Salut zäme
Bei einem Grundstück in der Zone WH (Hanglage) gibt es gemäss Baureglement eine Einschränkung, dass Bergseitig 1 Geschoss erlaubt ist (4.5 m Gebäudehöhe) und talseitig 2 Geschosse (7.5 m Gebäudehöhe). Firsthöhe 11 m.
Meine Frage dazu: ist das 1 Geschoss sakrosankt oder kommt es vorallem auf die 4.5 Meter an. Will heissen, wenn bergseitig das EG noch etwas im Boden wäre und die 4.5 m hinkommen, dürft man dann 2-geschossig bauen? Oder ist generell nur 1 Stockwerk erlaubt.
Danke für Euren Kommentar.
Gruss, Tom
Bei einem Grundstück in der Zone WH (Hanglage) gibt es gemäss Baureglement eine Einschränkung, dass Bergseitig 1 Geschoss erlaubt ist (4.5 m Gebäudehöhe) und talseitig 2 Geschosse (7.5 m Gebäudehöhe). Firsthöhe 11 m.
Meine Frage dazu: ist das 1 Geschoss sakrosankt oder kommt es vorallem auf die 4.5 Meter an. Will heissen, wenn bergseitig das EG noch etwas im Boden wäre und die 4.5 m hinkommen, dürft man dann 2-geschossig bauen? Oder ist generell nur 1 Stockwerk erlaubt.
Danke für Euren Kommentar.
Gruss, Tom