Aufstockung Nachbar

Die ganze Diskussion ist doch irgendwie sinnfrei. Logisch ist es nicht schön, wenn einem die Aussicht verbaut wird. Wenn ein Bauprojekt aber zonenkonform und innerhalb der lokalen Baurichtline ist, dann darf es halt so gebaut werden. Sowas dann mit Einsprachen versuchen zu verhindern oder zu verzögern ist auch nicht gerade super für die Nachbarschaft.

Als die Nachbarsparzelle meiner Eltern verkauft wurde war klar, dass da wohl nicht einfach eine Wiese bleiben wird und die Aussicht somit beeinträchtigt wird. Etwas weiter unten haben sie in W1 sogar 3.5 Stockwerke gebaut (Garage, ein halbes zwischengeschoss von ca 1m Höhe im mehr Gebäudehöhe zu erreichen, 1 Wohngeschoss und eine Attika oben drauf). Das alles scheinbar gesetzeskonform, also was will man da jetzt? Es steht einem ja frei dasselbe zu tun mit dem eigenen Gebäude auf der eigenen Parzelle.

 
Die ganze Diskussion ist doch irgendwie sinnfrei. Logisch ist es nicht schön, wenn einem die Aussicht verbaut wird. Wenn ein Bauprojekt aber zonenkonform und innerhalb der lokalen Baurichtline ist, dann darf es halt so gebaut werden. Sowas dann mit Einsprachen versuchen zu verhindern oder zu verzögern ist auch nicht gerade super für die Nachbarschaft.

Als die Nachbarsparzelle meiner Eltern verkauft wurde war klar, dass da wohl nicht einfach eine Wiese bleiben wird und die Aussicht somit beeinträchtigt wird. Etwas weiter unten haben sie in W1 sogar 3.5 Stockwerke gebaut (Garage, ein halbes zwischengeschoss von ca 1m Höhe im mehr Gebäudehöhe zu erreichen, 1 Wohngeschoss und eine Attika oben drauf). Das alles scheinbar gesetzeskonform, also was will man da jetzt? Es steht einem ja frei dasselbe zu tun mit dem eigenen Gebäude auf der eigenen Parzelle.


Bin prinzipiell bei dir, aber gerade in kleineren Gemeinden lohnt es sich bei so etwas aber meiner Meinung nach trotzdem selber überprüfen (zu lassen), ob das Ganze wirklich zonenkonform gestaltet ist.

 
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Man beurteilt das wohl nach den eigenen Erfahrungen, je nachdem, ob die Betroffenheit durch eine verbaute Aussicht oder durch Verzögerungen durch Einsprachen entstand...

Sicher ist, dass das inzwischen so populäre "gesetzeskonforme Handeln" leider bei Nachbarstreitigkeiten nur wenig hilfreich ist - sonst würden diese nicht ständig zunehmen und immer häufiger sogar vor Bundesgericht landen.

Je näher wir zusammenleben (müssen), desto wichtiger wird es, bei Bauvorhaben das Gespräch zu suchen, auch im Wissen, dass man das Recht auf seiner Seite hat. Ein Streit zwischen Nachbarn kann einem das Leben vermiesen...

 
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"Sicher ist, dass das inzwischen so populäre "gesetzeskonforme Handeln" leider bei Nachbarstreitigkeiten nur wenig hilfreich ist"

Es gibt kein Recht auf freie Aussicht. Der Grundeigentümer hat einen Rechtsanspruch darauf, dass zonenkonforme Bauvorhaben bewilligt werden. Deshalb sind Grundstücke am Rand der Bauzone oder solche mit unverbaubarer Aussicht auch teurer.

Andersrum funktioniert es auch: eine Baueinsprache eines betroffenen Nachbars ist nicht eine bauverteuernde und verzögernde Schikane, sondern ein diesem zustehendes Rechtsmittel. Deshalb werden Bauvorhaben auch öffentlich aufgelegt und im Amtsblatt publiziert.

Dem Wunsch der Besitzer bestehender Gebäude nach weiterhin freier Aussicht steht das öffentliche Interesse dagegen, dass verdichtet gebaut wird, statt immer mehr Grünland zuzubauen.

Die Baubehörde hat auch die Pflicht, Bauvorhaben daraufhin zu prüfen, ob sie nur mit Einverständnis des Nachbarn verwirklicht werden können.

 
Hallo zusammen

Ich wollte Euch noch auf dem neuesten Stand halten:

Das Baugesuch wurde von der Gemeinde verweigert.
 

Diverse Punkte führten dazu:

1. dies sei kein Anbau, sondern ein Neubau, wenn er so gross geplant wird. Somit seien die neuen Grenzabstände einzuhalten

2. der gewachsene Grund sei falsch berechnet, deshalb sei das Gebäude 1,2m zu hoch

3. das Gebäude passe mit seinen wuchtigen Ausmassen nicht ins Quartier

Der Bauherr hat aber Rekurs eingereicht.

Mal schauen, wie es weitergeht.

 
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Es gibt kein Recht auf freie Aussicht.


In dieser Absolutheit nicht richtig, siehe beispielsweise BGE 5A_415/2008 vom 12.3.2009:

"Indes kann über den eigentlichen Lichtentzug hinaus auch das Verstellen einer spektakulären Aussicht in den Anwendungsbereich von Art. 684 ZGB fallen,(...)"

In diesem Fall ging es sogar nur um eine Hecke:

"Für den vorliegend zu beurteilenden Fall spricht das Obergericht von einer mauerähnlichen Hecke, die einen geradezu erdrückenden und massivst sichtbehindernden Gesamteindruck vermittelt.

(...) dass die Beschwerdegegnerin früher eine phantastische Sicht auf den Zugersee genoss, welche nunmehr durch die sich gleich einer undurchdringlichen Mauer meterhoch auftürmende Hecke fast vollständig verbarrikadiert wird.
Es bedarf keiner weiteren Ausführungen, dass die Wohn- und Lebensqualität der Beschwerdeführerin dadurch in drastischer Weise beeinträchtigt ist (...)


 
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Eine Hecke ist kein Gebäude, das in seiner endgültigen Form und Grösse bewilligt wird. Sie unterliegt folglich nicht dem Baugesetz, sondern dem Nachbarschaftsrecht.

Man kann jedoch nicht ein Gebäude durch Einspruch verhindern, wenn es zonenkonform ist und gegen keine Baurechtsvorschriften verstösst, aber eben vor die Sonne oder Aussicht zu stehen kommt, und darum geht es hier doch.

 
Hallo zusammen

Ich wollte Euch noch auf dem neuesten Stand halten:

Das Baugesuch wurde von der Gemeinde verweigert.
 

Diverse Punkte führten dazu:

1. dies sei kein Anbau, sondern ein Neubau, wenn er so gross geplant wird. Somit seien die neuen Grenzabstände einzuhalten

2. der gewachsene Grund sei falsch berechnet, deshalb sei das Gebäude 1,2m zu hoch

3. das Gebäude passe mit seinen wuchtigen Ausmassen nicht ins Quartier

Der Bauherr hat aber Rekurs eingereicht.

Mal schauen, wie es weitergeht.
Ist der Nachbar denn neu hinzugezogen (bzw. hat das Gebäude relativ neu erworben) oder lebt der schon lange dort?

Grundsätzlich muss auch ich sagen, dass das halt die Auswirkungen des "Wunsches" sind, verdichteter zu bauen. Aber kann trotzdem voll und ganz verstehen dass es dich stört. Vor allem da die Wohnfläche gefühlt locker verdoppelt wird. Daher auch die Frage ob er schon länger dort wohnt (dann würde mich diese extrem Erweiterung wundern), oder neu gekauft wurde von Anfang an mit der Idee zu vergrössern.

 
Eine Hecke ist kein Gebäude, das in seiner endgültigen Form und Grösse bewilligt wird. Sie unterliegt folglich nicht dem Baugesetz, sondern dem Nachbarschaftsrecht.
🤔 
"Das Nachbarrecht" ist kein in sich geschlossenes Werk, es findet sich in diversen Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, in Gesetzen zu Bau, Flur, Verkehr, auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene... Es finden sich entsprechend auch nachbarrechtliche Bestimmungen in Baureglementen (Pflanzen gehören teilweise auch dazu).
"Eine Hecke ist kein Gebäude" ist also ähnlich zu absolut wie "Es gibt kein Recht auf Aussicht".

Grundsätzlich muss auch ich sagen, dass das halt die Auswirkungen des "Wunsches" sind, verdichteter zu bauen.
Das "verdichtete Bauen" soll sich nach den Gegebenheiten richten, denn die Auswirkung bzw. die Bedeutung sind in Stadt, Agglomeration und Dorf nicht dieselben.

(Als Beispiel: Im Dorf gibt es keinen Blockrandbau und in der Stadt ist der Boden zu teuer für lückenhaftes Bauen durch sinnloses Einzonen.)
Im Dorf soll verdichtetes Bauen verhindern, dass sich Siedlungen immer weiter in die Landschaft streuen, über den Bedarf hinaus eingezont wird, Landwirtschaftszonen zweckentfremdet werden, Landschaftsschutz ausgehebelt wird usw. Stärker zu berücksichtigen als in der Stadt ist im Dorf auch der soziale Aspekt, man kennt sich und nachbarschaftliche Streitigkeiten wirken sich nicht selten direkt aufs Zusammenleben aus. 

Nicht gemeint ist mit verdichtetem Bauen sicherlich, dass eine Person sich mehrere Häuser mit mehreren Flügeln, Pools mit Poolhäusern und zig Garagen baut. Zugegeben, wir wissen es nicht, vielleicht plant sie ja Mehrgenerationenwohnen...

Aber riesige Bauten und verdichtetes Bauen sind nicht deckungsgleich. Sonst wäre Versailles verdichtetes Bauen... :)  

 
Hier ging es um zwei rechtlich unterschiedliche Dinge:

- Du kannst nicht mit dem Argument der Aussicht eine Aufstockung oder einen Neubau verhindern, wenn dieser zonenkonform ist: Baurecht

- Du kannst mit dem Argument der Aussicht die Beseitigung oder den Rückschnitt einer Hecke verlangen, wenn diese zu hoch geworden ist: Nachbarrecht. Im Baurecht wirst du keine Bestimmungen über die maximal zulässige Höhe von Hecken finden.

- Wenn im Baureglement Hecken erwähnt werden, sind das trotzdem keine Bauten.

Im Bau- und Zonenreglement meiner Wohngemeinde steht z.B., dass Kuhglocken im Alpwirtschaftsgebiet überall (also auch angrenzend zu Ferienhäusern) zulässig sind: Es beschreibt damit eine zonenkonforme Nutzung, damit nicht neu zugezogene Städter den Landwirten die Glocken verbieten können. Das macht eine Kuhglocke noch nicht zu einem Gegenstand der Raumplanung, aber es erspart den Landwirten so manchen Ärger.

Da Bau- und Zonenreglemente kommunal sind, haben die Gemeinden dort viel Spielraum, um bestimmte Bepflanzungen oder Gestaltungen zu fördern oder zu verhindern, auch wenn es um Dinge geht, die nicht direkt mit Bauen zu tun haben. Beispiele sind exotische Pflanzen, oder bestimmte Arten der Umgebungsgestaltung.

 
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Das "verdichtete Bauen" soll sich nach den Gegebenheiten richten, denn die Auswirkung bzw. die Bedeutung sind in Stadt, Agglomeration und Dorf nicht dieselben.

(Als Beispiel: Im Dorf gibt es keinen Blockrandbau und in der Stadt ist der Boden zu teuer für lückenhaftes Bauen durch sinnloses Einzonen.)
Im Dorf soll verdichtetes Bauen verhindern, dass sich Siedlungen immer weiter in die Landschaft streuen, über den Bedarf hinaus eingezont wird, Landwirtschaftszonen zweckentfremdet werden, Landschaftsschutz ausgehebelt wird usw. Stärker zu berücksichtigen als in der Stadt ist im Dorf auch der soziale Aspekt, man kennt sich und nachbarschaftliche Streitigkeiten wirken sich nicht selten direkt aufs Zusammenleben aus. 

Nicht gemeint ist mit verdichtetem Bauen sicherlich, dass eine Person sich mehrere Häuser mit mehreren Flügeln, Pools mit Poolhäusern und zig Garagen baut. Zugegeben, wir wissen es nicht, vielleicht plant sie ja Mehrgenerationenwohnen...

Aber riesige Bauten und verdichtetes Bauen sind nicht deckungsgleich. Sonst wäre Versailles verdichtetes Bauen... :)  


Verdichtetes Bauen bedeutet höhere Ausnützungsziffern ebenso wie hohe Geschossanzahl auf gleichbleibenden Grundstücksgrössen, nicht nur in der Grossstadt (dort war es schon immer wenig rentabel mitten in der Innenstadt einen Bungalow zu bauen) sondern eben auch auf dem Dorf, wo an Stellen an welchen bisher Einfamilienhäuser mit wenigen Geschossen standen nun Doppelhaushälften und Reihenhäuser geplant werden, welche dann auch höhere Geschosszahlen erlauben. Oder eben an Stellen wo bisher ein kleines Einfamilienhaus stand durch Aufstockung nun ein grösseres Haus hinkommt. Denn heute will man meist eben grosszügiger wohnen als noch vor Jahrzehnten.

Wie du sagst, vielleicht plant er ja mit Einliegerwohnung + fremdvermietetes Büro und benötigt daher wirklich diese Fläche.

Aber eben, noch hast du ja Glück und es wurde nicht bewilligt, der Nachbar muss das ganze umplanen.