Zulassung von Sanitärapparaten in der Schweiz

Bob de Boumaa

Mitglied
15. Jan. 2009
10
0
0
Hallo zusammen

Wir planen den Umbau von zwei Badezimmern. Da wir hierfür auch den Dachstock ausbauen brauchen wir eine Baubewilligung. Dass heisst es wird am Schluss eine Abnahme des Badezimmers durch die Behörden geben.

Nun meine erste Frage:

Der Sanitär den ich für eine Offerte angefragt habe sagt, dass die Apparate und Armaturen die wir ausgesucht haben in der Schweiz nicht geprüft und zugelassen sind und nicht eingebaut werden dürfen. Konkret handelt es sich um Fantini Armaturen "Nostromo" und das Fantini Duschpanel "Aquatonica" sowie einen EAGO Whirlpool von aquatrend.ch. Stimmt das wirklich oder will er mir nur das teure Zeug von Sanitas Trösch verkaufen und dabei kräftig mitverdienen?

Meine zweite Frage:

Gibt es eine Möglichkeit das auch nicht zugelassene Apparate angeschlossen werden dürfen zum Beispiel mit einem Rückschlagventil?

Ich wäre dankbar Eure Erfahrungen bezüglich Abnahmen und Zulassung von Geräten zu hören. Besten Dank im voraus.

 
Wieder ein Bau Handwerker mehr, der nachläuft wie ein schlecht gewartetes Uhrwerk! Er glaubt sich damit zu schützen, aber qualifiziert sich am Ende selbst. /emoticons/default_mad.png

Hier ein Auszug aus den Bestimmungen:

Erleichterter Marktzugang für Schweizer Bauprodukte in der EU

Bern, 04.04.2008

Die Schweiz und die Europäische Union (EU) haben am 12. März 2008 ihr im Rahmen der Bilateralen I abgeschlossenes Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA) um ein neues Kapitel über Bauprodukte erweitert. Das neue Kapitel erleichtert das Inverkehrbringen von Schweizer Bauprodukten in der EU, da künftig die Konformitätsbewertungen und technischen Zulassungen von Bauprodukten gegenseitig anerkannt werden. Zudem können Schweizer Hersteller künftig ihre Produkte direkt in der EU in Verkehr bringen und benötigen keinen dort ansässigen Bevollmächtigten mehr.

und der zugehörige Link:

www.news.admin.ch - Erleichterter Marktzugang für Schweizer Bauprodukte in der EU

Es ist wirklich traurig, in dieser Branche kann man leider den grössten Teil der Aussagen nicht für bare Münze nehmen. Man fährt besser, wenn man alles überprüft. /emoticons/default_eek.png

So versuchte mir einer weiszumachen, sein verwendetes Produkt sei Giftklasse frei. Hatte eigentlich auch recht, denn die Giftklassen wurden 2005 mit einer 2 jährigen Übergangsfrist abgeschafft, es gilt bei bedenklichen Produkten des Sicherheitsdatenbaltt, und das spricht Bände.

 
Vielen Dank für Eure Antworten.

Ich hoffe ich habe das alles richtig verstanden. Bedeutet das, dass seit letztem Jahr sämtliche Bauprodukte welche in der EU zugelassen sind auch in der Schweiz zugelassen sind?

 
ja , so ist es.

Etwas Heimatschutz wurde damit abgeschafft, dafür geniesst unsere Industrie in der EU vom gleichen Recht.

Es gibt sogar Sanitär Installateure, die habe damit kein Problem, weil sie nicht den Rabatt des Lieferanten in ihre Tasche kalkulieren, sondern richtig rechnen.

 
Hallo frust

Vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe mir die Bundeswebsite bezüglich (Mutual Recognition Agreement, MRA) genau angeschaut. Anschliessend habe ich beim SVGW, der in der Schweiz Geräte und Armaturen die an das Trinkwassernetz angeschlossen werden prüft, angefragt ob das stimmt. Ich habe folgende Antwort erhalten die mich etwas verwirrt:

"Das Konformitätszeichen der Zertifizierungsstelle Wasser des SVGW wird für Anlageteile wie Armaturen, Apparate, Leitungen, Beschichtungen usw. der Trinkwasserinstallation erteilt, welche in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Diese Produkte müssen in hygienischer, hydraulischer , mechanischer, und physikalischer Hinsicht die in den EN Normen oder SVGW Richtlinien festgelegten Mindestanforderungen erfüllen, bzw. haben dem Stand der Technik zu entsprechen. Im Weiteren dient die Zertifizierung dazu, dass Wasserversorgungen und Konsumenten nur SVGW zertifizierte Produkte verwenden bzw. ungeeignete Produkte vom Markt ferngehalten werden, sodass die Trinkwasserhygiene jederzeit gewährleistet ist.

Die Wasserversorgungen haben vom Gesetzgeber den Auftrag, die Versorgung der Bevölkerung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser, in ausreichender Menge und unter technisch optimalen Bedingungen sicherzustellen. Die Kontrollinstanzen sind dabei die Kantonalen Laboratorien. Der SVGW arbeitet sehr eng mit diesen Laboratorien zusammen. Im Weiteren ist das SVGW Regelwerk vom Bundesamt für Gesundheit in hygienischen Belangen den Kantonalen Laboratorien sowie den Wasserversorgungen zur Anwendung empfohlen.

Mit der Zertifizierung von Produkten übernimmt der SVGW die Kontrolle von Produkten im Auftrag der Wasserversorgungen und stellt sicher, dass von den zertifizierten Produkten keine negativen Schädigungen, Rücksaugungen bzw. Rückdrücken von Nichttrinkwasser in das Trinkwasserversorgungsnetz erfolgt.

Wie den Wasserlieferreglementen der jeweils zuständigen Wasserversorgungen entnommen werden kann, verlangen diese in den Bestimmungen die Einhaltung des SVGW Regelwerkes bzw. damit auch die Verwendung von SVGW zertifizierten Produkten.

Alle grösseren Wasserversorgungen betreiben eine Installationskontrolle, welche überprüft ob eine SVGW Zertifzierung für die Produkte vorhanden ist und verlangt, bei Fehlen derselben, eine entsprechende Prüfung und Zertifizierung vorzunehmen bzw. verweigert die Freigabe des Wassers oder verlangt den Austausch des Apparates.

Betreffend der Liberalisierung ist festzuhalten, dass die Schweiz nicht Mitglied der EU ist und CE Zeichen somit keine Gültigkeit haben. Im Weiteren ist das CE Zeichen eine Eigendeklaration des Herstellers und bezieht sich nur auf einen Teilbereich z. B. elektrische Bauteile am Produkt nicht aber auf die hygienischen Anforderungen am Produkt. Eine Liberalisierung für Produkte im Sanitärbereich ist erst möglich, wenn alle europäischen Länder die gleichen Anforderungen an die Hygiene haben. An solchen Richtlinien wird gearbeitet, dürften aber erst ca. 2013 Europaweit in Kraft treten.

In der Beilage erhalten Sie unseren Prospekt betreffend der gegenseitigen Anerkennung von Prüfberichten, wobei die Prüfung der Produkte entsprechend den EN Normen zu erfolgen hat.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben und stehen für ergänzende Auskünfte gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Robert Haas

Leiter Prüf- und Zertifizierungsstelle Wasser

Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches SVGW

Grütlistrasse 44, Postfach 2110

8027 Zürich"

Was meint Ihr dazu?

 
habe das gleiche problem; eine liste mit wunsch-sanitär-anlagen und kaum einen sanitär, der das gut findet.

die krux mit dem erlechterten zugang liegt wohl bei "..wird künftig.." /emoticons/default_mad.png

wäre eine nachhaken bei den kontakten auf bbl.admin.ch wert.

 
Hat jemand im Forum Sanitärartikel aus D und hat(te) entsprechend Probleme mit Behörden??

(Oder eben nicht?)

/emoticons/default_wink.png

 
Hallo Bob,

unsere Trinkwasserqualität liegt uns allem wohl am Herzen - ich finde man sollte aber bei der ganzen Diskussion auch etwas differenzieren.

Chinesische Billigarmaturen, welche gerade noch in der EU verkauft werden dürfen, reichen vermutlich dem SVGW "wassertechnisch" nicht...

Du sprichst aber von eher teuren Designerarmaturen der Marke Fantini, welche durchaus mit Arwa o.Ä. "bewährten" Marken qualitativ mithalten können! Ebenso werden diese Armaturen ja schon seit Jahren auch in der Schweiz vertrieben und somit sollte eine allenfalls benötigte Typenzulassung wohl auch vorhanden sein... (siehe auch Link betreffend Keramikland von Vita-men).

Kannst ja Deinen Sanitär mal fragen, ob er Armaturen von Keramikland denn nicht installieren würde.../emoticons/default_rolleyes.gif

Grüssle

Arcuos

 
Ich habe Sanitärartikel direkt aus Deutschland bezogen.

Und liebe Leute: habt ihr echt das Gefühl, das Grohe und all die grossen Marken aus Deutschland irgend einen Finger krumm machen, bevor sie die Ware zum Schweizer Importeur schicken?

Ich habe diese Frage nach einer Arena Sendung mit dem Vertreter der Sanitärbranche besprochen. Er musste zugeben, dass dem so sei.

Die Aussage des Installateurs hat den Wert "Null".

 
"Das Konformitätszeichen der Zertifizierungsstelle Wasser des SVGW wird für Anlageteile wie Armaturen, Apparate, Leitungen, Beschichtungen usw. der Trinkwasserinstallation erteilt, welche in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Diese Produkte müssen in hygienischer, hydraulischer , mechanischer, und physikalischer Hinsicht die in den EN Normen oder SVGW Richtlinien festgelegten Mindestanforderungen erfüllen, bzw. haben dem Stand der Technik zu entsprechen.

Der SVGW schreibts ja selber: in den EN Normen oder SVGW Richtlinien festgelegten Mindestanforderungen erfüllen.

Es ist nun sicher anzunehmen, dasss deutsche Produkte den EN Normen entsprechen, den die korrespondieren meist auch mit DIN.

Kann nur sagen, gewisse Verbände tun sich mit der Abschaffung des Heimatschutzes auf ihrem Gebiet sehr schwer.

Gruss frust

 

Statistik des Forums

Themen
27.478
Beiträge
257.604
Mitglieder
31.760
Neuestes Mitglied
mareo