Zusätzliche Dämmung nötig?

stephaniev

Mitglied
05. Apr. 2009
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Hallo zusammen

Wir sind im Moment ein wenig verzweifelt....

Wir bauen ein Fertighaus im Kanton Solothurn und haben kürzlich unerfreuliche Post erhalten.

Gemäss Berechnungen der Firma in Deutschland sind für die Einhaltung der Gesetze und Auflagen in der Schweiz zusätzliche Massnahmen zur Gebäudedämmung nötig. Diese Zusatzmassnahmen kosten nun rund 10 TCHF zusätzlich.

Der Wandaufbau gem. Leistungsbeschreibung ist:

Putz inkl. 2 mm Armierungsputz

80 mm Aussendämmung WLG 032

16 mm Holzwerkstoffplatte

160 mm Schall und Wärmedämmung WLG 035

13 mm Holzwerkstoffplatte

0.2 mm Dampfdiffusionsbremse

12.5 mm Gipsbauplatte

Spachtelmasse

Gemäss Leistungsbeschreibung wird damit ein U-Wert von 0.147 w/qmK erreicht.

Gemäss Mehrkostenaufstellung müsste zusätzlich folgendes gemacht werden:

Ausführung einer verstärkten Wandaussendämmung 10 cm anstelle 8 cm WLG 032

Dasselbe gibts noch für die Dachkonstruktion und den Estrichaufbau im Erdgeschoss, da müsste folgendes zusätzlich gemacht werden:

Ausführung einer Sparrenverstärkung von 180 mm auf 240 mm mit Dämmung 240 mm WLG 035

Ausführung Estrichaufbau Erdgeschoss: verstärkte Dämmung 120 mm (+60 mm Estrich) mit 3 cm WLG 045 + 9 cm WLG 025 inkl. Wanderhöhung von ca. 3 cm

Unsere Ansprechsperson in der Schweiz möchte es nun nochmals in der Schweiz berechnen lassen. Ich weiss aber nicht, ob ich mich nur darauf verlassen kann.

Hat jemand von Euch Erfahrungen mit diesen Dingen? Gibt es dafür eine Beratungsstelle oder ähnliches? Hat jemand von Euch ein Tipp für mich?

Vielen Dank für Eure Hilfe und liebe Grüsse

Stephaniev

 
Hallo Stephaniev,

das ist in der Tat eine ärgerliche Post .... aber was ist Fakt?

Wenn der Kaufvertrag geschlossen ist, darin klar erkennbar war, dass das Haus in SO steht, dann sind auch alle Kriterien dazu zu erfüllen gewesen.... vorher versteht sich..!

Um welches Unternehmen handelt es sich dabei? Wie sieht der Vertrag aus?....

Zudem gibt es in DE auch keine Möglichkeit mehr, ein Dach mir nur 180mm zu dämmen... diese Zeiten sind schon lange vorbei.. womit erkennbar ist, dass hier auch die Grund-Bau-und Leistungsbeschreibung nicht den aktuellen Werten entspricht.

Wenn Du den Namen nicht öffentlich nennen möchtest, dann sende mir diesen doch per Mail (architektur.4xb@t-online.de) oder PN zu.

 
Hallo Stephaniev,

auf den ersten Blick erscheinen mir die Dämmwerte Eures Hauses (nach der Verstärkung) sehr gut und die neuen Vorschriften (MuKEn) zu übertreffen. Möglicherweise hat aber Eure Wärmedämmung irgendwo einen Schwachpunkt (viele Kältebrücken, schlechte Fenster?), der mittels einer starken Dämmung von Dach und Estrich wettgemacht werden muss. Dies solltest Du unbedingt hinterfragen, denn möglichweise bringt es mehr (Wohlbefinden, Komfort etc.), einen solchen Schwachpunkt zu eliminieren, als einfach die Dicke der Isolation an einer anderen Stelle zu verstärken.

Im Kanton Solothurn gibt es die öffentlichen Energieberatungsstellen (siehe Seite 4 von https://www.awaso.ch/awaweb/60_energie/1.2.pdf), wo Du allenfalls Hilfe erhältst.

Für Dein Baugesuch benötigst Du den Energienachweis, welcher aufzeigt, dass die Anforderungen der MuKEn erfüllt sind. Dazu berechnet eine Fachperson (oftmals der Heizungslieferant) mit zertifizierten Programmen den Energieverbrauch Deines Hauses anhand der Isolationsstärken, der Form des Hauses, der Fläche, den Kältebrücken etc.

Je nachdem, welche Heizungsart Du realisierst (und im Baugesuch angibst) gelten andere Vorschriften für den Energieverbrauch. Vereinfacht gesagt, wenn Du eine Oelheizung installieren willst, sind die Anforderungen an den Energieverbrauch strenger, weder wenn Du eine Wärmepumpe installierst.

Die Berechnung des Energieverbrauches würde ich unbedingt in der Schweiz wiederholen lassen (wichtig: mit einem zertifizierten Programm), dann weisst Du danach mit Sicherheit, ob Du die Anforderungen für das Baugesuch einhalten oder nicht. Möglichweise kannst Du einen Teil der zusätzlichen Isolation weglassen.

Wenn Du diese Berechnung extern durch eine Spezialisten durchführen lässt, kostet Dich das etwa 800 -2000 CHF. Möglicherweise macht das aber Dein Heizungslieferant oder Hauslieferant gratis.

Gruss

Ingwer

 
Hallo Ingwer

Ich habe im Internet noch die beiliegende Datei gefunden. Dies würde deine Theorie unterstützen, dass das Problem gar nicht unbedingt in der Dämmung liegt, sonder nur mit der zusätzlichen Dämmung wettgemacht werden soll.

Die Fenster sind 3-Fach verglast mit U-Wert 0.7.

Ich könnte mir vorstellen, dass das Problem irgendiwie im Zusammenhang mit dem nichtgedämmten Keller steht.

Bin nun dabei, weitere Abklärungen zu treffen, da es mir auch lieber wäre, das effektive Problem zu lösen, anstelle einfach mehr Dämmung rauf zu packen...

Danke für die Hilfe und Gruss

Stephaniev

Ratgeber_Neubauten_mit_tiefem_Energieverbrauch_d[1].pdf

 

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Hallo Ingwer

Wir haben aus dem EG einen Offenen Abgang in den Keller. Im Keller ist der Abgang dann auf alle Seiten umschlossen und von dort aus geht es in die 3 Kellerräume. Dieser Teil des Kellers gilt als beheizt, da er aus dem EG mitbeheizt wird. Die 4 Wände dieses Teils werden gedämmt, der restliche Keller ist nicht zusätzlich gedämmt sondern besteht nur aus Beton.

Hoffe, du hast das gemeint...

Gruss Stephaniev

 
Hallo Stephaniev

Kannst Du noch mehr Details zu Eurem Haus geben? Was ist die Dämmung Eures "beheizten" Kellers seitwärts gegen den Boden (Perimeter), gegen die anderen Kellerräume, am Boden? Wie ist die Dämmung des Fussbodens im EG gegen die Kellerräume? Welche Heizung (Wärmpumpe, Gas, Oel etc.) plant ihr? Ich nehme mal an, ihr macht Fussbodenheizung? Wie wird das Warmwasser zubereitet (Elektroboiler, Wärmepumpe, etc.). Plant Ihr eine Komfortlüftung?

Noch ein Hinweis: das von Dir verlinkte Dokument von EnergieSchweiz stammt von 2006, inzwischen sind die Anforderungen verschärft worden.

Gruss

Ingwer

 
Hallo Ingwer

Ich gebe mal mein Bestes beim beantworten der Fragen /emoticons/default_smile.png

Im Anhang lege ich mal den Kellergrundriss bei (entschuldige bitte den schlechten Scan...).

Gemäss der Werksnorm des Hausherstellers soll dasn offene und beheizte Treppenhaus mit einer Gipskartonplatte mit Dämmung mit einer Gesamtstärke von 6 cm gedämmt werden. Dies würde die 4 die Treppe umschliessenden Wände betreffen. Somit wären auch die Kellerwand und die Hauswand wieder bündig. Der Fussboden in diesem Bereich wird mit 8 cm gedämmt, mit 5 cm Estrich und 1.5 cm Belag ausgeführt. Der Fussboden im restlichen Bereich (den 3 Kellerräumen) wird mit 4 cm Trennestrich und 1.5 cm Belag ausgeführt.

Der Fussboden im EG war ursprünglich gemäss Baubeschreibung folgendermassen geplant:

"Der Unterboden im Erdgeschoss besteht aus einer Wärmedämmung, einer Trennlage und schwimmendem Anhydritestrich mit einer Gesamtstärke von ca. 130 mm."

Die Hausfirma sagt nun, dass für die Erfüllung der Gesetze und Auflagen der Fussboden wie folgt sein soll:

"Ausführung Estrichaufbau Erdgeschoss: Verstärkte Dämmung 120 mm (+ 60 mm Estrich) mit 3 cm WLG 045 und 9 cm WLG 028 inkl. Wanderhöhung von ca. 3 cm."

Als Heizung werden wir eine Luftwärmepumpe WPL 10 (6.3 kW) mit Fussbodenheizung haben. Für das Warmwasser haben wir auf dem Dach (Südwestausrichtung) 5.2 m2 Solarkollektoren. Eine Komfortlüftung ist nicht geplant.

Bei der Bemusterung letzte Woche haben wir noch entschieden, dass der Sockel des Kellers, welcher aus dem Erdreich ragt (ca. 25 cm) noch mit 8 cm gedämmt wird und mit einem Buntsteinputz versehen wird. Hat dies nicht schon wieder einen Einfluss auf die Berechnung, welche ja vor diesem Entscheid gemacht wurde oder spielt das keine Rolle?

So, ich hoffe, ich habe die Frage korrekt beantwortet...

Vielen Dank für Deine Hilfe.

Liebe Grüsse

Stephaniev

pdf014.pdf

 

Anhänge

Hallo Stephaniev

Die Ausführung der Dämmung in Deinem Keller aus architektonischer Sicht und bzgl. Komfort oder zu erwartenden Problemen kann ich nicht beurteilen, dass müsste ein Architekt oder so machen.

Die ursprünglich vorgesehene Isolation Deines Kellers scheint mir schon dürftig und durch die vorgeschlagenen Anpassung erreichst Du am Boden etwa einen U-Wert von 0.25 W/m2K. Die Isolation der Kellerwände ist aus meiner Sicht schlecht (was meinen andere dazu?) und soweit ich gelesen habe, macht man Innenisolation im Keller eher bei Renovationen und nicht im Neubau? Warum willst Du den Kellerabgang offen gestalten, wenn Du Ihn nicht heizst und die anschliessenden Räume nicht geheizt sind? Ich denke, in den Energieberechnungen (für den Energienachweis) schlägt dieser Raum klar negativ zu Buche und dies muss an den anderen Orten kompensiert werden.

Die zusätzliche Isolation am Kellersockel hat wahrscheinlich einen kleinen Einfluss auf die Berechnung, da es sich nur um 8 cm und über eine Höhe von 25 cm handelt.

Ich würde Dir dringend anraten, die Energieberatung in SO oder BL (EBM oder EBL, je nachdem wer jetzt Dein Stromversorger ist), in Anspruch zu nehmen. In BL ist es gratis (ich glaube auch in SO) und sehr, sehr informativ.

Beachte aber, BL sind die Grenzwerte 10 % strenger als in den meisten anderen Kantonen und bei Verwendung einer WP-Luft musst Du dort das Warmwasser teilweise mit Sonnenkollektoren produzieren. Für Solothurn gilt diese Vorschrift meiner Meinung nach nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass Du mit dem Geld für die Sonnenkollektoren eine verbesserte Isolation kriegst und damit ökologisch denselben Effekt erzielst. Kommt dazu, dass Sonnenkollektoren genau dann produktiv sind, wenn die WP-Luft endlich mal einen vernünftigen Wirkungsgrad erzielen würde, d.h. im Sommer....

Wie gesagt, ob die vorgeschlagenen Isolation aus architektonischer Sicht vernünftig ist, sollte von Fachleuten beurteilt werden. Vielleicht kann sich jemand aus dem Forum dazu äussern?

Gruss

Ingwer

 
Hallo Ingwer

Der Grund, weshalb wir den Kellerabgang offen gestalten möchten, ist rein optischer Natur, es gefällt uns einfach besser /emoticons/default_smile.png.... Wir haben dann vom OG ins EG und vom EG ins KG die selbe Holztreppe und das gefällt uns sehr gut.

Wir warten nun mal noch ab, was die Berechnungen des schweizer Ingenieur ergeben und nutzen ansonsten noch die Beratung im Kanton Solothurn.

Vielen Dank für die Hilfe und liebe Grüsse

Stephaniev

 

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