H
hazi
Guest
Habe zur folgenden Frage nirgendwo Anhaltspunkte im WWW gefunden:
Bei uns in der neuerstellten Wohnung beträgt der Abstand von der Oberkante der Bodenplättli bis zur Sitzfläche des WC (ohne Sitz) lediglich 38 cm (statt normal 40-41 cm in der Schweiz). Folgen: Putzen unter der WC-Schüssel nur mit Kinderhand möglich und: das Aufstehen - vor allem für ältere Menschen - fällt schwer.
Wer hat mit solchen Baufehlern Erfahrung? Kann man eine Wertverminderung beim Generalunternehmer "erstreiten"? Wenn ja, was macht das aus (prozentual zum Kaufpreis oder ähnliches)? Gibt es Gerichtsfälle?
Bei uns in der neuerstellten Wohnung beträgt der Abstand von der Oberkante der Bodenplättli bis zur Sitzfläche des WC (ohne Sitz) lediglich 38 cm (statt normal 40-41 cm in der Schweiz). Folgen: Putzen unter der WC-Schüssel nur mit Kinderhand möglich und: das Aufstehen - vor allem für ältere Menschen - fällt schwer.
Wer hat mit solchen Baufehlern Erfahrung? Kann man eine Wertverminderung beim Generalunternehmer "erstreiten"? Wenn ja, was macht das aus (prozentual zum Kaufpreis oder ähnliches)? Gibt es Gerichtsfälle?