Zusatzvereinbarung im Kaufvertrag

warlord77

Mitglied
28. Dez. 2009
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Hallo liebe haus-forum-Gemeinde,

seit längerem studiere ich schon diverse interessante Themen und Beiträge in diesem Forum und bin schon um einiges schlauer /emoticons/default_biggrin.png. Nun stehen auch meine Frau und ich vor der Wahl der Qual des richtigen Anbieters für unser Wunschaus.

Ich hätte da mal eine ganz spezielle Frage an die Schwörer-Fangemeinde bzw. an alle sonstige Spezialisten für Vertragsrecht die sich hier umtreiben.../emoticons/default_biggrin.png

Welchen Wert hat eine zusätzliche von Hand ergänzte Vereinbarung im Kaufvertrag die lautet:

Vertrag hat Gültigkeit nach Bewilligung des Bauantrags u. Finanzierungszusage der Bank.

Generell wäre es interessant zu wissen, wer hier im Forum GU-Verträge prüfen kann und in welchem Zeit- und Kostenrahmen sich eine solche Prüfung mit Feedback bewegt.

Gruss aus der Ostschweiz

Alex

 
Hallo Alex,

diese handschriftliche Ergänzung hat nur dann Gültigkeit, wenn sie durch die Geschäftsleitung auch genau so bestätigt würde. Zudem ist der Text zu Deinen Ungunsten auslegbar! Hierfür gibt es im Gesamtzusammenhang der Bau-und Leistungsbeschreibung und des Werkvertrages andere Formulierungen.

Wenn Du Fragen hast, sende mir eine Mail oder PN.

 
Hallo Alex

Ebenfalls würde ich Dir weitere Ergänzungen empfehlen. Diese ebenfalls per PN.

Gruss Bauprofi

 

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