Zollkosten bei Wareneinkauf in DE

pewi

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23. Mai 2010
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Hoi mitenand

Wir haben entdeckt, dass bei Reuter's Badshop in Freiburg - nebst vielen anderen Dingen - insbesondere unsere Waschtischunterschränke plus Hochschränke massiv günstiger sind als die uns in der Schweiz offerierten absolut identischen Produkte.

Ich versuche nun heraus zu finden, wie ich die Zollkosten berechnen kann. Auf der HP der ESTV finde ich jedoch nur Angaben zu Essen, Trinken, Waffen, Kunstgütern und so weiter. Nicht aber für die stinknormale Einfuhr von Möbeln.

Kann mir Jemand sagen, wie sich das berechnet, wo ich den Link finde oder hat gleich Jemand eine Ahnung (Warenwert ca. 2000 Euro). ?

Ich danke Euch !

 
Hoi pewi,

Du zahlst Du nur die 8 % Mehrwertsteuer (bar am Zoll) auf den Nettowarenwert der Rechnung, die Dir der Badshop mitgibt (frag da aber nochmals nach, soweit ich weiss, machen die aber täglich Rechnungen an schweizer Kunden). Tarazuschlag ist bei Reisendenverkehr nicht massgebend (das gilt u. a. nur für unverpackte Ware im gewerblichen Handelswarenverkehr). Nimm Zeit mit, wir haben das letzte Mal eine Stunde am Zoll gebraucht...

Bei einzelnen Spiegeln (also nicht als Schrank) hast Du eine andere Zollnummer und die Waschbecken (aus Keramik z. B.) haben auch eine andere Nummer. Da soll es ab und zu Probleme geben, wenn man einen Unterschrank mit eingebautem Becken kauft. Aber der Badshop kennt das sicherlich.

Liebe Grüsse,

maxi

 
Hoi pewi

Die Antwort ist praktisch komplett richtig. Bei Einfuhrem zu privaten Zwecken ist es allerdings so, das alles die selbe Tarifgruppe (19) hat. Zu zahlst also ganz einfach die 8% Mehrwertsteuer auf deinen Einkauf (Netto). Wichtig ist das du einen besetzten Grenzübergang benutzt und die Ware unmittelbar beim Grenzübertritt anmeldest. Du kannst dies direkt beim Mitarbeiter auf der Strasse und musst nicht zum Zoll für Handelsware.

Oder wörtlich:

Waren des Reiseverkehrs, welche die Wertfreigrenze von Fr. 300.-- übersteigen und damit grundsätzlich abgabenpflichtig sind, können zollfrei eingeführt werden (Ausnahmen: alkoholische Getränke, Tabakwaren und sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse). Indessen ist die Mehrwertsteuer von 2.5 % resp. 8.0 % des Wertes zu entrichten.

Das Vorweisen einer Quittung oder eines anderen Wertnachweises (z. B. bei Internetkäufen) erleichtert die Zollveranlagung.

Abgabenpflichtige Waren sind unaufgefordert mündlich oder schriftlich zur Zollveranlagung anzumelden (s. a. Merkblatt 18.60 "Schriftliche Selbstanmeldung im Reiseverkehr").

Quelle: Im Ausland abgabenfrei einkaufen

 
Hallo

Und noch viel wichtiger ist die ausgefüllte Ausfuhrbestätigung des Händlers, welche Du am D-Zoll bei der Ausfuhr abstempeln lassen musst. Damit kriegst Du danach die D MWST (19%) retour.

Die Zollkosten bei der Einfuhr in der Schweiz sind verhältnissmässig tief, ich schätze bei Möbeln für 2000 € rund 200 CHF. Aber ganz genau weiss ich es nicht. Sicher aber viel weniger als die rund 400€ MWST welche Du rückerstattet kriegst.

 

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