Zustand bei Hausübernahme

Sretch

Mitglied
18. Nov. 2008
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Hallo zusammen!

Wir haben ein bestehendes Objekt gekauft und im Kaufvertrag den Zustand des Hauses bei Übernahme nicht geregelt. Bzw. es steht generell: "Die Käufer übernehmen das Objekt wie besichtigt im heutigen Zustand."

Wenn nun eine detaillierte Regelung fehlt: was ist "üblich"?

Wir werden auch ein paar kleinere Umbauarbeiten ausführen lassen (Ersatz einiger Fenster, Einbau Küche, Streichen aller Wände). Was ist nun realistisch zu verlangen? Ist es übertrieben, von den ehemaligen Besitzern zu verlangen, alle Fenster zu putzen, etc.?

Beste Grüsse an alle

Sretch

 
Hallo Sretch,

ich denke wenn die Wohnung besenrein übergeben wird, wäre dies bei den anstehenden Arbeiten ausreichend. Staub und Dreck bekommst Du sowieso noch und wirst daher, aber wohl auch generell, die Wohnung vor Bezug nochmals gründlichst reinigen.

Entscheidend wäre hier eher die Frage, ob noch irgendwelche Schäden aufgetreten sind zwischen dem Zeitpunkt des Kaufes und der eigentlichen Übergabe. Diese wäre dann Sache des Verkäufers, wenn nachweisbar vorher noch nicht gewesen?

 
Hallo Pfälzer

Danke für Deine Antwort.

Besenrein wäre für uns sicher gut genug. Was hältst Du von der Frage nach der Fensterreinigung?

Was die Schäden angeht, so denke ich nicht, dass es Probleme geben wird. WIr haben das Haus unterdessen wieder ein paar Mal gesehen und haben stets das Gefühl gehabt, dass die ehemaligen Eigentümer nach wie vor gut zum Objekt schauen. Aber wir werden sicher ein besonderes Augen,erk darauf legen.

Gruss

Sretch

 
Hallo Sretch,

ich habe das Gefühl, dass nach Deiner Ansicht die Fenster derzeit wohl nicht besonders sauber sind? Oder täusche ich mich hier? Da Du nochmals explizit die Frage dazu stellst.

Sollten sie in irgendeiner Form be- oder verklebt sein, diese (betroffenen) nicht zu denen gehören welche Du eh austauschen möchtest, dann sollten sie wohl auch von der Art an "Verzierungen" befreit sein.

Grundsätzlich sollten sie wohl auch gereinigt sein, aber dann stellt sich natürlich auch die Frage, was man unter einer "Reinigung" und entsprechender "Sauberkeit" versteht?

Zur Not, wenn es nicht ganz so wäre wie Du Dir dies vorstellst, würde ich persönlich da kein Problem daraus machen. Sagen, wenn es nicht so wäre, kann man es immer. Reinigt er nochmals nach, auch gut. Wenn, bzw. bevor man darüber streiten müsste, würde ich dies (weil sonst wohl sowieso) selbst besorgen.

 
Hallo Pfälzer

Nein, die Fenster sind nicht ausserordentlich verschmutzt oder so. :)

Die Überlegung war eher, dass wir wohl alles noch reinigen würden vor definitivem Einzug. Da die Fenster eher aufwendig sind, wäre es fein gewesen, wenn sie vom ehemaligen Eigentümer gereinigt würden.

Aber Du hast recht und wir denken auch am ehesten in die Richtung "pragmatische Lösung"...

Beste Grüsse

Sretch

 
wir denken auch am ehesten in die Richtung "pragmatische Lösung"...

Beste Grüsse

Sretch
Hallo Sretch,

das nenne ich dann eine "richtige Einstellung" zu Sache, welche zur Not auch nicht die Freude am neuen Haus trüben wird.

Viel Erfolg und Spaß im/am neuen Heim /emoticons/default_wink.png

 
Üblich wäre eine Art Zustandsrapport, um Schäden, die beim Auszug der jetzigen Bewohner entstehen, von solchen zu unterscheiden, die schon waren und die Du sozusagen mit erworben hast. Dann eine Liste der beweglichen Dinge, die mit übernommen oder explizit nicht übernommen werden. Dazu können auch Objekte oder schöne Pflanzen im Garten gehören.

Da ihr vor dem Einziehen noch diverses machen lässt, ist sowieso eine Generalreinigung fällig und mehr als besenrein zu verlangen wäre unsinnig.

 
...Bzw. es steht generell: "Die Käufer übernehmen das Objekt wie besichtigt im heutigen Zustand."...
Hallo Sretch,
Deine Frage ist eigentlich einfach zu beantworten, wenn dies im Kaufvertrag so geschrieben steht./emoticons/default_wink.png

Nein, die Fenster brauchen vom Verkäufer nicht gereinigt zu werden. Auch "Besenrein" ist da nicht zwingend. Der Zustand bei Vertragsunterzeichnung ist massgebend und der Verkäufer braucht danach eigentlich gar nix mehr zu putzen...

Man muss hier unterscheiden, dass dies keine Wohnungsübergabe im Mietverhältnis ist. Ihr kauft dieses Objekt "wie gesehen" - nur dies ist massgebend.

Natürlich ist es im Verkauferinteresse, dass die Wohnung annehmbar gereinigt wurde - vor Verkauf. Sonst hättet Ihr ja wohl auch nicht die Wohnung gekauft... Oder habt Ihr das Objekt gekauft, als der Verkäufer selbst noch drin wohnte? /emoticons/default_eek.png

Grüssle

Arcuos

 
Danke für Eure Meldungen!

Ja, das Haus haben wir gekauft, als die Verkäufer noch da wohnten. Werden sie auch weiterhin tun, bis wir das Objekt übernehmen.

"Wie gesehen" ist mir schon klar. Da war das Haus auch in einem ordentlichen Zustand. Und mehr als nur "besenrein".

Wie gesagt: wir werden die Angelegenheit pragmatisch lösen. Und wenn dann die Fenster halt zu putzen sind, werde ich mich nötigenfalls mit Putztuch bewaffnen und die Schlacht schlagen...

Gruss an alle!

 
Hallo Sretch

Ich hätte Dir ein paar Fenster zum Üben. Damit Du im Sommer fit bist.

Adresse kennst Du ja /emoticons/default_smile.png

Liebe Grüsse an Deine Familie.

 

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