Zahlung der Handwerker

eigeheim

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17. Juli 2009
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Hallo

Man liest z.T. so schöne "Sachen" wie - die Handwerker wurden nicht bezahlt und wollten das Geld dann beim Bauherren einholen - sprich somit müsste doppelt bezahlt werden. Hat Jemand Erfahrungen und wie kann man sich genau absichern?

mfg

 
Aus meiner Sicht, wenn die Hausbank deines GUs oder Arch, deiner Hausbank die schriftliche Bestätigung gibt, dass allfällige Handwerkerpfandrechte von ihr bezahlt werden (Bankbürgschaft, Bankgarantie). Bei mir wurde das so gemacht... finde ich beruhigend.

 
..falls diese von Serge genannte Bankbestätigung ausbleibt, dann bestünde noch die Möglichkeit, dass Du erst dann die Schlussrechnung zahlst, wenn Du die schriftliche Bestätigung erhälst, jeweils vom entsprechenden Handwerker, dass seine Forderungen erfüllt und Rechnungen bezahlt wurden.

 

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