Zahlungsplan und Voraussetzung der Ausführung Totalunternehmer

Belfree

Mitglied
19. Jan. 2012
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Hallo Zusammen,

heute habe ich den Standard Kaufvertrag meines Totalunternehmers zur Einsicht bekommen und tue mir bei einigen Punkten recht schwer.

Ich wäre sehr verbunden wenn mir hier der ein oder andere mal seine Meinunng dazu schreiben könnte bzw. ein oder anderen Tipp hinterlassen würde.

Zahlungsplan des Totalunternehmers

Der Kaufpreis ist wir folgt fällig:

1. Rate innerhalb 2 Wochen nach Vertragsunterzeichnung 10 %

2. Rate bei Endbemusterung bzw. 4 Wochen vor Montagebeginn 25 %

3. Rate bei Dacheindeckung 30 %

4. Rate bei .................................... 25 %

5. Rate nach Übergabe des Hauses 10 %

Zahlungsziel für alle Zahlungen: 10 Tage.

1. Alle Zahlungen sind ohne Abzug ausschließlich auf das Konto von Fa. MBT (Name entfremdet) zu leisten.

2. Der Käufer ist verpflichtet, gleichzeitig mit der Fälligkeit der 2. Teilzahlung die Restzahlung sicherzustellen.

Der Käufer wird bei seiner Finanzierungsbank ein Baukonto- bzw. Abwicklungskonto eröffnen und die Bank zur Zahlung des Kaufpreises lt. den Bedingungen von Pkt. 2 zu den Fälligkeitsterminen anweisen.

Grundsätzlich hätte ich gegen die 1. Rate nichts einzuwenden nur bei der 2. Rate tue ich mir vom Bauchgefühl nicht so leicht da hier ja noch keine Gegenleistung dafür erfolgt ist. Wie würdet ihr das am besten händeln ? Was ist eure Meinung generell zu diesem Zahlungsplan ?

Die Lieferung ist von folgenden Voraussetzungen abhängig:

a) Vorliegen einer aufrechten, gültigen Baubewilligung und der Baufreigabe

/emoticons/default_cool.png Erstellung des Unterbaues gemäß den Angaben in den Ausführungsplänen

c) Die Baugrube um den Unterbau muss eben verfüllt und verdichtet sein

d) Vorliegen der Sicherstellung des Kaufpreises mindestens vier Wochen vor Hauslieferung.

e) Abschluß einer Rohbauversicherung spätestens vier Wochen vor Lieferung.

f) Anschlüsse für Bauwasser und –strom müssen Fa. MBT vom Käufer kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Hier finde ich schon recht Interessant das eine Sicherstellung meinerseits gefordert wird in Bezug auf den Kompletten Hauspreis, aber irgendwie keine Sicherstellung seinerseits erwähnt ist. Wie würdet ihr hier vorgehen ?

Mir fehlt hier auf jedenfall eine Absicherung gegen das Bauhandwerkerpfandrecht, die ich sicherlich einfordern werde.

Abnahme

Nach der Lieferung des Massivholzhauses und Leistungserfüllung von Fa. MBT ist der Käufer zur Abnahme verpflichtet. Nach Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten durch die Auftragnehmerin gilt der

Kaufgegenstand als ordnungsgemäß übergeben und übernommen, wenn vom Käufer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfanges eine schriftliche Reklamation mittels eingeschriebenen Briefes erfolgt (für den Fall, dass zu dem vereinbarten Übergabetermin der Käufer nicht erscheint,

gilt die schriftliche Benachrichtigung von der tatsächlichen Fertigstellung als Beginn der zweiwöchigen Frist). Über

die Abnahme wird ein Protokoll angefertigt, das vom Käufer und Fa. MBT zu unterzeichnen ist.

Würdet ihr hier eine Klausel einbauen die auf evtl. Mängel eingeht die einer ordnungsgemässen Abnahme im Wege stehen ?

Bin hier bisschen verunsichert, da ich nicht ganz so bewandert mit solchen Verträgen bin.

Ich bedanke mich schon mal vorab für eure Unterstützung.

Gruss Belfree

 
Bin kein Spezialist dafür, aber was ich sicher aushandeln würde wäre:

letzte Rate: 90 Tage nach Hausübergabe

Dadurch hast Du einen Rückbehalt, der gleich lange dauert wie die Frist zur Errichtung von Bauhandwerkerpfandrechten.

Gruss

Urs

 
letzte Rate: 90 Tage nach Hausübergabe

Dadurch hast Du einen Rückbehalt, der gleich lange dauert wie die Frist zur Errichtung von Bauhandwerkerpfandrechten.

Urs
Das könnte man meinen..trifft auch oft zu, aber nicht immer. Entscheidend wäre hier die Vertragsklausel über den Zeitpunkt der Schlussrate/bzw. Fertigstellung und was man nicht weiss, wie die Leistungsabnahme mit dem ggf. betroffenen Handwerker ausschauen würde?

@ Belfree ...wäre dies nicht genau der richtige Ort, die aktuell passende Gelegenheit diese und andere Fragen zu stellen, bzw. passende Informationen zu bekommen...http://www.haus-forum.ch/news/14802-b-u-s-e-m-i-n-r-2012-a.html

Der Vertrag ist ja nur ein Teil...da kommt noch einiges mehr an Dingen, über die man besser auch frühzeitig Wissen sammeln sollte.

 
Servus Pfälzer,

das wäre sicherlich ein guter Ort dafür und ich hatte mit die Formulare auch schon angesehen, nur ist der Termin leider fur mich nicht möglich, da ich zu der Zeit noch im Ausland bin :-(.

Bezüglich der letzten Tranche die ist 14 Tage nach Übergabe fällig.

@Urs an sowas in der Art habe ich auch schon gedacht.

Gruss Belfree

 
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