Zinsverlust bei unverzinsliche Anzahlung (20%) mehr als ein Jahr voraus

addie

Mitglied
18. Juni 2012
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Hallo zusammen,

Wir werden nächsten Herbst eine gebrauchte Wohnung übernehmen.

Wir stehen nun kurz vor dem Abschliessen einer Reservationsvereinbarung (Vorvertrag). Ich habe nun den Entwurf vor mir (welcher vom Notar der Verkäuferschaft vorgefertigt wurde), zu wessen ich ein paar Fragen habe.

Bei Unterzeichnen der Reservationsvereinbarung soll eine 1. unverzinsliche Anzahlung von 15'000 gemacht werden. Dies ist ja soweit normal.

Anlässlich der Unterzeichnung des Kaufvertrages (Ende August dieses Jahres, also mehr als ein Jahr vor Einzug!) soll eine zweite unverzinsliche Anzahlung (ca 18% des Kaufpreises) gemacht werden.

Nun meine Frage: Was ist der Sinn dieser zweiten (grossen) Anzahlung? Mit der ersten Anzahlung zeigen wir ja bereits unser Interesse und beim Unterschreiben des Kaufvertrages legen wir auch ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen bei. Ich frage drum, weil die Anzahlung (> 100k) unverzinslich ist und dies mehr als ein Jahr bevor der Rest des Kaufpreises bezahlt wird. In diesem Jahr würden wird sicher mehr als 1'000 Fr an Zins verlieren!

Können wir versuchen auf die zweite Anzahlung verzichten? Meines Erachtens gewinnt nur der Notar, welcher das Geld der zweiten Anzahlung auf seinem Konto hat, und den Zins einsackt, oder?

Vielen Dank für eure Antworten

 
Da brauchen die jetzigen Eigentümer wohl Cash für den Bau der neuen Bleibe ;-)

Zu deiner Frage: alles ist Verhandlungssache, solange der Vertrag noch nicht unterzeichnet ist. Und ich würd mir weniger Sorgen um die Zinsen

machen, sondern mehr darum, soviel 'Kredit' einer anderen Partei über 1 Jahr hinweg zu geben. Was, wenn der Verkäufer in der Zwischenzeit Privatkonkurs anmeldet?

 

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Christian77