Ich versuche gerade heraus zu finden, wie die Rechtslage bei der Vergabe von Dienstbarkeiten bei Stockwerkseigentum ist. Konkret geht es darum, dass ein Durchleitungsrecht veraeussert werden soll. Auf https://www.notariate-zh.ch/deu/gru...igentum/stockwerkeigentuemer-shy-versammlung/ lese ich nun zum Beispiel, dass bei "Verfügungen über das gemeinschaftliche Grundstück" es der "Zustimmung sämtlicher Stockwerkeigentümer bedarf". Und bei https://www.svit.ch/sites/default/files/2018-04/SVIT-Broschuere_STWE_D_Einzelseiten.pdf finde ich folgende Aussage: "Dienstbarkeiten auf der Stammparzelle können nur mit der Zustimmung aller Stockwerkeigen- tümer begründet, geändert oder aufgehoben werden." Beides würde ich so interpretieren, dass ein Mehrheitsbeschluss beim Verkauf eines Durchleitungsrechts nicht reicht. Viel mehr konnte ich aber nicht heraus finden. Im konkreten Fall kommt noch dazu, dass nicht alle Parteien gleich am Gegenwert beteiligt sind - den gibt es nämlich in Form eines Rabatts auf eine Leistung, die gar nicht alle Parteien beziehen.