .. bei uns waren die Beamten immer sehr hilfsbereit und Auskunftsfreudig.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So weit ich mich an meine Recherchen erinnern kann, zählt das Attika voll zur Bruttofläche aber nur reduziert zur Gebäudehöhe.

Gruss gulx

 
Gemäss Auszug der Gemeindeortsplanung:

Ein Dachgeschoss liegt über einem Flach- oder unter einem Mansarden- oder Tonnendach. Das Dachgeschoss zählt als Vollgeschoss, wenn dessen Grundfläche samt verglasten Terrassen mehr als 60 % der Grundfläche des obersten Vollgeschosses, einschliesslich allfälliger verglaster Balkone, ausmacht; seine Dachfläche mehr als 80 % der Deckenfläche des obersten Vollgeschosses beträgt.

Bei Gebäuden mit Schrägdächern zählt das Dachgeschoss als Vollgeschoss, wenn der Kniestock, gemessen ab der Oberkante des Dachgeschossbodens bis OK Fusspfette, mehr als 50 cm beträgt.

Also habe ich meine Frage höchstwahrscheinlich bereits selbst beantwortet.

Falls jemand trotzdem genaueres weiss, höre ich gerne davon.

Danke TomV

 
Also, gestern kurz das Bauamt angerufen. Die haben bestätigt, dass das Attikageschoss, wenn es bis max. 50% des darunter liegenden Geschosses beträgt, NICHT zur anrechenbaren Wohnfläche zählt.

 
Das freut mich für euch. Vielen Dank für das Update und deine Erkenntnisse.

Auf 170m² bekommt ihr sicher etwas sehr schönes geräumiges hin.

 

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