Zahlungsversprechen

caramelo

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02. Nov. 2007
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Hallo zusammen

Ich habe ein kleines Problem. Letzte Woche habe ich eine Anzahlung für ein Objekt bezahlt. Anfangs April ist der Termin beim Notar fällig. Das Datum für die Übertragung von Nutzen & Gefahren per 1.10.09

Ich möchte gerne meine Hypothek noch nicht fixieren, da ich sonst einen Forward-Zuschlag in Kauf nehmen muss, weil es für den 1.10. ist. Meine Bank sagt, für ein unwiederrufliches Zahlungsversprechen müsse ich die Hypothek bereits unterschrieben und fixiert haben. Oder ich unterschreibe beim Notar nur mit einer Finanzierungszusage der Bank und erst nach dem ich mich für eine Hypothek entschieden habe (ca. im August/Sept.) würden sie ein unwiederrufliches Zahlungsversprechen ausstellen und erst dann kann das Grundbucheintrag getätigt werden. Der Notar sagt es geht auch, nur dass bis zum Grundbucheintrag ich noch nicht Eigentümer sei und der Vertrag noch nicht ganz abgeschlossen sei. Das alles sei aber überhaupt kein Problem.

Die Verkäuferschaft hingegen möchte unbedingt bereits jetzt den Grundbucheintrag!

Was für Möglichkeiten habe ich? Kann die Bank ein unwiederrufliches Zahlungsversprechen ausstellen und ich in einem späterem Zeitpunkt die Hypothek fixieren?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Caramelo

 
Für das unwiderrufliche Zahlungsversprechen muss einerseits euer Eigenkapital vorhanden sein und andererseits der Vertrag über die Höhe der Hypothek mit der Bank fixiert sein. Die Zinssätze und was für Hypotheken (Fix, Libor, Variabel) muss noch nicht festgelegt werden.

Du solltest m.E. und nach meinen Erfahrungen also die Hypos erst im Herbst fixieren können.

Vorbehältlich anderes Vorgehen anderer Banken /emoticons/default_biggrin.png:D

Grüsse Chris

 
d.h.

Wenn das EK vorhanden ist und den Hypothekarbetrag festgelegt wurde, kriege ich ein unwiederrufliches Zahlungsversprechen ohne das ich die Zinssötze fixiert habe?

Bank UBS

Danke

 
War jedenfalls bei uns so, da wir den Hypovertrag und das EK für das Bauland schon letzten Sommer bereit hatten, das Zahlungsversprechen erstellt wurde, die Handänderung aber erst im Januar 2009 stattfand.

 
d.h.

Wenn das EK vorhanden ist und den Hypothekarbetrag festgelegt wurde, kriege ich ein unwiederrufliches Zahlungsversprechen ohne das ich die Zinssötze fixiert habe?

Bank UBS

Danke
Ja normalerweise schon.

Martin

 

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