Hallo Zusammen,
heute habe ich den Standard Kaufvertrag meines Totalunternehmers zur Einsicht bekommen und tue mir bei einigen Punkten recht schwer.
Ich wäre sehr verbunden wenn mir hier der ein oder andere mal seine Meinunng dazu schreiben könnte bzw. ein oder anderen Tipp hinterlassen würde.
Zahlungsplan des Totalunternehmers
Der Kaufpreis ist wir folgt fällig:
1. Rate innerhalb 2 Wochen nach Vertragsunterzeichnung 10 %
2. Rate bei Endbemusterung bzw. 4 Wochen vor Montagebeginn 25 %
3. Rate bei Dacheindeckung 30 %
4. Rate bei .................................... 25 %
5. Rate nach Übergabe des Hauses 10 %
Zahlungsziel für alle Zahlungen: 10 Tage.
1. Alle Zahlungen sind ohne Abzug ausschließlich auf das Konto von Fa. MBT (Name entfremdet) zu leisten.
2. Der Käufer ist verpflichtet, gleichzeitig mit der Fälligkeit der 2. Teilzahlung die Restzahlung sicherzustellen.
Der Käufer wird bei seiner Finanzierungsbank ein Baukonto- bzw. Abwicklungskonto eröffnen und die Bank zur Zahlung des Kaufpreises lt. den Bedingungen von Pkt. 2 zu den Fälligkeitsterminen anweisen.
Grundsätzlich hätte ich gegen die 1. Rate nichts einzuwenden nur bei der 2. Rate tue ich mir vom Bauchgefühl nicht so leicht da hier ja noch keine Gegenleistung dafür erfolgt ist. Wie würdet ihr das am besten händeln ? Was ist eure Meinung generell zu diesem Zahlungsplan ?
Die Lieferung ist von folgenden Voraussetzungen abhängig:
a) Vorliegen einer aufrechten, gültigen Baubewilligung und der Baufreigabe
/emoticons/default_cool.png Erstellung des Unterbaues gemäß den Angaben in den Ausführungsplänen
c) Die Baugrube um den Unterbau muss eben verfüllt und verdichtet sein
d) Vorliegen der Sicherstellung des Kaufpreises mindestens vier Wochen vor Hauslieferung.
e) Abschluß einer Rohbauversicherung spätestens vier Wochen vor Lieferung.
f) Anschlüsse für Bauwasser und –strom müssen Fa. MBT vom Käufer kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Hier finde ich schon recht Interessant das eine Sicherstellung meinerseits gefordert wird in Bezug auf den Kompletten Hauspreis, aber irgendwie keine Sicherstellung seinerseits erwähnt ist. Wie würdet ihr hier vorgehen ?
Mir fehlt hier auf jedenfall eine Absicherung gegen das Bauhandwerkerpfandrecht, die ich sicherlich einfordern werde.
Abnahme
Nach der Lieferung des Massivholzhauses und Leistungserfüllung von Fa. MBT ist der Käufer zur Abnahme verpflichtet. Nach Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten durch die Auftragnehmerin gilt der
Kaufgegenstand als ordnungsgemäß übergeben und übernommen, wenn vom Käufer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfanges eine schriftliche Reklamation mittels eingeschriebenen Briefes erfolgt (für den Fall, dass zu dem vereinbarten Übergabetermin der Käufer nicht erscheint,
gilt die schriftliche Benachrichtigung von der tatsächlichen Fertigstellung als Beginn der zweiwöchigen Frist). Über
die Abnahme wird ein Protokoll angefertigt, das vom Käufer und Fa. MBT zu unterzeichnen ist.
Würdet ihr hier eine Klausel einbauen die auf evtl. Mängel eingeht die einer ordnungsgemässen Abnahme im Wege stehen ?
Bin hier bisschen verunsichert, da ich nicht ganz so bewandert mit solchen Verträgen bin.
Ich bedanke mich schon mal vorab für eure Unterstützung.
Gruss Belfree
heute habe ich den Standard Kaufvertrag meines Totalunternehmers zur Einsicht bekommen und tue mir bei einigen Punkten recht schwer.
Ich wäre sehr verbunden wenn mir hier der ein oder andere mal seine Meinunng dazu schreiben könnte bzw. ein oder anderen Tipp hinterlassen würde.
Zahlungsplan des Totalunternehmers
Der Kaufpreis ist wir folgt fällig:
1. Rate innerhalb 2 Wochen nach Vertragsunterzeichnung 10 %
2. Rate bei Endbemusterung bzw. 4 Wochen vor Montagebeginn 25 %
3. Rate bei Dacheindeckung 30 %
4. Rate bei .................................... 25 %
5. Rate nach Übergabe des Hauses 10 %
Zahlungsziel für alle Zahlungen: 10 Tage.
1. Alle Zahlungen sind ohne Abzug ausschließlich auf das Konto von Fa. MBT (Name entfremdet) zu leisten.
2. Der Käufer ist verpflichtet, gleichzeitig mit der Fälligkeit der 2. Teilzahlung die Restzahlung sicherzustellen.
Der Käufer wird bei seiner Finanzierungsbank ein Baukonto- bzw. Abwicklungskonto eröffnen und die Bank zur Zahlung des Kaufpreises lt. den Bedingungen von Pkt. 2 zu den Fälligkeitsterminen anweisen.
Grundsätzlich hätte ich gegen die 1. Rate nichts einzuwenden nur bei der 2. Rate tue ich mir vom Bauchgefühl nicht so leicht da hier ja noch keine Gegenleistung dafür erfolgt ist. Wie würdet ihr das am besten händeln ? Was ist eure Meinung generell zu diesem Zahlungsplan ?
Die Lieferung ist von folgenden Voraussetzungen abhängig:
a) Vorliegen einer aufrechten, gültigen Baubewilligung und der Baufreigabe
/emoticons/default_cool.png Erstellung des Unterbaues gemäß den Angaben in den Ausführungsplänen
c) Die Baugrube um den Unterbau muss eben verfüllt und verdichtet sein
d) Vorliegen der Sicherstellung des Kaufpreises mindestens vier Wochen vor Hauslieferung.
e) Abschluß einer Rohbauversicherung spätestens vier Wochen vor Lieferung.
f) Anschlüsse für Bauwasser und –strom müssen Fa. MBT vom Käufer kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Hier finde ich schon recht Interessant das eine Sicherstellung meinerseits gefordert wird in Bezug auf den Kompletten Hauspreis, aber irgendwie keine Sicherstellung seinerseits erwähnt ist. Wie würdet ihr hier vorgehen ?
Mir fehlt hier auf jedenfall eine Absicherung gegen das Bauhandwerkerpfandrecht, die ich sicherlich einfordern werde.
Abnahme
Nach der Lieferung des Massivholzhauses und Leistungserfüllung von Fa. MBT ist der Käufer zur Abnahme verpflichtet. Nach Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten durch die Auftragnehmerin gilt der
Kaufgegenstand als ordnungsgemäß übergeben und übernommen, wenn vom Käufer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfanges eine schriftliche Reklamation mittels eingeschriebenen Briefes erfolgt (für den Fall, dass zu dem vereinbarten Übergabetermin der Käufer nicht erscheint,
gilt die schriftliche Benachrichtigung von der tatsächlichen Fertigstellung als Beginn der zweiwöchigen Frist). Über
die Abnahme wird ein Protokoll angefertigt, das vom Käufer und Fa. MBT zu unterzeichnen ist.
Würdet ihr hier eine Klausel einbauen die auf evtl. Mängel eingeht die einer ordnungsgemässen Abnahme im Wege stehen ?
Bin hier bisschen verunsichert, da ich nicht ganz so bewandert mit solchen Verträgen bin.
Ich bedanke mich schon mal vorab für eure Unterstützung.
Gruss Belfree