Zum verkaufen: Möbel Dick Guthaben über EUR 1349.70

Marciboy

Member
09. Feb. 2016
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Ich möchte hier noch mein offenes Guthaben bei Möbel Dick in Lauchringen (D) verkaufen, welches voraussichtlich bis 31.3.2018 eingelöst werden muss.

Meine Preisvorstellung dafür wäre bei CHF 1'350.- (Belastung Kreditkarte war CHF 1'634.10).

Weitere Details über die entsprechende Abwicklung müsste dann noch geregelt werden, damit das Guthaben übetragen werden kann.

Bitte nur ernstgemeinte Angebote und am besten die Kontaktaufnahme über "Private Nachricht". Danke!

 
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Lieber Marciboy

Entschuldige bitte meine Neugier. Ich möchte Dein Guhaben auch nicht erwerben. Trotzdem würde es mich interessieren, wieso Du ein Guthaben hast welches Dir Dick scheinbar nicht in bar rückerstatten will oder möglicherweise nur mit einem enormen Discount. Dies finde ich ein ziemlich abartiges Geschäftsgebaren, welches hier erläutert werden sollte. Was ist der Grund dafür?

Schönen Abend, Urs Tischhauser

 
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Hallo Urs,

Danke für Deine Neugier. Der Grund war der Rücktritt von einem Kaufvertrag nach nur einem Tag, da ich mich doch nach Unterzeichnung nicht mehr wohl und sicher über den Kaufentscheid fühlte.

Sie  haben mir aus Kulanzgründen die geleistete Anzahlung als Gutschrift ausgewiesen und es ist leider keine Rückzahlung/Auszahlung möglich.

Gruss

Marciboy

 
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Danke Marciboy

Nun weiss jeder, dass er es sich genau überlegen muss, bevor er bei Möbel Dick unterschreibt. Ein Widerrufsrecht von einem Vertrag innert 7 Tagen ist in der Schweiz im OR Art. 40 und ff klar geregelt. In D ist dies vermutlich wieder anders. Also lieber einmal mehr darüber schlafen, bevor man sich aufs Glatteis begibt. Meistens ist nämlich das was wir wollen einen Tag später auch immer noch zu haben.

Schönen Tag, Urs

 
Danke Marciboy

Nun weiss jeder, dass er es sich genau überlegen muss, bevor er bei Möbel Dick unterschreibt. Ein Widerrufsrecht von einem Vertrag innert 7 Tagen ist in der Schweiz im OR Art. 40 und ff klar geregelt. In D ist dies vermutlich wieder anders. Also lieber einmal mehr darüber schlafen, bevor man sich aufs Glatteis begibt. Meistens ist nämlich das was wir wollen einen Tag später auch immer noch zu haben.

Schönen Tag, Urs
Hmmm also wenn sich in den letzten 7-10 Jahren nicht grossartig etwas geändert hat und wenn ich mich richtig an meinen Rechtskundeunterricht erinnere, gibt es in der Schweiz KEIN gesetzliches Widerrufsrecht mit Ausnahme von "Haustürgeschäften" (wovon ich hier jetzt nicht unbedingt ausgehe, ist aber natürlich möglich...). Wie das ganze in DE aussieht weiss ich nun überhaupt nicht.

 
Art. 40 bezieht sich auf Haustürgeschäfte

2 Nicht als Haustürgeschäft gilt ein Vertrag, wenn der Konsument die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat. Der entsprechende Nachweis obliegt dem Anbieter. 

Hier mehr Infos dazu, zum Beispiel: "Wenn das Geschäft die Rückgabe von Produkten akzeptiert, dann erkundigen Sie sich über die Art und Weise der Rückerstattung. Häufig offerieren Ihnen Geschäfte nämlich einen Gutschein im Wert der zurückgegebenen Ware. Ist in den Verkaufsbedingungen keine Rückerstattung des Kaufpreises vorgesehen, so werden Sie sich mit diesem Gutschein begnügen müssen."

 
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Ich habe nun vom Wohnparc Dick einen Gutschein erhalten, welcher nun auch bis 31.12.2018 gültig ist und in folgenden Geschäften einlösbar ist:

  • Möbel Dick
  • Kücken Dick
  • Luminarte
  • Casa for You
  • Gartenmöbel Company
  • Mc Polster
  • Happy Baby



 

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