Liebe Hausforumler,
wie befinden uns momentan in der Endphase vom Hausbau (Neubau in Dulliken).
Es war eine extrem anstrengende Zeit, v.a. da unser GU absolut überfordert war und uns wie den letzten Dreck behandelte (aber das ist eine andere Geschichte).
Die Hausübergabe sollte morgen statt finden, wir haben jedoch gesagt, dass diese verschoben werden muss, da noch diverse Dinge nicht fertig gestellt sind; beispielsweise steht der Einbau einiger Maschinen noch an - dies sollte unserer Meinung nach bei einer Hausübergabe schon gemacht worden sein...
Da wir nur Probleme hatten mit dem GU, haben wir extrem viele Punkte aus dem Vertrag gestrichen und in Eigenleistung gemacht.
Eines davon war der Maler / Gipser; wir haben bei diesem lediglich den Abrieb aus dem Vertrag genommen, sowie sämtliche Malerarbeiten, der Rest läuft über den GU.
Wir sind sehr enttäuscht von der Qualität seiner Arbeiten und möchten gerne einen Teil der Zahlung zurückbehalten, bis die Mängel behoben sind (und da gibt es wirklich tonnenweise Mängel wie Risse in den Wänden, Löcher bei Steckdosen und Lampen, etc.). Wir haben bis anhin noch nichts bezahlt.
Wie hoch kann ein solcher Zahlungsrückbehalt ausfallen und ist das überhaupt legal?
Wir befürchten einfach, dass wenn wir die ganze Rechnung bezahlen, wir nie mehr etwas von dieser Firma hören werden.
Wir hatten ihn auch schon per Einschreiben gebeten, die Mängel innert einer Frist von 2 Wochen zu beheben, ansonsten würden wir jemanden anderes damit beauftragen. Er hat sich weder gemeldet noch etwas getan...
Es wäre uns am liebsten, wenn dieser Brief per Einschreiben rechtlich verhalten würde, damit wir jemanden anderes mit dem Beheben der Mängel beauftragen können, denn wir befürchten dass bei einer Ausbesserung wieder genauso gepfuscht wird wie bei der Erstausführung.
Er hat uns vor einigen Tagen wissen lassen, dass er rechtliche Schritte einleiten wird, wenn wir nicht den ganzen Betrag bis Ende Woche zahlen. Es ist uns schon klar, dass das Geld ihm zusteht, aber können wir verlangen, dass die Mängel vor Bezahlung behoben werden (oder eben mittels Zahlungsrückbehalt das Beheben zu verlangen)?
Wir haben wirklich keine Ahnung was wir machen sollen, wir mögen die ganze Bauerei wirklich langsam nicht mehr... und wollen doch einfach endlich in unser schönes Häusli einziehen!
Ich hoffe es kann uns hier jemand einen Tipp geben, was wir machen können.
Liebe Grüsse
Frau Wunder
wie befinden uns momentan in der Endphase vom Hausbau (Neubau in Dulliken).
Es war eine extrem anstrengende Zeit, v.a. da unser GU absolut überfordert war und uns wie den letzten Dreck behandelte (aber das ist eine andere Geschichte).
Die Hausübergabe sollte morgen statt finden, wir haben jedoch gesagt, dass diese verschoben werden muss, da noch diverse Dinge nicht fertig gestellt sind; beispielsweise steht der Einbau einiger Maschinen noch an - dies sollte unserer Meinung nach bei einer Hausübergabe schon gemacht worden sein...
Da wir nur Probleme hatten mit dem GU, haben wir extrem viele Punkte aus dem Vertrag gestrichen und in Eigenleistung gemacht.
Eines davon war der Maler / Gipser; wir haben bei diesem lediglich den Abrieb aus dem Vertrag genommen, sowie sämtliche Malerarbeiten, der Rest läuft über den GU.
Wir sind sehr enttäuscht von der Qualität seiner Arbeiten und möchten gerne einen Teil der Zahlung zurückbehalten, bis die Mängel behoben sind (und da gibt es wirklich tonnenweise Mängel wie Risse in den Wänden, Löcher bei Steckdosen und Lampen, etc.). Wir haben bis anhin noch nichts bezahlt.
Wie hoch kann ein solcher Zahlungsrückbehalt ausfallen und ist das überhaupt legal?
Wir befürchten einfach, dass wenn wir die ganze Rechnung bezahlen, wir nie mehr etwas von dieser Firma hören werden.
Wir hatten ihn auch schon per Einschreiben gebeten, die Mängel innert einer Frist von 2 Wochen zu beheben, ansonsten würden wir jemanden anderes damit beauftragen. Er hat sich weder gemeldet noch etwas getan...
Es wäre uns am liebsten, wenn dieser Brief per Einschreiben rechtlich verhalten würde, damit wir jemanden anderes mit dem Beheben der Mängel beauftragen können, denn wir befürchten dass bei einer Ausbesserung wieder genauso gepfuscht wird wie bei der Erstausführung.
Er hat uns vor einigen Tagen wissen lassen, dass er rechtliche Schritte einleiten wird, wenn wir nicht den ganzen Betrag bis Ende Woche zahlen. Es ist uns schon klar, dass das Geld ihm zusteht, aber können wir verlangen, dass die Mängel vor Bezahlung behoben werden (oder eben mittels Zahlungsrückbehalt das Beheben zu verlangen)?
Wir haben wirklich keine Ahnung was wir machen sollen, wir mögen die ganze Bauerei wirklich langsam nicht mehr... und wollen doch einfach endlich in unser schönes Häusli einziehen!
Ich hoffe es kann uns hier jemand einen Tipp geben, was wir machen können.
Liebe Grüsse
Frau Wunder