Zerkratzte Fenster

Seniak

Mitglied
23. Jan. 2011
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Hallo zusammen

Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Wir haben eine Eigentumswohnung gekauft. Nun sind einige Fenster total verkratzt, eines sogar über die ganze Länge.

Der GU will die Fenster nicht auswechseln mit der Begründung dass es sich nicht um Baumängel handelt. Die Mängel sind im Abnahmeprotokoll vermerkt. Wir sind mit dieser Aussage natürlich nicht einverstanden.

Wie müssen wir weiter vorgehen. Eine Expertise verlangen? Wie muss ich dies formulieren? Hat evt jemand eine Briefvorlage?

Kenne mich leider gar nicht aus.

Danke schonmal.

 
Bei uns war auch ein Fenster zerkratzt, GU wollte zuerst auch nicht, erst als wir freundlich Dampf machten.

Sind die Kratzer gut sichtbar, oder nur unter bestimmten Lichtverhätnissen?

Ihr habt es auf dem Abnahmeprotokoll, also bittet den GU das er das in Ordnung bringe.

Schreibt ihm einen eingeschriebenen Brief mit einer Frist. Schreibt ihm, dass wenn ihr bis zur Frist nichts von ihm hören, die Fenster ohne Rücksprache auf seine Kosten ersetzt werden.

Schaut mal, wie der GU wird reagiert..

 
Bleibt hart: Ihr habt doch im Baubeschrieb sicher nicht "zerkratzte Fenster" drin, oder?

Ich frage mich schon, was sich manche "Verkäufer" denken... Setzt ihm einen vernünftigen Termin zur Auswechslung und betont nochmals, dass das für euch inakzeptabel ist.

 
Wir haben bei unserem Neubau-EFH auch diverse zerkratzte Fenster. Aber natürlich ist es niemand gewesen. Da bleibt wohl nur eins: auf eigene Kosten ersetzen lassen oder sein lassen. Wir haben uns für zweiteres entschieden...

 
Der GU hat sicherlich eine Versicherung dafür. Ich würde auch hart bleiben und auf einen Austausch pochen.

 
Wir haben bei unserem Neubau-EFH auch diverse zerkratzte Fenster. Aber natürlich ist es niemand gewesen.
Das ist ja der Vorteil mit einem GU. Da kann es egal sein wer die Fenster verkratzt hat. Steht im Protokoll, war somit beim Einzug schon so. Muss als oder GU machen, egal welcher Handwerker es war.
 
Wir haben bei unserem Neubau-EFH auch diverse zerkratzte Fenster. Aber natürlich ist es niemand gewesen. Da bleibt wohl nur eins: auf eigene Kosten ersetzen lassen oder sein lassen. Wir haben uns für zweiteres entschieden...
Ist nicht die gleiche Situation.....

Wer mit GU baut, nimmt den Bau erst bei Übernahme ab - und bis dahin haftet der GU für Mängel, nicht der Käufer. Offenbar habt ihr das EFH in eurem Fall mit Architekten aber ohne GU gebaut.

 
Hallo,

komme aus Deutschland. Wir haben ein ähnliches Problem.

Und zwar waren unsere Fenster mit Klebestreifen verklebt und von außen waren teilweise Spritzer von Fassadenfarbe dran. Beim Fensterputzen selbst sind dadurch wahrscheinlich Kratzer entstanden.

Was kann man in diesem Fall tun. Ärgere mich total darüber. Gerade jetzt wo die Sonne scheint und ich ständig hinschaue.

Hätte wahrscheinlich gar nicht selbst putzen dürfen sondern die Baufirma bitten müssen, diese Sauerei zu entfernen, oder?

Danke vorab für eine Rückmeldung!

Gruß Claudia

 
Hy Zusammen

Also beim Bau besteht ja immer sowas wie ein Werkvertrag. Demnach muss eine Sache auch auf Kundenwunsch gefertigt und geliefert werden. Es ist also erst bei Abnahme des Gegenstandes in den Besitz des Bestellers übergegangen. Mängel müssen auch angezeigt werden können z.B mittels Abnahmeprotokoll.

Siehe dazu auch OR Art 367ff.

Ich habe beruflich auch schon mit verkrazten Gläsern zu tun gehabt. Es gibt da auch eine Herstellernorm der Glashersteller. Darin gelten Kratzer und Fehler die aus 3m Entfernung nicht mit blossem Auge erkennbar sind als nicht ersatzberechtigt.

Im Übrigen muss ja der Leferant der Fenster beweisen (z.B. mit dem unterschriebenen Abnahmeprotokoll), dass die Fenster ohne Kratzer oder Fehler eingesetzt wurden.

 
In der Theorie tönt das immer sehr einfach - aber in der Praxis hat der Fensterlieferant wohl meit einwandfreies Glas geliefert. Danach haben Maler, Gipser und Putzinstitut und noch ein paar andere gewirkt. Und keiner ist es gewesen und keiner will den Schaden übernehmen.

 
Wenn mit GU gebaut wird ist die Sache klar. Der GU hat bei der Uebergabe einen schadenfreien Bau abzuliefern.

Wenn mit Architekt und Handwerkervertrgen gebau wird, so wird in den Verträgen am Schluss sehr oft ein Abzug von 1 - 2% für Bauschäden, Baureinigung, etc. gemacht. Dieses Geld ist dazu da um Schäden, deren Verursacher nicht eruiert werden kann, zu reparieren.

Gruss, Fred

 

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charlottege