Wohnzone W2a vs. W2b

Carlim

Mitglied
10. Aug. 2009
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Hallo Zusammen,

Mich beschäftigt folgendes Problem.
In unserer Gemeinde, die aus drei Dörfern besteht, gibt es die Wohnzonen W2a und W2b. Soweit ich bisher herausfinden konnte besteht der Unterschied ausschliesslich in der Höhe der Ausnutzungsziffer (AZ).
Die AZ der Wohnzohne W2a beträgt 0.3, die der Wohnzone W2b 0.35. Seltsamerweise gibt es nur in einem kleinen Gebiet das aus zwei Quartierstrassen besteht die Wohnzone W2a. Ich kann nicht erkennen warum gerade dort dieser Unterschied besteht.
In einem bestimmten Beispiel wird bei einem Hausumbau dadurch die mögliche Wohnflächenerweiterung um 35 qm reduziert. Dadurch ist natürlich auch der Wert der Gebäude, relativ zu den Gebäuden in der Wohnzone W2b, geringer.

Bevor ich mich nun auf den Weg mache um mit der Gemeinde einen Antrag zur Bauzonenänderung zu diskutieren würde ich gerne von Euch erfahren ob Ihr mit solchen Dingen schon Erfahrung gesammelt habt und wie Eurer Meinung nach die Aussichten auf Erfolg bestellt sind.

Danke für Euer Feedback

Carlim

 
Ich weiss nicht wie das bei euch geregelt ist, aber bei uns ist die AZ von W2A bei 0.45 . Was natürlich auch noch einen Grund haben kann ist die Firsthöhe die unterschiedlich sind oder die Grenzabstände. Und zu guter letzt die Hauslänge die sich in den 2 Zonen unterscheidet .

 
Mich beschäftigt folgendes Problem.
. Ich kann nicht erkennen warum gerade dort dieser Unterschied besteht.
Hallo Carlim

Grundsätzlich musst Du, oder andere, dies nicht "erkennen können/müsen". Es ist Fakt, dass es in dem Bereich zwei unterschiedliche, wenn auch nur geringfügig, Zonen gibt. Dies hat, warum auch immer, die Gemeinde irgendwann so festgelegt (siehe gültigen Zonenplan der Gemeinde). Gründe könnten für die Gemeinde sein, dass die Häuser der einen Strasse bereits früher standen...die folgenden aber eben nicht mehr so eine hohe AZ haben sollten.

Ich hatte letztes Jahr ein Projekt bei dem in der gleichen Strasse (Sackgasse) die oberen/letzten 4 Parzellen eine unterschiedliche Wohnzone zu den restlichen Parzellen hatten, weil sie, nach Auffassung der Gemeinde (Bauverwaltung/Baukommision) wohl zur oberen, queverlaufenden Hauptstrasse optisch dazu gehören sollten, um den Verlauf der früheren Bebauung entlang der Hauptsrasse zu gleichen.

 

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