Zahlungsplan

cableguy

Mitglied
08. Feb. 2011
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Hello zusammen,

schon viel diskutiert, aber trotzdem würde ich gerne Eure Meinung hören.

Unser ZP sieht so aus:

Anzahlung: 30000.-

Bei Baubeginn: 20%

Bei Fertigstellung Keller: 1/3 des Restbetrages

Bei Fertigstellung Unterböden: 1/3 des Restbetrages

Bei Fertigstellung Dachstuhl: 1/3 des Restbetrages

14 Tage vor Einzug: Restbetrag

Was haltet Ihr davon?

gruss

cableguy

 
Hallo cableguy

ich persönlich halte davon nichts. Wenn ich das richtig sehe, zahlst du alles zum vorraus. Denke das werden dir hier die fachmänner auch bestätigen.

Ich habe für meine etw 15 000 bei unterschrift bezahlt, der rest bei der wohnungsübernahme.

 
Ja da kann ich mich der Meinung von Edith nur anschliessen. Das hat sie richtig beurteilt.

 
Hello zusammen,

habe ich mir fast gedacht. Danke euch...

Mal schauen ob Sie einen neuen Zahlungsplan nach unseren Wünschen akzeptieren werden.

gruss

cableguy

 
@cableguy

Diesen Zahlungsplan darfst Du auf keinen Fall akzeptieren. Wenn der GU Konkurs geht, ist Dein Geld bereits weg.

Du darfst immer nur soviel bezahlen, wie bereits Arbeiten ausgeführt wurden.

Was würdest Du denn machen, wenn der GU auf diesem Zahlungsplan besteht?

 
wenn der Zahlungsplan schon so aussieht würde mich der Vertrag dann auch noch interessieren... wohl ebenfalls so einseitig - sowas würde ich NIE unterschreiben!

 
Wir hatten auch fast einen ähnlichen Zahlungsablauf.

Was ich Raten kann, Schlusszahlung zurückbehalten!

Wir haben praktisch zu 98% alles bezahlt und das war ein Fehler.

Haben noch so einige Probleme und ein GU der sich nicht mehr erkenntlich zeigt.

Somit müssen wir mit den 2% Rückbehalt die Probleme lösen, was aber unmöglich ist.

Somit beissen wir nun in den Saueren Apfel und werden wohl auf unsere Kosten die Mängel beheben und bezahlen.

Daher auf jedenfall ca CHF 20000.00 bis CHF 30000.00 zurückbehalten und erst begleichen wenn alle Mängel behoben sind.

 
Wir haben bei Vertragsunterzeichnung (Ende Dez. 2010) 30 % bezahlt. Der ganze Rest wird bei Übergabe des Objektes (Terrassenwohnung), innert 5 Tagen fällig. Dies alles bei einem serösen, bestens bekannten GU.

 
@Pater007

Auch diesen Zahlungsplan finde ich nicht ganz fair. Denn von der Vertragsunterzeichnung bis zu dem Zeitpunkt bis der GU 30% des Geldes ausgegeben hat,

befindet ihr euch in einer kritischen Situation. Auch grosse GUs sind schon Pleite gegangen.

Aber auch bei Dir gilt: Bei Übergabe des Objektes muss die Abnahme durch Dich (und einen evtl. Bauspezialisten) bereits erfolgt sein. Und dabei werden

dann noch offen Punkt übrigbleiben. Dazu vielleicht 5-10% zurückbehalten (von BKP 2).

Übrigens: Wieso verrätst Du uns den GU nicht?

 
Ja, kann Pippen nur zustimmen, auf jedenfall etwas zurückbehalten.

Wir waren am Anfang auch voll von der GU Begeistert und jetzt berreuen wir, dass wir nur noch gut Fr 5000.00 als Rückbehalt haben. Reicht hinten und vorne nicht und wenn wir den Betrag nicht mehr bezahlen, tut das der GU auch nicht weh...Nur uns, da wir einige Posten selber beheben müssen.

 
Guten Abend zusammen,

danke für Eure Beitrage und Erfahrungsberichte.

@Pippen: Wenn die GU einen anderen ZP nicht akzeptiert, sage ich: Viel Spass beim Suchen eines neuen Käufers...Da machen wir nicht lange.

Zusammenfassend kann man sagen: Anzahlung bei Beginn / Restzahlung bei Schlüsselübergabe nach Bauabnahme. Und als Handel kann man noch eine kleinere Zahlung dazwischen akzeptieren.

gruss

cableguy

 
Ich würd sogar einen Weg suchen mit Restzahlung nach 2. Jahresgarantie.Vielleich nicht den vollen Betrag aber CHF 20'000.-.

 
@cableguy

Ich staune, dass Du Dich vom GU trennen würdest, wenn er nicht einlenkt. Das finde ich gut.

Ich würde die Zusammenfassung anders machen: Es wird nur das bezahlt, dessen Arbeit bereits geleistet ist.

Denn auch eine zu grosse Anzahlung zu Beginn ist nicht gut.

Ich fände es besser 4-5 Tranchen zu machen, die dem Arbeitsfortschritt entsprechen. Aber ganz wichtig

am Schluss Geld zurückbehalten.

 
Anzahlung: 30000.-

Bei Baubeginn: 20%

Bei Fertigstellung Keller: 1/3 des Restbetrages

Bei Fertigstellung Unterböden: 1/3 des Restbetrages

Bei Fertigstellung Dachstuhl: 1/3 des Restbetrages

14 Tage vor Einzug: Restbetrag
Ich wuerde auch fragen, was mit dem `Restbetrag 14 Tage von Einzug' gemein ist. Wie ich vom ZP verstehe, wird bei Fertigstellung Dachstuhl schon alles abbezahlt! Wenn das ein Indiz dafuer ist, dass der GU Mehrkosten erwartet, wuerde ich sofort wegrennen!

 
Ich wuerde auch fragen, was mit dem `Restbetrag 14 Tage von Einzug' gemein ist. Wie ich vom ZP verstehe, wird bei Fertigstellung Dachstuhl schon alles abbezahlt! Wenn das ein Indiz dafuer ist, dass der GU Mehrkosten erwartet, wuerde ich sofort wegrennen!
Nö, ist nicht alles bezahlt: vom RESTBETRAG......

 
also wenn man 20% am Anfang zahlt, und dann 3 mal 1/3 des Restbetrages - dann soll alles abbezaht sein, oder?

 
also wenn man 20% am Anfang zahlt, und dann 3 mal 1/3 des Restbetrages - dann soll alles abbezaht sein, oder?
Zum besseren Verständnis mache ich mal das Zahlenbeispiel aufgrund des Ursprungs-Postings:

Annahme: Preis 900'000.-

Anzahlung: 30'000.-, verbleiben 870'000.-

20% bei Baubeginn = 180'000, verbleiben 690'000.-

Ein Drittel vom Restbetrag = 230'000, verbleiben 460'000.-

Ein Drittel vom Restbetrag = 153'333.-, verbleiben 306'667.-

Ein Drittel vom Restbetrag = 102'222.-, verbleiben 204'445.-

Wären vor Einzug zu zahlen: 204'445.-

Wenn es denn so GEMEINT war.......

Das mit dem Restbetrag ist immer so eine Sache. M.E. gehören effektive Zahlen in den Zahlungsplan, dann ist die Sache für alle klar und transparent!

 
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