Hallo zusammen
Ich bin neu in diesem Forum und habe möglicherweise deshalb bei meiner Suche noch nichts über dieses Thema gefunden. Wir sind via GU am Bau einer Eigentumswohnung. Die Bad Einrichtungen haben wir bei Richner Miauton ausgesucht. Mehrkosten über die Budgetposition hinaus werden aber direkt uns abgerechnet. Nun erhalten wir von einem Sanitär eine Auftragsbestätigung mit eben diesen Mehrkosten, die wir unterzeichnen sollen. Ich gehe davon aus, dass das an sich in Ordnung ist, da Richner ja selbst vermutlich die Installation nicht macht. (Obwohl ich eigentlich der Meinung bin, dass der Werkvertrag zwischen uns und Richner besteht. Mit dem Sanitär hatte ich bisher noch nie Kontakt. Zumal die Mehrkosten nach oben wesentlich von dem abweichen, was uns Richner bei der Bemusterung schriftlich bestätigt hatte. Aber das ist ein anderes Thema).
Auf dieser Bestätigung hat es nun unter 'Montage' einen Passus, dass bei der Montage auf Feinsteinzeugplatten für Bruch und Schäden keine Haftung übernommen würde. Das kann es doch nicht sein, oder? Hat nicht jeder professionelle Handwerker eine Handwerkhaftplichtversicherung für solche Fälle? Was sind Eure Erfahrungen diesbezüglich? Und wer haftet denn in so einem Falle? Der GU, weil es sich ja um einen Bauschaden handelt?
Besten Dank für Euren Input
Ich bin neu in diesem Forum und habe möglicherweise deshalb bei meiner Suche noch nichts über dieses Thema gefunden. Wir sind via GU am Bau einer Eigentumswohnung. Die Bad Einrichtungen haben wir bei Richner Miauton ausgesucht. Mehrkosten über die Budgetposition hinaus werden aber direkt uns abgerechnet. Nun erhalten wir von einem Sanitär eine Auftragsbestätigung mit eben diesen Mehrkosten, die wir unterzeichnen sollen. Ich gehe davon aus, dass das an sich in Ordnung ist, da Richner ja selbst vermutlich die Installation nicht macht. (Obwohl ich eigentlich der Meinung bin, dass der Werkvertrag zwischen uns und Richner besteht. Mit dem Sanitär hatte ich bisher noch nie Kontakt. Zumal die Mehrkosten nach oben wesentlich von dem abweichen, was uns Richner bei der Bemusterung schriftlich bestätigt hatte. Aber das ist ein anderes Thema).
Auf dieser Bestätigung hat es nun unter 'Montage' einen Passus, dass bei der Montage auf Feinsteinzeugplatten für Bruch und Schäden keine Haftung übernommen würde. Das kann es doch nicht sein, oder? Hat nicht jeder professionelle Handwerker eine Handwerkhaftplichtversicherung für solche Fälle? Was sind Eure Erfahrungen diesbezüglich? Und wer haftet denn in so einem Falle? Der GU, weil es sich ja um einen Bauschaden handelt?
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