Jetzt habe ich noch folgendes gefunden:
Der (überlebende) Ehegatte, die Nachkommen und die Vorfahren
Die kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern sind in Bezug auf Steuerbefreiungen und steuerfreie
Beträge für den (überlebenden) Ehegatten sowie für die Blutsverwandten in auf- und
absteigender Linie sehr mannigfaltig.
Während einzelne Kantone für diese Personengruppen steuerfreie Beträge oder persönliche Abzüge
vorsehen, befreit die Mehrheit den Ehegatten oder die Nachkommen, zum Teil sogar auch die
Vorfahren, ganz von der Steuer:
? Der überlebende Ehegatte ist in allen Kantonen von der Steuer befreit.
? Die direkten Nachkommen sind in der Mehrheit der Kantone von der Steuer befreit, mit Ausnahme
von AI (Abzug 100'000 Fr.), VD (Freibetrag der ersten 250'000 Fr., danach degressiver Abzug
bis 500'000 Fr.) und NE (Abzug 50'000 Fr).1)
? Die Vorfahren sind nur in den Kantonen UR, OW, ZG, FR, AR, TI, VS und GE von der Steuer
befreit, werden in allen übrigen Kantonen jedoch besteuert. Die meisten von ihnen sehen aber
persönliche Abzüge (Steuerfreibeträge) vor, welche von Kanton zu Kanton stark variieren (je
nach Kanton zwischen 2?000 und 200'000 Fr.).
1)
Quelle:
http://www.estv.admin.ch/d/dokumentation/publikationen/dok/dossier/d15.pdf
Muss ich nun keine Erbschaftssteuer zahlen?!
Wieso muss alles im Beamtendeutsch verfasst werden!