Ausschluss Haftung bei Bruch und Schäden bei Bad Montage

JasperCanada

New member
13. Dez. 2020
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Hallo zusammen

Ich bin neu in diesem Forum und habe möglicherweise deshalb bei meiner Suche noch nichts über dieses Thema gefunden. Wir sind via GU am Bau einer Eigentumswohnung. Die Bad Einrichtungen haben wir bei Richner Miauton ausgesucht.  Mehrkosten über die Budgetposition hinaus werden aber direkt uns abgerechnet. Nun erhalten wir von einem Sanitär eine Auftragsbestätigung mit eben diesen Mehrkosten, die wir unterzeichnen sollen. Ich gehe davon aus, dass das an sich in Ordnung ist, da Richner ja selbst vermutlich die Installation nicht macht. (Obwohl ich eigentlich der Meinung bin, dass der Werkvertrag zwischen uns und Richner besteht. Mit dem Sanitär hatte ich bisher noch nie Kontakt. Zumal die Mehrkosten nach oben wesentlich von dem abweichen, was uns Richner bei der Bemusterung schriftlich bestätigt hatte. Aber das ist ein anderes Thema).

Auf dieser Bestätigung hat es nun unter 'Montage' einen Passus, dass bei der Montage auf Feinsteinzeugplatten für Bruch und Schäden keine Haftung übernommen würde. Das kann es doch nicht sein, oder? Hat nicht jeder professionelle Handwerker eine Handwerkhaftplichtversicherung für solche Fälle? Was sind Eure Erfahrungen diesbezüglich? Und wer haftet denn in so einem Falle? Der GU, weil es sich ja um einen Bauschaden handelt?

Besten Dank für Euren Input

 
Wie kommst du darauf, dass du mit Riechner einen Werksvertrag bezüglich der Montage getroffen hast? Ist dies auch der Sanitär von deinem GU?. Der Passus ist total daneben, denn mit Feinsteinzeug können nahezu alle Plättli im Badereich definiert werden. Denn die fachliche Definition von Feinsteinzeug, hat lediglich mit der, durch die Produktion erreichte Wasseraufnahmefähigkeit zu tun. Es gibt für Feinsteinzeug keine Norm. So ein Mist würde ich niemals unterzeichnen. Ich würde das Gespräch mit dem GU suchen, oder den Passus einfach streichen. Wenn dein Sanitär nicht in der Lage ist, vorab den ordnungsgemässen Zustand der zur montierenden Wand (Ebenheit) zu prüfen, und keinen Drehmomentschlüssel oder auch keine Entkoppelung zu Wand kennt, sollte er sich einen anderen Beruf aussuchen, und nicht die Verantwortung auf andere abwälzen.

Haften tut eigentlich immer derjenige, der es verbockt, wenn er die Haftung nicht wie in deinem Fall auf Euch, den Plättlileger, oder sonst jemanden abwälzt

Gruss Pit

 
Wir sind via GU am Bau einer Eigentumswohnung. 
Hallo JasperCanada

In dem Fall ist er eigentlich Dein einziger Vertragspartner. Da gibt es keine separaten Verträge/Aufträge. Er alleine beauftragt den Sanitär und ist für dessen Ausführungen, Dir gegenüber, verantwortlich. Falls da eine Wand- oder Bodenplatte beschädigt würde, haftet der GU dafür (dem wiederum der Sanitär). Du erhälst bei der Abnahme (im Normalfall) eine mangelfreie Wohnung.

Du solltest dies also umgehend mit dem GU klären.

Die vorgelegte Aufstellung vom Sanitär, gem. Deiner Auswahl bei Richner, ist in der Regel sein Angebot (in der Regel dann mit den entspr. Mehrpreisen) an den GU, das Du aber als Käufer vorgängig abzeichnen müsstest (also als Bestätigung, dass die ausgewählten Objekte, zu diesem Preis, gewollt sind) bevor der GU genau diese Objekte bei seinem Sanitär bestellen würde.