Hallo
Wir haben demnächst unsere 2 Jahres-Garantie-Abnahme und deshalb dem GU wie gewünscht unsere Mängelliste eingereicht.
Vorgeschichte: Wir sind letzten Dezember in das Musterhaus einer neuen Überbauung gezogen. Deshalb ist die 2 Jahres-Garantie-Abnahme bereits jetzt, nach knapp einem Jahr.
Nun will der GU die Mängel der zerkratzten Fenster (jedes Fenster weist Kratzer auf) nicht beheben lassen. Seine Begründung lautet: "kann nach einem Jahr nicht mehr geltend gemacht werden".
Wir sind damit aus folgenden Gründen nicht einverstanden:
1. Wir wohnen noch nicht ein Jahr hier
2. im Werkvertrag steht gem. SIA Norm 118 können Mängel in den ersten 2 Jahren seit Abnahme des Werkes jederzeit gerügt werden.
3. wir haben die Fenster noch nie geputzt, die Kratzter können demnach nicht von uns stammen.
Ich will nun dem GU einen Brief senden und die oben erwähnten Punkte erwähnen. Was ist eure Meinung dazu? Was können wir sonst tun? Oder verstehe ich die Rechtslage völlig falsch???
Nebenbemerkung: Laut einem Gespräch mit einem Handwerker mussten offenbar fast in allen Häusern in unserer Überbauung zerkratzte Fenster ausgewechselt werden. Und von einigen Nachbarn haben wir gehört, dass der GU ihnen gesagt hat, sie sollen die Mängel sammeln und dann bei der 2 Jahres-Garantie-Abnahme melden. Uns direkt wurde dies jedoch nie so erwähnt, doch dachten wir mit Bezug auf den Punkt im Werkvertrag, dass dies für uns auch gelten wird.
Wäre froh um eure Antworten.
Gruss
Passion
Wir haben demnächst unsere 2 Jahres-Garantie-Abnahme und deshalb dem GU wie gewünscht unsere Mängelliste eingereicht.
Vorgeschichte: Wir sind letzten Dezember in das Musterhaus einer neuen Überbauung gezogen. Deshalb ist die 2 Jahres-Garantie-Abnahme bereits jetzt, nach knapp einem Jahr.
Nun will der GU die Mängel der zerkratzten Fenster (jedes Fenster weist Kratzer auf) nicht beheben lassen. Seine Begründung lautet: "kann nach einem Jahr nicht mehr geltend gemacht werden".
Wir sind damit aus folgenden Gründen nicht einverstanden:
1. Wir wohnen noch nicht ein Jahr hier
2. im Werkvertrag steht gem. SIA Norm 118 können Mängel in den ersten 2 Jahren seit Abnahme des Werkes jederzeit gerügt werden.
3. wir haben die Fenster noch nie geputzt, die Kratzter können demnach nicht von uns stammen.
Ich will nun dem GU einen Brief senden und die oben erwähnten Punkte erwähnen. Was ist eure Meinung dazu? Was können wir sonst tun? Oder verstehe ich die Rechtslage völlig falsch???
Nebenbemerkung: Laut einem Gespräch mit einem Handwerker mussten offenbar fast in allen Häusern in unserer Überbauung zerkratzte Fenster ausgewechselt werden. Und von einigen Nachbarn haben wir gehört, dass der GU ihnen gesagt hat, sie sollen die Mängel sammeln und dann bei der 2 Jahres-Garantie-Abnahme melden. Uns direkt wurde dies jedoch nie so erwähnt, doch dachten wir mit Bezug auf den Punkt im Werkvertrag, dass dies für uns auch gelten wird.
Wäre froh um eure Antworten.
Gruss
Passion