Zerkratzte Fenster

Passion

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24. Nov. 2008
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Hallo

Wir haben demnächst unsere 2 Jahres-Garantie-Abnahme und deshalb dem GU wie gewünscht unsere Mängelliste eingereicht.

Vorgeschichte: Wir sind letzten Dezember in das Musterhaus einer neuen Überbauung gezogen. Deshalb ist die 2 Jahres-Garantie-Abnahme bereits jetzt, nach knapp einem Jahr.

Nun will der GU die Mängel der zerkratzten Fenster (jedes Fenster weist Kratzer auf) nicht beheben lassen. Seine Begründung lautet: "kann nach einem Jahr nicht mehr geltend gemacht werden".

Wir sind damit aus folgenden Gründen nicht einverstanden:

1. Wir wohnen noch nicht ein Jahr hier

2. im Werkvertrag steht gem. SIA Norm 118 können Mängel in den ersten 2 Jahren seit Abnahme des Werkes jederzeit gerügt werden.

3. wir haben die Fenster noch nie geputzt, die Kratzter können demnach nicht von uns stammen.

Ich will nun dem GU einen Brief senden und die oben erwähnten Punkte erwähnen. Was ist eure Meinung dazu? Was können wir sonst tun? Oder verstehe ich die Rechtslage völlig falsch???

Nebenbemerkung: Laut einem Gespräch mit einem Handwerker mussten offenbar fast in allen Häusern in unserer Überbauung zerkratzte Fenster ausgewechselt werden. Und von einigen Nachbarn haben wir gehört, dass der GU ihnen gesagt hat, sie sollen die Mängel sammeln und dann bei der 2 Jahres-Garantie-Abnahme melden. Uns direkt wurde dies jedoch nie so erwähnt, doch dachten wir mit Bezug auf den Punkt im Werkvertrag, dass dies für uns auch gelten wird.

Wäre froh um eure Antworten.

Gruss

Passion

 
Hallo Passion,

willkommen, wenn auch aus nicht angenehmen Anlass, im Forum.

Tja, also ich würde ihm einmal nicht schreiben, dass ich seit fast einem Jahr noch niemals Fenster geputzt hätte.... das ergäbe evtl. einen falschen Eindruck.

Entscheidend wäre, oder ist, hier wohl das Übergabeprotokoll zum Kauf bzw. Bezug!

Hast Du hier die verkratzten Fenster, bzw. Gläser, beanstandet? Wenn nicht, dann weiß der GU genau wovon er spricht.

Es sei denn, die Kratzer befinden sich innerhalb der Glasscheiben, denn diese hättest Du selbst ja niemals selbst verursachen können. Waren dann also schon zum Kauf vorhanden.

 
Hallo Passion,

Also so wie ich das sehe ist das ja ein klar sichtbarer Mangel und hätte somit bei der Bauabnahme bereits bemängelt werden müssen! Hat es denn überhaupt eine solche gegeben bei Euch? Die Kratzer müssten ja in dem Fall eigentlich schon damals vorhanden gewesen sein, oder?

Gruss

goldbear

 
Danke für eure Antworten.

Also eine Bauabnahme hat es in dem Sinne nicht gegeben. Resp. hat der GU angeblich gemacht, als das Musterhaus fertig gestellt wurde. Ein Übernahmeprotokoll haben wir aber schon ausgefüllt als wir das Haus übernommen haben. Da der GU jedoch gemeint hat, er habe das Haus schon mal abgenommen, wurde dort nicht viel erwähnt, die Fenster jedenfalls nicht. Ich bin auch nicht davon ausgegangen, dass man bei einem neuen Haus zerkratzte Fenster erwarten muss. Ja da waren wir wohl etwas "blauäugig". Zudem war unsere Übergabe an einem grauen Dezembertag und die zerkratzten Scheiben sieht man eigentlich auch nur wenn die Sonne schön scheint. Wir haben uns jedoch nie genau geachtet und hinter den Vorhängen sieht man dies auch nicht gut. Doch als wir nun für die 2 Jahres-Garantie-Abnahme die Fenster nochmals genau begutachet haben, sind wir erschrocken, dass diese alle zerkratzt sind. Die Mängel wurden also für uns erst jetzt sichtbar.

 
Hallo Passion,

ja da warst Du leider ziemlich blauäugig.... und der GU ist wohl ein ziemliches Schlitzohr...

Es spielte eigentlich überhaupt keine Rolle, ob er die Leistung vorher abgenommen hatte, ob dies überhaupt stimmt weißt Du eh nicht, Du hast dieses Objekt später gekauft und somit macht man, auch mit den Vorbesitzer (GU) eine richtige Übergabe.

Wenn man hier nicht schaut, dann hat man später halt leider nur geringe Aussichten solche Mängel (dies wären bei richtiger Abnahme/Übergabekontrolle ersichtlich gewesen) anerkannt zu bekommen.

Aber nochmals, wenn sie innerhalb des Glases sind, dann vielleicht ja. Wenn auf der Oberfläche glaube ich eher nicht. Diese hättet ihr ja auch selbst verursachen können... und beweisen, dass sie schon vorher gewesen sind, kannst Du ja auch nicht.

Außerdem gibt es für Kratzer oder Fehlstellen im Glas auch hinzunehmende Mängel, welche sich in der Regel aus der entspr. SIA-Norm ergeben. Hiernach darf ein gewisser Anteil an Kratzer/Einschlüssen.... bei Größen bis.... auf einer Fläche von... sichtbar ab einer Entferung von....m..... durchaus sein! Dies wäre dann auch kein Mangel welcher den Austausch erfordern würde.

Ggf. schaue es Dir mit dem Fensterbauer nochmals in Ruhe an.... oder den Glaslieferanten.

 
Nun ich bin mit dem sichtbaren Mangel nicht ganz einverstanden. An einem grauen Dezembertag war dieser Mangel für uns ja nicht sichtbar. Und gem. SIA 118 können Mängel ja jederzeit gerügt werden wärend der 2jährigen Garantiefrist, also auch kurz vor Ablauf der solchen. Und meines Wissens liegt die Beweispflicht, dass die Fenster bei Übergabe hätten ohne Kratzer sein sollen, ja beim GU. Da möchte ich mal wissen, wie er dies beweisen möchte, dass wir die Kratzer verursacht haben sollen.

 
Da möchte ich mal wissen, wie er dies beweisen möchte, dass wir die Kratzer verursacht haben sollen.
Hallo Passion,

ich glaube Dir ja, dass Du sie nicht gemacht hast.... aber das ist in Deinem Fall nicht so einfach wie Du dies evtl. vermutest. Natürlich kannst Du darauf bestehen, dass dies als Mangel aufgenommen wird. Ob dies zum gewünschten Ergebnis führt ist allerdings zweifelhaft... wünsche es Dir aber natürlich.

Den "Beweis" kann er eigentlich locker antreten. Denn ER hat, wie Du ja schreibst, die damalige Hauptabnahme mit den Handwerkern gemacht! Wenn er dies also damals nicht bemängelte, das sie seiner Auffassung nicht vorhanden waren... dann wäre es der erste Punkt.

Da bei Eurer Übernahmen ebenfalls nicht festgehalten wurde (warum ist nun zwar klar, aber das nützt Dir evtl. leider nichts), dass hier ein Mangel vorhanden ist (denn diese hätten dann ja auch durch den Gebrauch des GUs als Musterhaus entstanden sein können..) hat er den 2. Nachweis, dass hier nichts war....!

Versuchen kannst Du dies ja, warum nicht. Auch wenn dieses Problem ja auch bei einigen anderen Wohnungen sich so darstellt, dann liegt hier wohl auch ein gewisses Manko vor.... egal ob beim Hersteller oder Verarbeiter...

 
Also das nicht vorhanden Abnahmeprotokoll ist sicherlich erschwerend, würde ich aber zu euren gunsten auslegen. Immerhin habt ihr ja nie unterschrieben, dass die Fenster kratzerfrei sind. (Ich versuche ab jetzt möglichst aus der Sicht de Käufers zu interpretieren../emoticons/default_smile.png)

Glaskratzer sind übrigens normmässig relativ gut aufgearbeitet und eine gut sortierte GU wird, um Diskussionen zu verhindern bzw. um die Situation klar dazustellen, diese Regeln in den Kaufvertrag integrieren.

Denn nicht jeder Kratzer verpflichtet zum Austausch. Und wenn du schreibst, dass die Kratzer nur bei Gegenlicht, unter Sonneneinstrahlung sichtbar sin, dann können diese nicht allzu arg gross sein. Hierzu gibt aus noch die Chance des Auspolierens.

Bei Kratzerdebatten biete ich immer einen Glasprofi auf, der unabhängig den Kaartzer bewertet (In der Norm ja oder Nein), und zuerst auch versucht, diesen zu polieren. Seine Protokolle werden in der Regel von allen Seiten akzeptiert. Ich habe einen kontakt für dich im raum Zürich, wenn du möchtest PN)

Auch zu sagen gilt, dass oberflächliche Mängel bei einer Bauabnahme sofort zu melden sind. Natürlich erschwert das Nichtvorhandensein einer Solchen die Rechtslage (oder für den Moment: die Recht-haben-Lage).

Die Bewertung von Glaskratzern unterliegt einigen Regeln, unter anderem:

Position. (Augenhöhe, glasmitte oder seitlich)

Grösse. (Sichtbar im Abstand einiger Meter, 2, 3 Meter, glaube ich).

Lichtverhältnisse. (Berwertung erfolgt unter Diffusem licht, also nicht direkter Sonneneinstrahlung).

Bewerte die Kratzer mal unter diesen Voraussetzungen und dann entscheide ob ein Weiterführen der Diskussion sinn macht.

 
Besten Dank für eure Antworten. Wir werden das mal beurteilen und schauen, was wir machen wollen.

 

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