Hallo Adi68
Da gehe ich eigentlich mit dir einig. Leider ist es so, dass der "alte Besitzer" eigentlich keinen Grund hat den Mietern zu künden, daher eine Einsprache mehr Chancen hat und so eine Fristerstreckung wahrscheinlicher ist (Auskunft Schlichtungsbehörde für Mietsachen Bezirk Kulm ). Die Kündigung durch den "neuen Eigentümer" mit "dringendem Eigenbedarf" wiegt viel stärker und die Chance keine Fristerstreckung zu erhalten ist sehr hoch, da die Gründe dafür eingeschränkt sind.
Dies führt dazu, dass der Termin der Übergabe (eigener Einzug) besser/genauer planbar ist und das Risiko allenfalls die Liegenschaft erst Monate später zu übernehmen zu können, sinkt rapide.
Dazu kommt, dass die Mieteinnahmen während der Kündigungsfrist dann auch schon in die "eigene Tasche" fliessen.
Aber es ist schon so, ein (mehr oder weniger grosses) Risiko besteht so oder so und dies muss schlussendlich jeder für sich einschätzen wie hoch er dies (er)tragen kann.
Gruess Aaron