Zusatzkosten, alte Jauche und Güllegrube gefunden

gasflasche

Mitglied
06. Juni 2007
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Hallo Zusammen

Bei uns hat das Abenteuer Bauen diese Woche endlich wirklich begonnen. Wir feierten am letzten Mittwoch den ersten Spatenstich. Der Humus wurde abgetragen und zur Seite gelegte.

Aber am Freitag wurde es lustig. Unter dem Humus, in einer Tiefe von ca. 1 m, kam eine ca. 50-jährige Jauche und Güllegrube zum Vorschein. Sie ist ca. 4 m breit, 8 m lang und 1 m tief. Sie besteht aus Stahlbeton und ist voll mit Erde, die noch mit der alten Gülle vollgesogen ist. Die Betonreste sowie die alte Erde muss abtransportiert und gesondert entsorgt werden. Gemäss dem GU und dem Baugeschäft belaufen sich die zusätzlichen Kosten auf ca. 6'000 CHF. Total sind ca. 40m3 abzufahren.

Als wir das Bauland kauften, sagte uns niemand, dass dort solche Altlasten vergraben sind.

Nun meine Frage: kann man die Kosten an den Grundstückverkäufer oder den ehemaligen Eigentümer weiterleiten? Gilt hier das Verursacherprinzip? Hat jemand von Euch Erfahrungen Damit?

Was würdet Ihr machen?

Natürlich haben wir als erste Massnahme den Auftrag zum Abtransport erteilt. Die Arbeiten müssen weiter gehen.

Besten Dank im Voraus.

Grüsse

Gasflasche

 
Hallo Gasflasche

Grundsätzlich wäre soweit ich es weiss zwei Wege möglich, wie du dein Geld zurückerhälst:

1. Altlastenrecht

Dazu müsste der Standort entweder im Altlstenkataster des Kantons als Altlast eingetragen sein (was ich nicht annehme, sonst hättest du die Baubewilligung nich einfach so erhalten. Oder aber deine Situation erfüllt die Bedingungen nach Umweltschutzgesetz Art 32b bis: SR 814.01 Art. 32bbis Finanzierung bei Aushubmaterial von belasteten Standorten (Bundesgesetz über den Umweltschutz)

Da du das Land aber wohl erst vor kurzem gekauft hast, kannst du hier auch nichts machen.

1. Vertragsrecht

OR 197 ff Verpflichtet den Verkäufer für Mängel zu haften. Dies hat der Verkäufer im Kaufvertrag aber höchstwahrscheinlich ausgeschlosse (ist üblich so). Fall nicht wäre das ein Punkt zum einhängen.

Hat er es ausgeschlossen bleibt meines Wissens die Täuschung (OR 199), also wenn der Verkäufer von der Güllengrube gewusst hat (haben muss, weil er sie z.B. mal bewirtschaftet hat) und dies beim Verkauf bewusst verschwiegen hat, besteht die Möglichkeit auf gerichtlichem Weg das Geld einzufordern. Da es sich um einen verhältnismässig geringen Betrag (im Vergliche zu Anwaltshonoraren) handlet, würde ich mir aber gut überlegen ob das ganze rentiert. wichtig ist, dass du sofort dern Verkäufer über den Mangel, und deine gestellten Ansprüche informierst, ansonsten gilt der Mangel als akzeptiert. Hier ist m. E das Vorgehen / die Art und Weise entscheident, vielleicht ist ja auch eine Einigung / Beteiligung des Verkäufers auf gütlichem Wege möglich.

Dass der Auftrag zum Abtransport erteilt wurde spielt übrigens keine Rolle. Hauptsache, das ganze ist gut dokumentiert.

Also der langen Schreibe kurzer Sinn: wahrscheinlich zahlst du am Schluss selber - ausser bei sehr gutem oder sehr bösem Willen den Verkäufers.

einen wunderschönen, sonnigen Sonntag

 
hallo22gradwest

Besten Dank für Deine sehr detaillierte Antwort.

Der Verkäufer vom Land wusste von der Güllegrube. Der Vater von dem beauftragten Baugeschäft erklärte, dass er die Grube vor ca. 50 Jahren im Auftrag vom ehemaligen Eigentümer selbst installierte und der ehemalige Eigentümer, der jenige der uns das Land jetzt verkaufte, auf jeden Fall davon wusste.

Wir wollen um Himmelswillen keinen Krach mit dem ehemaligen Eigentümer (Erbengemeinschaft, 3 Brüder, alle sind dort aufgewachsen wo die Güllegrube war). Einer der Brüder ist unser zukünftiger Nachbar. Anwälte und Gerichte bemühen liegt uns völlig fern.

Ich denke wir sollten mal das Gespräch suchen. Vielleicht kann man sich einigen. Wenn nicht, dann werden wir um den Friedenswillen die Entsorgung bezahlen.

Im Altlastenkartaster vom Kanton Aargau war nichts vermerkt. Diese Auskunft mussten wir erbringen, um die Finanzierungszusage von der Bank zu erhalten.

Wir haben bisher alles dokumentiert uns viele Bilder gemacht.

Ich gebe bescheid, wenn es was Neues gibt.

Morgen früh wird das ?Altlastenmaterial abgeführt?.

Dane und ebenfalls sonnige Grüsse

Gasflasche

 

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