-ZH Schenkung / Erbschaftssteuer

206HDI

Mitglied
13. Apr. 2009
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Hallo zusammen

Da wir kürzlich mit der legende der 10 Jahresfrist konfrontiert wurden habe ich mich erstmal richtig mit dem Thema befasst.

Ist die Schenkungssteuer viel günstiger als die Erbschaftssteuer?

Ist es Sinnvoll das Haus auf uns "Kinder" zu überschreiben?

Danke

 
Jetzt habe ich noch folgendes gefunden:

Der (überlebende) Ehegatte, die Nachkommen und die Vorfahren

Die kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern sind in Bezug auf Steuerbefreiungen und steuerfreie

Beträge für den (überlebenden) Ehegatten sowie für die Blutsverwandten in auf- und

absteigender Linie sehr mannigfaltig.

Während einzelne Kantone für diese Personengruppen steuerfreie Beträge oder persönliche Abzüge

vorsehen, befreit die Mehrheit den Ehegatten oder die Nachkommen, zum Teil sogar auch die

Vorfahren, ganz von der Steuer:

? Der überlebende Ehegatte ist in allen Kantonen von der Steuer befreit.

? Die direkten Nachkommen sind in der Mehrheit der Kantone von der Steuer befreit, mit Ausnahme

von AI (Abzug 100'000 Fr.), VD (Freibetrag der ersten 250'000 Fr., danach degressiver Abzug

bis 500'000 Fr.) und NE (Abzug 50'000 Fr).1)

? Die Vorfahren sind nur in den Kantonen UR, OW, ZG, FR, AR, TI, VS und GE von der Steuer

befreit, werden in allen übrigen Kantonen jedoch besteuert. Die meisten von ihnen sehen aber

persönliche Abzüge (Steuerfreibeträge) vor, welche von Kanton zu Kanton stark variieren (je

nach Kanton zwischen 2?000 und 200'000 Fr.).

1)

Quelle: http://www.estv.admin.ch/d/dokumentation/publikationen/dok/dossier/d15.pdf

Muss ich nun keine Erbschaftssteuer zahlen?!

Wieso muss alles im Beamtendeutsch verfasst werden!

 
Hallo 206HDI

Bei der Erbschaftssteuer im Kt. ZH kenne ich mich nicht aus. Was im Kanton ZH sicher gilt, ist dass die Schenkungssteuer bei einer Schenkung von Eltern an Ihre Kinder entfällt. Dies kam uns zu gute.

 

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