Zufahrtstrasse

schüsch_happy

Mitglied
25. Jan. 2010
3
0
0
Guete Morge

wir sind Miteigentümer (1 Doppel-EFH=2 Parteien und wir) einer Zufahrtsstrasse zu den jeweiligen Grundstücken. Ursprünglich war auf unserem Grundstück auch ein Doppel-EFH geplant, jetzt ist es nur ein Haus. Für diese Parzelle besteht eine Nutzungs- und Verwaltungsordnung mit Situationsplan (im Grundbuch eingetragen). Der Situationsplan hat folgenden Inhalt:

- 1 fixer Parkplatz für unser ursprüngliches DEFH auf der gemeinsamen Parzelle

- 3 Besucherparkplätze angrenzend an unser Grundstück

Wir möchten dies nun mit unseren Nachbarn regeln, da durch sie "wild" und dauernd parkiert wird.

Fragen:

- Die Nutzungs- und Verwaltungsordnung ist aus unserer Sicht für alle rechtsgültig. Wie sieht dies nun mit "unserem" fixen Parkplatz aus, welcher auf 2 DEFH basierte (wir haben eine Garage, aber bezugnehmend auf rechtlichen Anspruch)?

- die 3 Besucherparkplätze sind nicht mehr gemäss Plan möglich, da unser EFH anders konzipiert ist als das ursprüngliche DEFH. Es bestehen jedoch andere Möglichkeiten, diese auf der Parzelle aufzuteilen.

Vielen Dank im voraus!

Thomas

 
Das ist in der Theorie einfach: Plan zeichnen, Flächen rot markieren, die freigehalten werden müssen. Der Rest wird anteilig der Miteigentümerquote zur Privatnutzung zugewiesen.

Weiteres Eigentum ist hierbei ohne Bedeutung. Auch die Anzahl Autos nicht, die einer hat.

In der Praxis funktioniert das selten, weil sich "die anderen" nicht daran halten.

Bis zur Neuordnung ist die alte Ordnung gültig.

Besser als Besucherparkplätze (die in der Theorie eben nicht den Eigentümern zur Verfügung stehen) ist es, die ganzen Flächen zuzuteilen, damit klar ist, wer wann wen fragen muss, wenn er den Platz benutzen will.

Typischer Fall: A und B sind Eigentümer, A stellt sich immer auf den Besucherparkplatz und lässt Gäste auf seinem Platz und auf allfälligen weiteren Plätzen parkieren. Nun kann sich B auch auf den Besucherparkplatz stellen, muss dann aber Gäste von A verscheuchen ...

Wenn es gar nicht funktioniert, muss man leider einen Falschparkierer auf dessen Kosten entfernen lassen. Man kann auch einen Richter anrufen, der ein Regelement erlässt (Feststellungsklage).

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Statistik des Forums

Themen
27.544
Beiträge
257.942
Mitglieder
31.819
Neuestes Mitglied
NUNA89