Schönen Abend
Könnt ihr mir aushelfen? Ich würde gerne wissen, wie nahe man in Kanton Bern zur Nachbarsgrenze ein Gartenhaus aufstellen kann. In der Gemeinde, wo ich wohne gilt das allgemeine Recht für Kanton Bern.
Da das Gartenhaus nur 5 oder 6m2 gross wird, ist es nicht bewilligungspflichtig und es gilt das Privatrecht zwischen Nachbarn.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob ein Gartenhaus als
- Zaun/Mauer (Art. 79k) etc. gezählt wird und somit direkt 1.2Meter an der Grenze hoch sein darf und dann z.B. bei einer Höhe von 2Meter mit 1.8Metern Abstand aufgestellt werden darf oder als
- unbewohntes Gebäude (Art. 79a) dass dann auch mit einer niedrigen Höhe immer 2 Meter Abstand zur Nachbarsgrenze einhalten müsste. Oder sogar vergleichbar mit einer
- Düngergrube (Art. 79c) und somit bis 1.20Höhe direkt an die Nachbarsgrenze möglich (z.B. eine hohe Kiste)
Ein Näherbaurecht einzuholen ist bei meinem Nachbar leider schwierig.
Hat sich jemand mit dieser Fragestellung bereits befasst?
Die Gemeinde selbst fühlt sich nicht verantwortlich, da es eine zivilrechtliche Angelegenheit ist und gab auch widersprüchliche Antworten.
Ich wäre dankbar für eine Aufklärung, damit mein Nachbar nicht gegen mich vorgehen kann.
Hier der Gesetzestext:
http://www.muehleberg.ch/de/dok/data/EGzZGB.pdf
Könnt ihr mir aushelfen? Ich würde gerne wissen, wie nahe man in Kanton Bern zur Nachbarsgrenze ein Gartenhaus aufstellen kann. In der Gemeinde, wo ich wohne gilt das allgemeine Recht für Kanton Bern.
Da das Gartenhaus nur 5 oder 6m2 gross wird, ist es nicht bewilligungspflichtig und es gilt das Privatrecht zwischen Nachbarn.
Ich bin mir aber nicht sicher, ob ein Gartenhaus als
- Zaun/Mauer (Art. 79k) etc. gezählt wird und somit direkt 1.2Meter an der Grenze hoch sein darf und dann z.B. bei einer Höhe von 2Meter mit 1.8Metern Abstand aufgestellt werden darf oder als
- unbewohntes Gebäude (Art. 79a) dass dann auch mit einer niedrigen Höhe immer 2 Meter Abstand zur Nachbarsgrenze einhalten müsste. Oder sogar vergleichbar mit einer
- Düngergrube (Art. 79c) und somit bis 1.20Höhe direkt an die Nachbarsgrenze möglich (z.B. eine hohe Kiste)
Ein Näherbaurecht einzuholen ist bei meinem Nachbar leider schwierig.
Hat sich jemand mit dieser Fragestellung bereits befasst?
Die Gemeinde selbst fühlt sich nicht verantwortlich, da es eine zivilrechtliche Angelegenheit ist und gab auch widersprüchliche Antworten.
Ich wäre dankbar für eine Aufklärung, damit mein Nachbar nicht gegen mich vorgehen kann.
Hier der Gesetzestext:
http://www.muehleberg.ch/de/dok/data/EGzZGB.pdf
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: